Unterbodenbeleuchtung mit E-Prüfzeichen

      Unterbodenbeleuchtung mit E-Prüfzeichen

      hi, :)

      ich weiss hier gibt es schon ein paar einträge über die Unterbodenbeleuchtung doch jetzt habe ich was bei ebay entdekt und zwar Ubb mit E-Prüfzeichen (siehe Link)

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…3713&item=7910484147&rd=1


      heißt das ich muss diese Ubb wenn ich zum Tüv fahre nicht mehr abmontieren weil sie ein E-Prüfzeichen hat? ?( ?(

      danke schon mal für eure Antworten

      mfg


      Chief-Poker :)
      ERLAUBT !!! im Bereich der StVZO!
      bei Anschluss an die Türkontakte.


      solange du die unterbodenbeleuchtung nur als ausstoegsleuchten benutzt sind diese erlaubt, nicht aber während der fahrt. so war das meines wissens nach aber auch schon vorher?!

      unterbodenbeleuchtung als ausstiegsleuchten: :H
      betrieb während der fahrt: :X

      oder irre ich mich da?
      Genau!
      Also im Dauerbetrieb absolut verboten.
      Und "soviel" ausgeben nur damit es leuchtet wenn ich die Tür aufmache. Ich weis nicht.
      Wo ich es vielleicht noch interessant finde wäre es an die Alarmanlage anschließen. Also wenn ich mit der FFB das Auto aufmache das dann nicht die Blinker leuchten sondern halt auch die UBB.
      Das stelle ich mir nicht so schlecht vor!
      Kann Schalldruck denn Sünde sein?
      Dennoch ne Grauzone... ;)
      Unterbodenbeleuchtung in dem Sinne is generell verboten.
      Eine Einstiegsbeleuchtung ist zulässig aber auch für die gibt es Vorschriften.
      So soll z.B. die Firma Bosch für ihre Leuchten (rot mit etwas weiß unten) in den Türen, die norm nur rot leuchten dürfen, unter gewissen Schwierigkeiten ein E-Prüfzeichen bekommen haben...
      Aber ob man generell alles wat leuchtet für ne Einstiegsbeleuchtung verwenden darf is, denke ich, fraglich.
      So gibt es Vorschriften welchen Bereich diese Leuchten in welcher Leuchtstärke ausleuchten dürfen ;)
      Grüße aus'm Norden
      Lutz

      Fahre nicht, als gehöre dir die Straße, sondern so, als gehöre dir der Wagen
      Bilder, die hier gepostet sind, können u.U. nicht mehr korrekt verlinkt sein oder sind nu nimmer on.
      Es geht in diesem Fall überhaupt nicht darum, ob die Lampen ein e-Prüfzeichen haben oder nicht, sondern um die Zulässigkeit der lichttechnischen Einrichtung.

      Du darfst dir auch nicht zwanzig Fernscheinwerfer an dein Auto bauen, auch wenn jeder einzelne ein e-Prüfzeichen hat.

      Und Unterbodenbeleuchtung ist generell unzulässig, auch wenn immer wieder behauptet wird, bei Kopplung mit Türkontakten gehe es als Einstiegsbeleuchtung durch.
      also ich hab die Dinger auch unterm Auto...
      Und bis jetzt hatte ich noch keinen Ärger damit...
      Vielleicht liegt das auch daran, das sie zur zeit auch auf der Mängelliste stehen, da sie nicht funktionieren...:D
      aber ich werde sie demnächst anschließen, aber wirklich nur so, das sie angehen, wenn die Türen offen sind...

      mfg Steffen


      Eleanore!!! I LOVE YOU!!!
      Aber ist das nicht ein wenig witzlos?
      Wie lange braucht man zum Einsteigen? 2- 6 Sekunden...Tür auf, reinsetzen, Tür zu. Was macht das denn für einen Effekt???
      UND: Springen die Röhren sofort an, oder brauchen sie ein paar Sekunden wie Neonröhren(die von der Decke)?

      Greetz franko74
      Umweltfreundlich durch Bassantrieb. :D
      Und E-Prüfzeichen ist ned gleich E-Prüfzeichen!!!
      Es gibt einige Rückleuchten, die E-Prüfzeichen haben, aber ned wirklich diese verdient haben. Die haben die einfach mitgegossen und sind trotzdem ned zugelassen. Damuss man höllisch aufpassen mit solchen Sachen.
      Mitglied der ´Touri-Prudahood´



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      So nun werde ich mal was dazu sagen und zwar 1.Die UBB darfst du dran haben auch ohne das du sie am Türkontakt hast weil ja mit E-Zeichen war nämlich vor einer Woche selber beim TÜV und der hat nichts gesagt als er das E-Zeichen gesehen hat , natürlich darfst du es nicht während der Fahrt anhaben!!!
      2.Hole dir bitte nicht die NEON UBB sondern eine LED UBB viel viel besser leuchtet stärker u.s.w habe mir sie auch bei E-Bay bestellt und bin hoch zufrieden!!!Und der Preis war glaube ich so ca 80-90Euro also ein Schnäppchen für 4Röhren a 2*92cm und 2*122cm!!! :D
      *GRRR*


      Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

      In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

      Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

      * die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
      * die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
      * bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
      * das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

      Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

      Quelle: dekra.de


      ES IST DEFINITIV NICHT ERLAUBT.
      LED-UBB hat auch KEIN e-Zeichen.


      Gruß und schönen Sommer noch
      Mother told me to be good, but she's been wrong before.

      LupoDB
      Original von Alphatierchen
      *GRRR*

      ES IST DEFINITIV NICHT ERLAUBT.
      LED-UBB hat auch KEIN e-Zeichen.


      Gruß und schönen Sommer noch


      Ach Sven lass sie doch alle machen.
      Wenn sie mal in einer Verkehrkontolle an den Richtigen kommen oder der Wagen nach einem
      Unfall genauer unter die Lupe genommen wird, merken Sie schon was sie falsch gemacht haben.
      Wie gesagt kann da aus eigner Erfahrung reden, is definitiv net erlaubt und kostet schweine kohle wenns raus kommt, finds aber geil und werde es auch bald wieder drunter machen, inner verkehrskontrolle können die nix machen da die das eh nich sehen und anmachen würde ich sowas nur, wenn der Wagen steht, dann können die dir auch nichts und haben auch noch nie etwas gesagt!
      baba, Markus

      "Wir stehn zusammen, wir fallen zusammen, Bad Boys fürs Leben!"



      Lupoclub.de die Seite für Spaß, Treffen & Technik - nicht nur für Lupofahrer


      <-- überzeugter Junggeselle is! :D
      Original von blacklupo20
      ... anmachen würde ich sowas nur, wenn der Wagen steht, dann können die dir auch nichts und haben auch noch nie etwas gesagt!


      Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu .

      Quelle: dekra.de

      Hm, naja, wenn die DEKRA schon ne Stellungnahme dazu abgibt, dass es auchbei ausgeschalteter Zündung ned erlaubt ist, denn wird´s wohl stimmen ...
      Mitglied der ´Touri-Prudahood´



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      Ja is klar, aber guck sich doch mal einer bei nem Treffen die autos an, wie viele Sachen sind da net erlaubt und dran? da is ne Ubb wenn se keiner sieht ja wohl net schlimm! Und solange die Sheriffs nix sagen und zum Tüv das zeug ab is is doch alles in Butter!
      baba, Markus

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      ...kostet schweine kohle wenns raus kommt, finds aber geil und werde es auch bald wieder drunter machen, inner verkehrskontrolle können die nix machen da die das eh nich sehen und anmachen würde ich sowas nur, wenn der Wagen steht, dann können die dir auch nichts und haben auch noch nie etwas gesagt!


      Die können dir sogar Geld abnehmen wenn du auf einem Parkplatz stehst. Nur auf Privatgrundstücken können sie nichts sagen.
      Sorry, aber entweder bist du Millionär und dir kommts auf die Strafe nicht an oder du lernst einfach nicht draus :X
      ....Gibraltar 2006.............Kuba 2006....
      21.05-28.05.2006.....30.06-15.07.2006

      ....Malta 2005.............Ägypten 2005...
      01.05-08.05.2005.....05.11-20.11.2005

      .....Ibiza 2004......
      20.09-04.10.2004

      Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu .

      Quelle: dekra.de

      Naja Markus, aber nach dieser Aussage können die dich sogar bei abgestelltem Audo ankacken deswegen. Also kommt früher oder später der gleiche Brei!
      Und wat andere auf Treffen erlaubt oder nicht erlaubt dran haben schützt die ja im Fale des Falles auch die ned vor der Strafe. ;Q
      Mitglied der ´Touri-Prudahood´



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      Wie gesagt kann nur das sagen, was ich selbst erlebt habe, so lange der Wagen hier bei uns aufm Parkplatz steh, jedes WE stehen viele vor der Disse, is nen riesen parkplatz und da is halt treffen und da sind auch viele die sachen dran haben die net erlaubt sind auch UBB. Und da fahren die immer Streife und haben wegen der UBB nie etwas gesagt, nur während der Fahrt solltest dich net erwischen lassen. Die haben meinen Loop selber oft genug stehn sehn mit UBB an und denen wars egal.
      Also ich mache es, und das hat nix mit zu tun, ob ich daraus gelernt habe oder net!
      Ich habe draus gelernt das ich das net mehr auffer Strasse an habe alles andere mache ich, da ich keinen Ärger bekomme!
      baba, Markus

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      Ist deine Sache und deine Erfahrung. Wie golfi aber ausch schon schrieb, die Polizei hätte das Recht dich deswegen zu verwarnen bzw. Geld abzuknöpfen. Ob das die Streife bei dir im Landkreis durchsetzt oder nicht ist ihre Sache.

      Noch ein persönlicher Kommentar dazu: Ich find UBBs scheiße. Wenn, dann müsste der ganze Boden unter dem Wagen gleichmäßig blau, gleich hell leuchten, dazu darf man keine Röhren sehen. Einfach 3 o. 4 Röhren drunter zu schrauben ist nicht meins.

      Ich glaub zu dem Thema ist alles gesagt ;)
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