tüv für gewindefahrwerk

      tüv für gewindefahrwerk

      hey leute...

      ich weiß, ich komm ma wieder mit ner sau blöden frage!! aber so kennt ihr es ja von mir :D

      ich fahr jetzt schon seit märz ohne tüv rum fürs fahrwerk (FK)! solangsam müsste ich es doch ma machen!!

      mein prob is, ich will ihn noch tiefer haben... wie er momenten ist sehr ihr bei geilekarre.de unter babybienchen.

      hab die alus von artec drauf, die pa... 195/45 r15

      nun meine eigentliche frage.
      BRAUCH ICH EINZELABNAHME ODER NET!?!?!?!?!?!?!

      der eine sagt ja, wegen dem teilgutachten, der andere nein! bitte helft mir!!
      wär cool wenn jemand auch ein fk gewindefahrwerk hätte... der jenige müsste ja dann wissen was da so drin steht.... ich raffs einfach net :(
      Das kommt ganz drauf an, auf was für einen Prüfer du triffst. Abnehmen lassen musst du es auf jeden Fall. Eigentlich isses auch ne Einzelabnahme, da sich die Gutachten meist auf "sonstigen Serienzustand" beziehen, da musste mal schauen was drin steht.
      Zur Höhe: Du kannst versuchen ihn so zu drehen, wie du ihn haben willst und dann auch so eintragen zu lassen. Nachher dran rumschrauben kann, für den Fall, dass die Restgewindelänge eingetragen wird, ungünstig sein. Das Eintragen eines Verstellbereiches ist an sich auch nicht so richtig i.O., da sich zum Beispiel beim verstellen auch Spur, Sturz ändern (können).
      Aber solange das alles im Rahmen bleibt, wird das kaum einer nachprüfen.

      erik
      Bei einem Teilegutachten brauchst du keine "Einzelabnahme", sondern eine einfache Änderungsabnahme, es sei denn, im Gutachten steht ausdrücklich drin, dass es nur in Verbindung mit Serienbereifung gültig ist und im anderen Fall eine Begutachtung nach § 21 StVZO erfordelich ist.

      Bei Gewindefahrwerken wird üblicherweise der Abstand zwischen Radmitte und Unterkante Kotflügel dokumentiert.
      Original von Walpurgis
      Bei einem Teilegutachten brauchst du keine "Einzelabnahme", sondern eine einfache Änderungsabnahme, es sei denn, im Gutachten steht ausdrücklich drin, dass es nur in Verbindung mit Serienbereifung gültig ist und im anderen Fall eine Begutachtung nach § 21 StVZO erfordelich ist.

      Bei Gewindefahrwerken wird üblicherweise der Abstand zwischen Radmitte und Unterkante Kotflügel dokumentiert.


      ja §21 sthet drin... auch irgendwas das alle erloschen is und dann steht ma wieder was anderes drin... ich raffs einfach net!! :(

      ich mach den auch vorm tüv runter, weiß ja wenns eingetragen is das dann nix mehr geht
      Original von Walpurgis
      Bei einem Teilegutachten brauchst du keine "Einzelabnahme", sondern eine einfache Änderungsabnahme, es sei denn, im Gutachten steht ausdrücklich drin, dass es nur in Verbindung mit Serienbereifung gültig ist und im anderen Fall eine Begutachtung nach § 21 StVZO erfordelich ist.


      Das sagte ich ja, kommt drauf an, was im Gutachten steht. Bei meinem H&R steht zum Beispiel " ... bis zur Rad-/Reifenkombi 195/45 15 auf 7x15 ET +36" - solange du in diesem Bereich bist isses ne Standardabnahme und außerhalb ne §21, is doch so, oder Walpurgis?
      Bei mir wurde seitens der Dekra trotzdem ne §21 gemacht (bei 185/55 14 auf 6x14 und sonst original) für stolze 96€, warum weiß ich net, aber es musste eh die Werkstatt bezahlen, da war mir das egal. Und eingetragen ist Restgewinde - ich glaub das macht auch jeder anders, was man so hört und liest.

      Du kannst mir auch mal das Gutachten schicken, vielleicht lässt sich daran was erkennen.

      erik
      hallo,
      im FK gutachten steht drin, die mindesthöhe der scheinwerfer, mindesthöhe des kennzeichen, mindesthöhe der bördelkante zum boden.
      weiterhin steht drin, von wo bis wo maximal das gewinde geschraubt werden darf.
      weiterhin steht drin, das die zulässige bodenfreiheit mindestens 8cm betragen muss, bei flexiblen teilen 7cm.
      weiterhin steht drin, das auf ausreichend reifenfreiheit im radkasten gesorgt sein muss, gegebenfals nacharbeiten.

      ins gesammt ist es schwer es eingetragen zu bekommen, wenn man alles 100% erfüllt.
      wenn man die maße bördelkante boden richtig einhält, hat man nur 6cm tieferlegung.

      du must halt einen kulanten und erfahrenen sowie fähigen prüfer finden, sonst wirst du es nur so eingetragen bekommen, wie es im gutachten steht.
      grüsse
      Original von Sound Lupo 3L


      du must halt einen kulanten und erfahrenen sowie fähigen prüfer finden, sonst wirst du es nur so eingetragen bekommen, wie es im gutachten steht.
      grüsse


      na das hört sich schonmal gut an... werde bei einem tüv machen der nur so autos hat und noch viel schlimmer gemacht sind als meiner... da müsste ich glück haben!! DRÜCKT MIR DIE DAUMEN :rolleyes: