Was bastelt ihr gerade?
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@C@amper hatte die Bedienung die du in den Aschenbecher gemacht hast oben kein Platz? Ich habe sie dort drin.
Andere Frage, Du hast sicher die T70 Fernbedienung, kann man den einfach die vom T91 nehmen? oder muss man das Empfängergerät auch neu kaufen?
Viel Spass mit der StandheizungLupo GTI mit 2000 Watt Subwoofersystem
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Grüsse aus der Schweiz -
Ah ok ich habe "nur" die T70 Fernbedienung. Aber ne Standheizung ist schon was tolles. In ein warmes Auto zu steigen hat eben schon was. Und am Morgen die Scheiben nicht zu kratzen
Sitzheizung habe ich nicht. Ich habe gekochte Eier nicht so gernLupo GTI mit 2000 Watt Subwoofersystem
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Grüsse aus der Schweiz -
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Ich bin mit winzig kleinen Loch für Abschlepphaken zum Tüv. Nach dem der Prüfer und ich uns über meinen bösen Blick einig waren, stegt er sein Wurstfinger in ein Loch wo der nicht reingehört und meinte is zu klein, paßt doch kein Haken rum (Bodenfreiheit wurde schon nachgebessert). Und sagte er wir können ja erstmal die Haube eintragen. Meinte ich Nö! Bin nach Haus und hab das Loch aufgedremelt und er hat die ganzen Papiere fertig gemacht.
HU gab es dann ohne Probleme.
Die hamn echt Sorgen, son Bescheidener Abschlepphaken!!! Sollte die Karre ganz dringend abgeschleppt werden müssen würrd ich die Stoßstange grade eintretenDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „heinzi“ ()
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seit wann ist der Abschlepphaken pflicht? Ich hatte auch keinen mehr hinten und vorn der war auch nimmer zugänglich. es steht ja nirgends geschrieben das der so schnell zugänglich sein muss. Als ich den unfall hatte war das eh egal war eh der querlenker krum also konnt man ihn auch da hochziehen, aber das der Abschlephaken pflicht ist, ist mir neu. Auch wenn es immer gern vom Prüfer gesagt wird, hab ich bisher kein Text oder Gesetzt gefunden das dies belegt kann auch sein das ich mich irre also wenn jemand was hat her damit
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Ich bin der Meinung, mindestens einer ist vorgeschrieben, hab da aber auch keine sichere Quelle zu.
Man muss eben auch sehen unter welchen Bedingungen abgeschleppt werden soll. Nach nem "ordentlichen" Unfall ist es meist egal, aber wenn man nur leicht neben die Straße gerutscht ist und dann die halbe Karre zerlegt weil man nirgends ne Anpacke für ein Seil hat, dann wirds unschön. Bei vielen geht es soweit, dass der Haken abgeschnitten wurde, sprich Schürze abbauen hilft dann auch nicht mehr, weil nix da ist. -
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Original von Erik
Ich bin der Meinung, mindestens einer ist vorgeschrieben, hab da aber auch keine sichere Quelle zu.
"(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. "
quelle:
bundesrecht.juris.de/stvzo/__43.html
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