Bei der HU abgelehnt

      Bei der HU abgelehnt

      Nachdem ich meinen 6HS bei VW abgeholt hatte, weil die Spurstangenköpfe getauscht, die Scheinwerfer und das Fahrwerk eingestellt wurden, bin ich zu unserer Außenstelle der DEKRA gefahren.
      Bei der Frage was zu tun sei, gab ich ihm die Zulassungsbescheinigung und ein Teilegutachten für die -30mm Federn (nur Vorderachse) mit 820 Kg Achslast für 6HS 1.4 TDI, 1.7SDI, 1.0 Benziner.

      Er: §19.3 geht nicht, weil im Gutachten nur 1.0 Liter oder 4 Zylinder Diesel drin steht.
      Ich: Die Fahrwerkskomponenten bei Lupo und Arosa sind doch alle identisch. Ich möchte doch lediglich, für mein eigenes besseres Gefühl, die Achslastfähigkeit vorne von 750, wegen dem Motorumbau, hoch holen und gleichzeitig mit der dezenten Tieferlegung das Auto, wegen dem Gasumbau, wieder optisch in Waage bringen.
      Er: wie, einen anderen Motor hat der auch.
      Ich: Ja, einen AVY
      Er: und der ist aus???
      Ich: Naja, jetzt wird es etwas verzwickt, der Motor ist aus einem Polo GTI, da ich mein Getriebe behalten wollte, aber er ist, bis auf den Getriebeflansch, baugleich mit dem AVY aus dem Lupo GTI.
      Er: Aber das ist doch ein Arosa!
      Ich: Ja, aber die Ähnlichkeit zum Lupo ist ja schon offensichtlich. Anhand der Teilenummern der Komponenten Motor, Fahrwerk, Karosserie, Bremsanlage usw. wurde der Motor dann eingetragen.
      Assistent: (Miss die Höhe der Nebelscheinwerfer)
      Er: Haben sie die Eintragungsbescheinigung.
      Ich: Ja, aber das steht doch auch in der Zulassungsbescheinigung in ihrer Hand.
      Pause
      Ich zu Assistent: und ist er zu tief
      Assistent: Nein.
      Er: Aber die Federn wären dann eine §21 und in der Eintragung steht nicht, welche Komponenten bei der Prüfung berücksichtigt wurden.
      Ich: Ja und wo ist das Problem, sie sind doch der Prüfer. Zum Zeitpunkt der Eintragung hatte der Wagen ja auch noch keine Änderungen, somit konnte der PRüfer doch nur Serie berücksichtigen.
      Er: Ja, aber ich habe ein ungutes Gefühl.
      Ich: Wieso? Ich möchte doch lediglich die vorderen Federn gegen welche mit einer höheren Achslast austauschen, die Tieferlegung ist doch nur nebensächlich. Ich will doch eigentlich etwas gutes machen!
      Assistent: (schaut auf Reservemulde)
      Ich zum Assistent: da ist der Gastank drin, beim letzten Umbau hat genau dieser Prüfer (ich zeige auf den Prüfer) zuerst gemessen, ob die Höhe auch stimmt. Und sie war OK
      Prüfer: Ich brauche eine Bescheinigung dass das alles hinhaut. Wenn es eine 21 wird, dann muss ich den Motoreinbau auch nochmal prüfen.
      Ich: Aber der Motor ist doch schon eingetragen, es müssen doch lediglich die Achslasten stimmen und das taten Sie doch damals bei der Eintragung des Motors, sonst hätte der Prüfer doch den Motor gar nicht abgenommen.
      Er: Macht nix, dass muss stimmen und dazu brauche ich was schriftliches. Woher soll ich denn Wissen, ob die Federn von einem TDI überhaupt bei einem 1.6 16V passen.
      Ich: Ich möchte doch eine baugleiche Feder mit lediglich einer höheren Achslast eingetragen bekommen, wobei, von mir aus, die Achslast im Schein doch nicht verändert werden brauch. Die ist doch nur für mein besseres Gefühl! Und sie als Prüfer können doch beurteilen, ob der Einbau der Feder, wohlgemerkt bei VW - Rechnung vorhanden, fachmännisch erfolgte.
      Er: Ich brauch eine Festigkeitsbescheinigung.
      Ich: Wie? Das wäre Goldstaub was sie da verlangen. Inoffiziell ist der Lupo/Arosa doch bis 250 PS freigegeben. Nur solch eine Freigabe würde niemand rausrücken.
      Er: Nein, wenn was passiert, dann hängt mein Kopf in der Schlinge.
      Ich: Wieso, der Motor war doch schon so eingetragen.
      Er: Ja.
      Ich: und die jetzige Feder hat doch eine geringeren Achslast
      Er: Ja.
      Ich: das verstehe ich nicht, sie hätten also das Auto mit Serienfedern bis 750 Kg einfach so durchgewunken, aber mit Federn bis 820 Kg nicht?!
      Er: richtig.
      Ich: das kann doch nicht sein (da wäre doch sein Kopf trotzdem in der Schlinge!).
      Er: doch, ich brauche das Vermessungsprotokoll (Hatte ich bei VW liegengelassen) und irgendwas, wo ich sehen kann, dass das hinhaut.
      Ich: Reichen ihnen Ausdrucke aus dem Teilkatalog?
      Er: schweigt.
      Ich: Weil eine Bescheinigung würde ich nicht bekommen, da SEAT nicht in den Teilekatalog von VW sehen kann und VW nicht in den von SEAT.
      Er: Heute nicht mehr, frühestens morgen.
      Ich zum Assistenten: Reicht ihm nun solch ein Ausdruck?
      Assistent: Probieren!
      Ich: schauen sie (ich hole die alten Vergleichslisten raus) ich habe zur Abnahme damals eine komplette Aufstellung gemacht, welcher Motor, welches Steuergerät, welche Endtöpf, Welche Federn, Stoßdämpfer, Achslasten usw. bei Polo GTI, Lupo GTI und Arosa AUB erforderlich waren, bzw. existierten.
      Assistent: und von wem ist die Aufstellung
      Ich: Na von mir. Ist ja Excel. Aber anhand der Teilenummern, die da draufstehen, kann man das doch alles prüfen, ein Anruf bei VW oder SEAT, was ist die Nummer für ein Teil, und man hat eine Bestätigung.
      Er: Stimmt.
      Ich: Sie sehen, ich bin kein "Schrauber", wenn ich etwas mache, dann prüfe ich das vorher und überlege mir das genau.
      Er: Er will aber etwas schriftliches.

      Ich bin dann nach Hause und habe folgende Teiledrucke organisiert:
      Polo 6N2 GTI BJ 2001 Federung, Achse vorne, Motorlager, Aggregateträger
      Lupo 6E1 GTI BJ 2001 Federung, Achse vorne, Motorlager, Aggregateträger
      SEAT 6Hs Sport BJ 2001 Federung, Achse vorne, Motorlager, Aggregateträger
      Vorabergebnis:
      Bei Seat werden bei 1.4TDI, 1.7SDI und 1.4 16V Sport vollkommen identische Fahrwerke verbaut. Einziges Entscheidungsmerkmal für die Federn ist die jeweilige Ausstattung des Fahrzeugs.
      Ich nochmal hin und hab gleich das Vermessungsprotokoll bei VW abgeholt.

      Ich: Würde ihnen das so ausreichen (übergebe ihm 6 Stapel Papiere mit unterschiedlichsten Markierungen)
      Assistent: (greift sich den Stapel)
      Ich zum Assistent: Die Fahrwerkskomponenten sind alle gleich, beim Polo ist, bis auf die Federn, das gleiche Fahrwerk verbaut, wie beim Arosa. Bei Seat gibt es keine Unterscheidung im Fahrwerk zwischen AMF, AKU oder AUB. Die Teile sind alle identisch. Der AUB hat sogar die Stoßdämpfer vom Polo GTI von Werk verbaut.
      Assistent: (geht zum Prüfer) Du, er hat recht, das sind alles VW-Baukastenteile und alle haben die gleichen Nummern.
      Prüfer: (lenkt leicht ein) Das schaue ich mir später an.
      Ich: Ich weiß ich sollte heute nicht nochmal nerven, aber ich will doch nix wildes oder schlimmes, ich möchte doch lediglich mehr Sicherheit.
      Er: Fahren sie das Auto mal hier auf die beiden Teile.
      Ich: (setze mich ins Auto und fahre auf die Waage) So?
      Er: Ja (schaltet den Rüttler an)
      Anzeige auf der Waage links 98% rechts 94%
      Er: Fahren sie nochmal raus.
      Ich: (Rückwärtsgang, fahre raus) und jetzt?
      Er zum Assistent: setzt dich mal mit rein
      Er zu mir: fahren sie wieder auf die beiden platten
      Ergebnis: 768 Kg
      Ich: Da ist er wohl zu schwer vorne und ich hatte recht mit meinem Gefühl!
      Er: Ja ich überleg mir das, melden Sie sich Montag telefonisch.

      Ich bin jetzt also mit einem Auto weggeschickt worden, bei dem ich, aus einem Bauchgefühl heraus, die Achslast vorne erhöht hatte und somit wieder technisch richtig wäre. Anders ausgedrückt: mir wurde die Plakette verweigert, weil mein Auto jetzt wieder den Anforderungen der Technik entspricht. Ich verstehe die Welt nicht mehr.

      Ich bin gespannt, wie es Montag weiter geht!
      Nur mal als Randbemerkung, ich habe bisher keinen einzigen Cent zahlen müssen.
      Wenn es anständig werden soll, dann mache ich es selbst.
      Wenn es VW könnte, wären wir nicht hier.
      Ich bin kein Schrauber, ich bin Individualist, sonst wüsste ich ja, was ich mache.
      Das Erschreckende ist, dass ich es anständig gemacht habe und auch noch im Recht bin.

      Seitdem die Prüfer wirtschaftlich von oben diktiert bekommen haben, dass sie ihre Aufgabe nicht mehr wahrnehmen dürfen, ist es schwer ihnen klar zu machen, dass nicht der Cheffe bestimmt, sondern das Gesetzt. Der aaS hat den Prüfauftrag vom Gesetzgeber erhalten und nicht vom Chef. Dass heißt die aaS haben auch den gesetzlichen Ermessensrahmen geerbt und müssen eine gewisse Qualifikation haben. Wird diese Kompetenz und das Fachwissen nicht eingesetzt, dann bleibt mir das Recht der Beschwerde / Klage.
      Ich bin in der Zwangslage, zu einer Prüfstelle gehen zu müssen, dann muss diese Stelle aber auch prüfen und nicht nur (ohne Prüfung) ablehnen. Wegen dieser Zwangslage ist man entsprechend geschützt.
      Wenn es anständig werden soll, dann mache ich es selbst.
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      So, heute war ich wieder da.

      Er: Ja?
      Ich: ich komme wegen Freitag, Sie wollten sich überlegen, ob Sie die Eintragung der Vorderachsfedern nun vornehmen können oder nicht.
      Er: und?
      Ich: Ja ich hab weitere Unterlagen die Ihnen helfen könnten.
      Er: was?
      Ich: Teilekatalog Karosserie, dass die gleich sind, Auflistungen aller Gesamtgewichte nach Motoren für Arosa und Lupo, wie die Eintragung nach meiner Meinung zu korrigieren wäre um die 2010 vorgenommene falsche Eintragung zu korrigieren.
      Er: das geht so nicht. Ich muss erst mal telefonieren. Sie warten im Auto.
      Ich: (warte 30 Minuten im Auto)
      Er: (während dessen: telefoniert, spricht mit dem Leiter der Außenstelle, sucht hektisch im PC)
      Er: (kommt zu meinem Auto) Das ist nicht so einfach. Warum haben Sie nicht eine Feder für einen Benziner eingebaut?
      Ich: Wegen meinem Bauchgefühl wollte ich eine stärkere. Ich wusste ja schon damals, dass der GTI vorne etwas schwerer sein muss und um nicht am Limit zu sein, hab ich auf die Feder vom Diesel mit 820 Kg zurückgegriffen. Damals hatte wir ja nicht die gleichen Medien wie heute und die Informationen waren noch rar, also haben wir den AVY nach dem Leergewicht im Etzold vorgenommen (986Kg) und meiner hatte ja schon 1021kg.
      Er: Ja aber das geht so nicht. Wissen sie, ob der Diesel nicht in der Karosserie irgendwo einen Steg anders hat als ihrer.
      Ich: Ja, das weiß ich, (Er dreht während ich spreche ab und geht) das hat er nicht, denn es wird nur nach Faltdach, Schiebedach ...
      Er: (kommt zurück als ich langsam im Satz verstumme) Da brauch ich ne Freigabe von ihrem Hersteller.
      Ich: aber ich habe doch nur das Fahrzeug wegen meinem Bauchgefühl technisch in Ordnung gebracht.
      Er: Ja.
      Ich: Und jetzt möchte ich diese technische Korrektur auch gesetzlich in Ordnung bringen.
      Er: Ja.
      Ich: aber?
      Er: Ich kann dazu nix sagen ich brauche meinen Ansprechpartner und den erreiche ich erst im Laufe des Vormittags.
      Ich: Ich habe heute Nachtdienst und das auch die nächsten Tage. Wie verbleiben wir nun?
      Er: Ich muss erst im laufe des Vormittags telefonieren.
      Ich: Kann ich mich morgen früh melden.
      Er: ich weiß es nicht, ich muss erst mal telefonieren.
      Ich: Gut, vielen dank wir sprechen uns spätestens morgen.

      Mal als Hintergrundinformation, der Motor wurde 2010 bei der DEKRA eingetragen - abgenommen, ohne vorhergehende Änderungen am Fahrzeug. Entsprechend kann im Abnahmebericht auch nicht vermerkt werden, welche Änderungen berücksichtigt wurden, da keine Änderungen vorgenommen wurden.
      2012 wurde dann die LPG-Anlage abgenommen. Im selben Monat 2012 und genau bei dieser Außenstelle, wo ich gerade war, hat genau der Prüfer, der sich jetzt etwas querstellt, den Wagen mit der zu geringen Achslast vorne und den zu schwachen Federn vorne, die HU vorgenommen und die Plakette erteilt.

      Das Teilegutachten was ich beifügte ist für den 1.0 oder 1.4 Benziner, als auch für den 4 Zylinder Diesel. Für die von mir verwendeten Federn sogar nur für den 4 Zylinder Diesel. Das Gutachten verliert allerdings, wie alle Teilegutachten, aufgrund des Motorumbaus und des Einbaues der Gasanlage, immer seine Gültigkeit. Bedeutet, alle Eintragungen, die an meinem Fahrzeug vorgenommen werden, sind §21 Prüfungen. Hätte ich also kein Gutachten vorgelegt, aus der die Achslast und zumindest Arosa als Verwendungszweck hervorgeht, hätte ich genau die gleichen Ärger.

      Im Konsens ist definitiv die DEKRA schuld! Der Verein hat jetzt aber die elegante Möglichkeit, durch Abnahme der Federn und Korrektur der Achslast in der Zulassung nach oben, den Fehler von 2010 zu korrigieren, die technische Seite somit zu legitimieren. Und was passiert?
      Wenn es anständig werden soll, dann mache ich es selbst.
      Wenn es VW könnte, wären wir nicht hier.
      Ich bin kein Schrauber, ich bin Individualist, sonst wüsste ich ja, was ich mache.
      So etwas stures und uneinsichtiges habe ich noch nie erlebt.

      Gestern habe ich bereits einen Hilferuf an die DEKRA geschickt und bin auf Antwort gespannt:

      ich möchte Sie kurz auf meine derzeitigen Probleme mit einer Ihrer Außenstellen hinweisen:

      Bei der HU abgelehnt

      Ich bitte hier um Klarstellung, dass ich, durch ein Bauchgefühl, einen Fehler von mir, aber auch der DEKRA, technisch korrigiert habe und dies nun nicht legitimiert wird!
      Ich fahre derzeit mit abgelaufener HU durch die Gegend, weil sich der Prüfer nicht im Stande sieht, die Achslast des Prüfungsfahrzeugs zu erweitern. Diese Erweiterung ist im Rahmen der Serienfertigung, lt. Nachweis aus dem Teilekatalog von Seat, auf eine Gesamtmasse von 1445 Kg problemlos möglich. Hierbei können die Werte vom Dieselmodel (1.4 TDI) herangezogen werden, welches identische Karosserie, Tragrahmen und Fahrwerkskomponenten aufweist wie das Prüffahrzeug (Ausweislich des Teilekatalogs von Seat). All dies wurde auch dem Prüfer bereits mitgeteilt.

      Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.


      Mein heutiger Anruf beim Prüfer ergab nix. Er beharrt weiterhin auf eine Bestätigung von Seat, dass er durch tausch der Feder die Vorderachslast erhöhen darf / kann.

      Hier meine Mail an SEAT mit der Bitte um Hilfe:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      im Nachgang zu einem Ausführlichen Gespräch mit Herrn Steffens aus Ihrem Servicecenter wende ich mich an Sie mit einer außergewöhnlichen Bitte.
      Ich bin Besitzer eines Seat Arosa 6HS 1.4 16 Sport (VSSZZ6H Z IR014583) Baujahr 2001. Auf Grund eines Motorschadens wurde 2010 bei dem genannten Model der Motor AUB gegen einen Lupo GTI Motor AVY, aus dem Polo, getauscht. Hierbei konnten sämtliche tragenden Achs- und Karosseriekomponenten beibehalten werden. An der Karosserie, der Bremsanlage und am Fahrwerk wurden keinerlei Veränderungen vorgenommen. Zur Abnahme bei der DEKRA in Berlin dienten Teilevergleichslisten aus den Teilekatalogen von VW und SEAT, sowie für die Bestimmung der Lasten eine Aufstellung aus dem Reparaturhandbuch von Dieter Korp (Jetzt helfe ich mir selbst), in dem der Lupo GTI mit einer Gesamtmasse von 968 Kg angegeben war. Zu dem damaligen Zeitpunkt wurde leider keine Messung der tatsächlichen Achslast vorgenommen, da für den Umbau nur der Austausch des Motorblocks erforderlich war und Komponenten wie Getriebe, Nebenaggregate und Abgasanlage erhalten blieben. Da mein Fahrzeug bereits eine Gesamtmasse von 1021 Kg aufwies und auch der Lupo GTI in dem Buch mit einer Hinterachslast von 690 Kg angegeben war, gingen wir, der Prüfer und ich, nicht von einem Signifikaten Unterschied zwischen den Lasten an der Vorderachse aus.

      Da das Fahrzeug nun bereits ein gewisses Alter erreicht hat, wurden dieses Jahr sämtliche Fahrwerkskomponenten erneuert. Hierzu zählten die Dreieckslenker, die Koppelstangen, der Stabilisator, die Traggelenke und auch die Stoßdämpfer. Lediglich bei den Tragfedern bin ich auf Komponenten mit einer Tragfähigkeit von 820 Kg ausgewichen, da mir von 2010 bis dato bewusst wurde, dass es doch zu einer Erhöhung der Vorderachslast durch die Motorumrüstung gekommen sein muss. Diese Änderung der Meinung resultiert auf hinzukommen neuer Quellen (Internet) und neuer Erkenntnissen zu der Ausführungen Sondermodell Lupo GTI.

      Im Rahmen der im März fälligen Hauptuntersuchung bei der DEKRA meldete ich diesen Austausch der Vorderachsfedern an. Der Prüfer bemängelte nun im Rahmen der theoretischen Prüfung folgende Dinge:
      1. Unterschiede der Fahrwerkskomponenten zwischen SDI / TDI (1445 kg Gesamtmasse, 820 kg Vorderachs-Traglast)
      2. Passfähigkeit der Federn beim Model mit Benzinmotor, statt mit Dieselmotor
      2. Tragfähigkeit der Karosserie im Vergleich zwischen Benziner und 1.4 TDI

      Nach langen Überlegungen und Prüfungen wäre der Prüfer bereit die Achslast und auch die Gesamtmasse für das Fahrzeug anzuheben, wenn ihm der Hersteller bescheinigt, dass die Achslast bei meinem Fahrzeug, unter Verwendung der Tragfedern mit höherem Lastwert von 820 kg, auf eben diesen Wert angepasst werden kann. Die hinteren Tragfedern müssen nicht getauscht werden, da alle Modelle an der Hinterachse eine identische Traglast aufweisen.

      Ich bitte Sie somit, mir zu bescheinigen, dass die Traglast (beschränkt auf die Vorderachse) an meinem Fahrzeug auf 820 Kg angepasst werden könnte, wenn Sichergestellt ist, dass Tragfedern mit einem höheren Lastwert (mindestens von 820 Kg) verwendet werden und keine weiteren die Tragfähigkeit der Karosserie und/oder des Fahrwerks beeinflussenden Veränderungen vorgenommen wurden. Änderungen die aus der Achslastanhebung erwachsen (Tragindex Reifen) müssen natürlich berücksichtigt werden. Die Traglasterhöhung darf über den maximal von Werk aus genehmigten Wert von 820 Kg an der Vorderachse, 690 Kg an der Hinterachse und einer Gesamtmasse von 1445 Kg nicht hinausgehen.

      Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, bitte ich Sie mir zu Bestätigen, dass alle Karosserie der Reihe 6HS einer Serienproduktion entstammen und ausnahmslos alle Karosserien in gleicher Weise gefertigt wurden und zwischen den Karosserien, unabhängig vom Motor, kein Unterschiede durch zusätzliche tragende Teile, bestehen. Bei dieser Betrachtung unbeachtet sind die Formen “Geschlossen”, “Schiebedach” und “Faltdach”. Gleichzeitig bitte ich um Bestätigung, dass hierbei die Karosserie die vorderen Holme zum Tragen der Last beinhaltet.

      Mein derzeitiges Dilemma:
      Im Rahmen der Vorprüfung wurde die Last an der Vorderachse geprüft und eine Überschreitung der Gegenwärtigen um 18 Kg festgestellt.
      Nach dieser Erkenntnis ist zwar die Tragfähigkeit technisch wieder hergestellt durch tausch der Federn, diese aber nicht rechtlich legitimiert.
      Würde ich wieder auf Serienfedern (Traglast 750 Kg) zurückrüsten, wäre zwar das Fahrzeug rechtlich legal, aber technisch nicht.

      Dieses Dilemma kann ich nur durch zwei Möglichkeiten aufheben:
      1. Sie Bescheinigen mir die Möglichkeit der Anpassung der Achslast im Rahmen der Umrüstung der vorderen Tragfedern oder
      2. Erwerb eines Arosa 6HS TDI 1.4 mit Traglast 1445 Kg Gesamtmasse und 820 Kg an der Vorderachse und dortigen Einbau des Motors

      Ich möchte nur kurz am Rande bemerken, dass es mir damals nicht um die Leistung ging. Der GTI hat im Vergleich zum Sportmodell lediglich 24% mehr Leistung, oder auch 24 PS. Damals war dieser Motor günstiger, als den defekten gegen einen Serien-AUB auszutauschen oder reparieren zu lassen. Zudem ist das Fahrzeug ein Alltagsauto und wurde zusätzlich auf den Betrieb mit Autogas umgebaut. Falls Sie nähere Informationen zu dem Fahrzeug möchten, können Sie es sich auch anschauen unter silver-dragon.info

      Ich bedanke mich für Ihre Hilfe und verbleibe

      mit freundlichen Grüßen


      Ich bin echt kurz davor, die Federn rauszuschmeißen, die HU zu machen und danach die Federn wieder einzusetzen. Die Ausführungen sind für einen normalen Menschen verständlich und nachvollziehbar, nur ein Einlenken gibt es gar nicht! Leider ist das nun schon eine Sache von "müssen" geworden. Schei* Ehrgeiz, hier geht es nun ums Prinzip.
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      Ich bin kein Schrauber, ich bin Individualist, sonst wüsste ich ja, was ich mache.
      Ich finde es nur traurig, dass man gezwungen wird, etwas legales illegal legalisieren zu lassen !

      Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

      Spitzname des Autos bei den Kindern ist "Gurke"
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      Ich bin kein Schrauber, ich bin Individualist, sonst wüsste ich ja, was ich mache.
      Heute hat sich die DEKRA aus Potsdam telefonisch bei mir gemeldet.

      Mir wurde diplomatisch mitgeteilt, dass die DEKRA aus Berlin die Abnahme des Motors lückenhaft vorgenommen hat. Es fehlen Änderungen z.B. der Schlüsselnummer, die Ermittlung der neuen Massen und Lasten. Auch sei nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage die Eintragung erfolgte. Auch sei mein Model laut ABE (493) mit 5 Sitzen angeben (mir ist neu, dass es den Arosa überhaupt mit 5 Sitzplätzen gab!). Um mir nun, wegen der Unvollständigkeit, die Zeit und Kosten (ca. 200 EUR) zu ersparen, wollte man mich dazu bewegen zur Eintragungsniederlassung zu fahren, um den eigentlichen Fehler zu korrigieren.

      Diese Aussage ist zwar sehr nett verpackt, begründet allerdings nicht, warum die Änderung nicht schon in der Außenstelle, wo ich war, erfolgte. Hier hätte der Prüfer ja auch gleich nochmals Geld verdienen können. Zumindest wurde mir damit bestätigt, dass die Eintragung nochmals geprüft und durchgeführt wird und dass auch noch kostenfrei, da sie ja schon 2010 hätte erfolgen müssen. Auch gut zu wissen ist, dass mein Fahrzeug problemlos im Rahmen der ABE auf 5 Sitzplätze umgerüstet werden kann. Einfach den Beckengurt samt Anschnaller nachrüsten und fertig - steht ja schließlich in der ABE drin!

      Da bin ich mal gespannt, ich hab gleich einen Termin (übernächsten Freitag) vereinbart und werde Berichten.

      SEAT hat schon mal den Eingang bestätigt und bittet um mehr Zeit für die Bearbeitung. Das war aber vorher schon abzusehen, da alle Anfragen, laut Aussage des Servicecenters, an das produzierende Werk in Spanien weiter geleitet werden. Anscheinend wissen die Deutschen gar nicht, was die Spanier machen und welche Daten die Fahrzeuge aufweisen (ist nur ironisch gemeint). Mitgeteilt wurde allerdings auch schon, dass es bisher nie einen positiven Bescheid aus Spanien gab, da schon mehrfach versucht wurde eine Achslasterhöhung, für den Hängerbetrieb, zu erreichen. Wäre ja für mich nicht anzuwenden, da ich ja die Vorderachslast erhöhen möchte und noch nicht mal einen Hängerbetrieb in den Papieren eingetragen habe.
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      Ich würde auch gerne mal wissen, worum es hier geht, nur ist das echt viel Text! Gibts das zufällig als Hörbuch? ;) Ne mal ohne Witz, warum willst du die Achslast verändern? Und 1.6 GTI Motor und dann auf Gas umgerüstet? Aber vorher war's ein Diesel, 1.4 TDI? Warum den ganzen Aufwand?
      Du schmeißt hier einiges durcheinander.

      Und ja, es ist viel text, weil das hier ein Forum ist. Da wird nun mal viel geschrieben.

      Aber hier einen kurzen Abriss, für die Leute, die nicht gerne viel lesen:
      Es war einmal ein 1.4 16 mit 101 PS, der auf GTI umgerüstet und bei der Dekra eingetragen wurde.
      Nachträglich wurde eine Gasanlage eingebaut die auch eingetragen ist.
      Nun wurde das Fahrwerk komplett neu gemacht und dabei fanden Federn mit einer höheren Achslast (820Kg) vorne Verwendung (ursprünglich für den 1.7 SDI).
      Nun stellte sich die Dekra quer, weil sie kein passendes Gutachten hat und will die Federn nicht eintragen (meiner hat nur 750Kg). Als das Auto auf die Waage gestellt wird stellt der Prüfer auch noch fest, dass er im Grunde um die Eintragung nicht herum kommt, weil der Wagen vorne zu schwer ist (780Kg) und somit die stärkeren Federn braucht, will aber die Eintragung immer noch nicht vornehmen. Ironischer Weise möchte der Prüfer, dass alles über korrekt ist und hätte das Auto mit Serienfedern abgenommen. Doch dann wäre es technisch nicht OK. Jetzt, wo es technisch OK ist, will er es aber nicht abnehmen, weil er trotz Vergleich von Teilekatalogen und gesundem Menschenverstand lieber die Richtlinien und strikten Auflagen des Hauptsitzes durchdrückt, anstatt den ihm vom Gesetzgeber übertragenen Prüfungsauftrag auszuüben.

      Nun hat sich der Hauptsitz der Dekra eingeschaltet und mich an die Stelle verwiesen, die ursprünglich die Motorabnahme vorgenommen hat, die hoffentlich alles ins Reine bringt.

      Die möglichen Enden der Geschichte:
      das will ich: Eintragung mit Achslasterhöhung -> alles gut
      das wollte scheinbar der Prüfer: Rückrüstung auf Serienfedern, weil rechtlich gesichert, technisch aber nicht in Ordnung, mit frischer HU -> schlecht
      darauf lief es hinaus: Ablehnung der Eintragung mit Zwangsstilllegung, weil rechtlich nicht abgenommen, aber technisch in Ordnung -> schlecht

      Ich hoffe, das war kurz genug.
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      Top! Warum nicht gleich so! ;) Dialoge schocken nicht so! Und warum hast du nicht einfach ein normales Fahrwerk KW Fahrwerk etc. eingebaut? Sind doch alle bis 820 kg zugelassen. Fertig, steht auch im Gutachten! (außer bei Seat, dort glaube ich bis 800kg, obwohl die Komponenten vom FW identisch sind) Grüße
      Ändert nichts an der Tatsache, dass er vorne 780 Kg wiegt und im Schein nur 750 Kg Maximallast drin stehen. Damit ist die BE erloschen.

      Natürlich hätte er nix gemerkt. Er hat ja, trotzdem er den Schein in der Hand hatte, nicht mal gemerkt, dass da ein Austauschmotor AVY drin ist. Hätte er vermutlich festgestellt, wenn er versucht hätte ein Arosa mit 1.6 liter Motor im Abgasprüfgerät zu finden. Trotzdem ist die BE erloschen und mit Verschweigen der Änderung sogar vorsätzlich und ich brüste mich einfach mal damit, dass bei meinem Fahrzeug alles, aber auch absolut alles, legal und eingetragen ist (soweit erforderlich).
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      Endlich wieder legal unterwegs.
      5 Stunden Prüfungsstress mit Fragen ohne Ende und Prüfung des Motoreinbaus, des Gas-Einbaus, wälzen von Teilekatalogen und einer Kanne Kaffee.
      Zwischendurch musste ich noch LPG-Tanken, weil der Tank leer war und natürlich war der Nebler vorne rechts ohne Funktion.

      ABER ER HAT BESTANDEN

      Feststellungen:
      Alle Arosa Sport (1.4 16V) sind vom Werk aus mit einer Falschangabe unter Fahrzeughöhe mit 1460 statt 1430 ausgegeben worden.
      Bei Vergleich der Karosserie- und Fahrwerks-Einzelteile haben wir festgestellt, dass die Längsträger beim Arosa, der Aggregateträger, die Dreieckslenker, die Stoßdämpfer, usw., bis auf die Tragfedern, komplett dem des Polo 6N2 entsprechen - habe die gleichen Teilenummern.

      Die Auflastung ist zum Glück nicht erforderlich, da der Wagen leer, also ohne Fahrer und ohne Tankfüllung, dem Werksgewicht von maximal 664 Kg entspricht. Eine Auflastung hätte er nur mit Bestätigung durch Seat vorgenommen.
      Er wird jetzt eingetragen mit einem Leergewicht (Fahrer berücksichtigt) von 1130 kg - gemessen Leer 1060 kg.
      Maximalgewicht bleibt bei 1410 und Vorderachslast bleibt auch bei 750 kg.

      Falls sich Seat noch meldet und eine nachträgliche Anpassung der Vorderachslast und des Gesamtgewichtes zum Maximalwert des 1.4 TDI ermöglicht, werde ich dass noch machen lassen.
      Wenn es anständig werden soll, dann mache ich es selbst.
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      Ich bin kein Schrauber, ich bin Individualist, sonst wüsste ich ja, was ich mache.