Fussraumbeleuchtung während der Fahrt
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Hi.
Also das schaut so aus:
Man darf das Licht während der Fahrt von aussen nicht sehen, heißt, ab Unterkante Fenster muss es unsichtbar sein.
Gibt aber noch ne zweite Bedingung: Die Lichtquelle selber, darf im eingeschalteten Zustand von aussen nicht sichtbar sein. Das heißt wenn das Streifenhörnchen um dein Auto rum geht, darf er die nicht direkt sehn.
MfG
der_doc===================================
Strasse nass, Fuss vom Gas.
Strasse trocken, drauf den Socken.
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Original von Steffi
Hi,
Ich meine mal gelesen haben, dass das verboten ist.
Ausserdem strengt die Beleuchtung die Augen im Dunkeln sehr an, so dass man die Beleuchtung im Dunkeln schon freiwillig ausmacht.
MfG, Steffi
Sorry, aber das is doch quatsch! die röhren sind doch nicht sichtbar! also können sie dir auch nicht direkt in die augen leuchten...
Foxx -
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Jo so sah es bei mir auch aus, man sieht zwar unten das lich aber wenn man von aussen reinguckt sieht man vielleicht nene ganz leichten blauen schein im auto, da hat bei mir auch noch nie wer was gesagt. Sonst müsste man ja auch schon einen aufn deckel bekommen wenn man ne blaue beleuchtung am radio hat
Und wenn du damit zum tüv fährst und das eintragen lassen willst lachen se dich da auch nur aus
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Abends/Nachts hab ich meine blaue auch immer an, und man sieht die Lichtquelle nicht sondern nur das Licht, so wie auch oben auf den Bildern...
Die Leuchten in meinem Kofferaum gehen nur an, sobald ich die Klappe öffne...
Sollte also so alles oke sein..
MFG CHRISWir sitzen alle in der Scheisse, nur unterschiedlich tief!! -
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@ FOXX...
Na, ob das unbedingt so'n Quatsch ist, wage ich anzuzweifeln.
Ob du's glaubst oder nicht, - meine Leuchtröhren konnte man auch nicht sehen -
dennoch ist es doch nachvollziehbar, dass sich die Augen im Dunkeln mehr anstrengen müssen.
War bei mir jedenfalls Grund genug die Beleuchtung auszumachen.
Noch ne Info von der Website 'BlaueTachos.de':
Fußraumbeleuchtung:
Die Fußraumbeleuchtung ist nicht im Bereich der STVZO zugelassen.
Nach unserer Erfahrung ist es dem TÜV allerdings recht, wenn die Beleuchtung nur (!) bei geöffneter Türe an geht, d.h. in Kombination mit dem Türkontakt, allerdings würden wir einen zusätzlichen Schalter vorsehen. Während der Fahrt ist es auf jeden Fall verboten !
Nach § 54a Absatz 1 "Innenbeleuchtung in Kraftomnibussen" darf eine Innenbeleuchtung angebracht werden, wenn die Sicht des Fahrers dadurch nicht beeinträchtigt wird , dort steht wörtlich: "Kraftomnibusse müssen eine Innenbeleuchtung haben; diese darf die Sicht des Fahrzeugführers nicht beeinträchtigen."
MfG, Steffi
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Mich stört es auch net, man gewöhnt sich dran, wenn man immer damit fährt kommts einem komisch vor wenn se mal net an is..
Wat sie kostet? das kommt natürlich drauf an was man für kathoden nimmt, die billigsten dual bekommt man schon bei ebay für unter 10€, die halten dann auch dementsprechend lange..
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Original von Tini
NEIN!!!!
Original von Steffi Die Fußraumbeleuchtung ist nicht im Bereich der STVZO zugelassen.
Nach unserer Erfahrung ist es dem TÜV allerdings recht, wenn die Beleuchtung nur (!) bei geöffneter Türe an geht, d.h. in Kombination mit dem Türkontakt, allerdings würden wir einen zusätzlichen Schalter vorsehen. Während der Fahrt ist es auf jeden Fall verboten !
Damit is doch alles gesagt zu der eigentlichen Frage. ;Q -
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