Lack/Blechschaden Fremdverschuldung

      Lack/Blechschaden Fremdverschuldung

      Hi,

      folgendes Problem. Hab diesen Montag meinen gebrauchten Arosa (mein 1. Auto) gekauft/bekommen.
      Gestern abend wollten meine Freundin und ne Freundin von ihr noch was trinken gehen. Da sie auf meinen Stammparkplatz stand musste ich vor der zweiten Garage parken und damit die andere Garage frei blieb musste ich näher nach rechts wo steine sind. Man kann die Tür aber über die Steine schwingen und war auch genug Platz meines Erachtens zum einsteigen.

      Nun saß meine Freundin hinten drin und die andere Freundin setzte sich dann auf den Beifahrer.. durch das gewicht der beiden zusammen auf der gleichen seite hing mein auto leicht auf deren seite runter. Sie will die tür zu ziehen und reißt sie voll über die Steine.. Lack durch.. Grundierung durch und blech angekratzt...

      Sie meinte, sie hat Haftpflicht.. tjo, frage.. Kann ich das über ihre Haftpflicht machen lassen? Ist ja nun so ne Typische Rost stelle.. bin kein Lacker.. hab nur erstmal mit nem Lackstift drüber und mit klarlack wegen Rostgefahr.. aber wenn da feuchtigkeit drunter ist etc.. will nicht das mir die tür wegrostet.. ist ja klar.

      Gibts da ne legale(!) möglichkeit oder bin ich der gearschte weil ich "zu dicht" da geparkt habe (hat sonst immer funktioniert wenn nur meine freundin auf der seite sitzt.. aber durch das gewicht der beiden hing er wohl minimal... *grummel*)

      weiß einer rat?

      Mfg

      Xell
      Das dürfte kein Problem werden, wenn die Freudnin Deiner Freundin das Ihrer Haftplichtversicherung meldet. Ob Dir da grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann wage ich zu bezweifeln. Das ist ein typischer Fall für shit happens und dafür sind Versicherungen da...

      Was allerdings zum Problem werden kann ist Deine Überarbeitung des Lackschadens. Das hättest Du lieber so lassen sollen. In 2-4 Wochen rostet keine Tür komplett durch!
      [SCHILD=5]Viele Grüße, Torsten[/SCHILD]
      Sowas passiert leider dauernd, wenn man viel Leute mitnimmt. Auch wenn man nicht gerade am Straßenrand über nem Kantstein steht, kann die Tür leicht irgendwoanders reingehaun werden.
      Solange es aber nur unten die Kante ist, reicht abschmiergeln und Nachlackieren mit nem Lackstift locker aus (bei mir ist da auch noch nix gerostet). Optisch störts an der Stelle ebenfalls niemanden.
      Die Haftpflicht dürfte zwar grundsätzlich zahlen, aber allein der Aufwand würde mich bei jedem Mal schon nerven. Dann muß man das Auto ja auch noch zur Werkstatt wegbringen....kostet doch auch Zeit.
      Außerdem haste ja jetzt schon drübergepinselt. Sauberschmirgeln ist aber vorher Pflicht... sonst gammelts unter dem Lack.
      Interessante Rechtsauffassung. Zwar muß man als Fahrzeugführer ne Menge bedenken. Allerdings weiß ich nicht, ob dazu auch rohe Gewaltanwendung durch den Beifahrer zählt. Wer hat Dir das denn erzählt? Wahrscheinlich wohl die Haftpflicht, oder???
      Die meinen wahrscheinlich auch, daß Du selber zahlen muß, wenn Dein Beifahrer unvermittelt während der Fahrt die Tür weit öffnet und die in die sich öffnende Tür eines am Straßenrand parkenden Autos knallt, weil man ja mehr Abstand hätte einhalten müssen und ev. die Tür hätte verriegeln müssen. Ne Quote müßte bei sowas aber immer rauszuholen sein.
      Auf jeden Fall ist letztere ne ganz witzige Variante, weil 2 Leute (Parkender und Fahrer) über die KFZ-Haftpflicht haften würden und der Beifahrer ev. über die normale. Da die Versicherungen mehr an der KFZ-Haftpflicht verdienen, wird natürlich immer versucht werden, nen möglichst hohen Verschuldensanteil bei den entsprechenden Fahrern nachzuweisen.

      Zurück zu Deinem Fall: Natürlich müßte die gegnerische Haftpflicht zahlen und nicht Deine... (nicht daß es zu Mißverständnissen kommt, da Du irgendwas von Vollkasko jetzt erzählt hast).
      Aber wie schon gesagt, würd ich den Aufwand eh lassen. Deine Freundin wirds Dir danken...

      Gruss

      Olaf