Teilegutachten -> Teil vom TÜV abnehmen -> in Fahrzeugschein eintragen

      Teilegutachten -> Teil vom TÜV abnehmen -> in Fahrzeugschein eintragen

      Ich hab schon im Forum gesucht, bin aber nicht fündig geworden...

      Folgendes: Wenn man ein Teilegutachten hat und dieses Teil (z.B. Frontschürze, K&N 57 i, ...) am Fahrzeug anbringt, dann fährt man ja zum TÜV. Der TÜV erstellt ein Schreiben, mit dem man nun also das eingebaute Teil am Wagen legal in der STVZO fahren darf. Soweit, sogut.
      Wenn man also nun dieses Schreiben immer mitführt (nicht das Teilegutachten!), dann isses also legal. Falls die Polizei einen anhält, zeigt man einfach dieses Schreiben.

      Nun einen Schritt weiter: Wenn man nun mehrere dieser Schreiben hat, sollte man die ja bei "nächster Gelegenheit" in die Fahrzeugpapiere (sprich in Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) eintragen. Bei dem K&N Kit würde die Eintragung im Schein dann ja so aussehen: 'M.LUFTFILTER,HERST.:RACIMEX,TYP:K&N-57 I KIT,IN VERB MIT DAEMMATTE'.
      Diese Eintragungen werden ja nicht vom TÜV gemacht, sondern von dem zuständigen Verkehrsamt (da wo man auch die Nummernschilder holt, oder sein Auto anmeldet etc). Richtig?

      So, wenn man nun also Zahlreiche dieser TÜV-Schreiben hat, kann man die dann ja in die Papiere eintragen. Wenn man aber schonmal dabei ist, könnte man doch auch die ABE's mit eintragen lassen. Wenn man z.B. Rieger Schweller oder nen Sportgrill mit ABE hat, kann man den auch eintragen lassen.

      Nun zu meinen Fragen:
      -Geht das so einfach, dass man auch die ABEs mit eintragen lassen kann?
      -Wie teuer ist diese Eintragung in die Fahrzeugpapiere? Bezahlt man pro Teil oder gibts da einen Festpreis?
      -Hat jemand das schonmal gemacht, dass auch die ABEs eingetragen werden? Was muss man alles mitnehmen? Fahrzeugschein UND Brief, da die sich ja nicht unterscheiden dürfen, oder?

      Danke schonmal :D
      Original von Lumpi
      - ABE`s müssen zuerst vom Tüv eingetragen werdem in verbindung mit etwas anderem wirds nicht arg teuer kostet was


      Ich dachte ABEs muss man NICHT vom Tüv abnehmen lassen. Das verwirrst mich nun ein bisschen.... :$

      Wenn ich meine Auspuffanlage in den Fahrzeugschein eintragen lassen möchte, was muss ich machen? Die Anlage hat eine EG-Betriebserlaubnis. Ich musste damit also auch nciht zum TÜV hin. Kann ich nun einfach die EG-Betriebserlaubnis mit zum Amt nehmen und auch in die Papiere eintragen?
      Verwirrung total.

      Erst einmal vorweg:

      Teile mit Teilegutachten müssen immer "eingetragen" werden.

      Bei Teilen mit ABE reicht es meistens, diese mitzuführen. Entgegen der landläufigen Meinung gibt es durchaus Teile mit ABE, die "eingetragen" werden müssen. Ob oder ob nicht, steht in der ABE selbst.

      Teile mit EG/EWG-Betriebserlaubnis oder ECE-Genehmigung (E-Prüfzeichen) müssen nicht "eingetragen" werden, können aber.

      Eintragen hab ich jetzt in Anführungszeichen geschrieben, weil´s meistens falsch interpretiert wird. Eingetragen wird von der Zulassungsstelle und zwar auf Grundlage einer Abnahmebescheinigung von TÜV, DEKRA, etc.

      Diese unterscheiden sich in <Änderungsabnahme> (alter Begriff Anbauabnahme) nach § 19(3) StVZO ("normale" Abnahme mit Teilegutachten oder ABE), <§ 27er-Abnahme> (Änderung der Fahrzeugpapiere ohne technische Änerung), z.B, Auflastung der geänderte Reifengröße und <§ 21er-Abnahme> (Vollgutachten, Sonder- oder Einzelabnahme). Dieser Begriff ist ein wenig unpassend, da in jedem Falle keine Änderung abgenommen wird, sondern eine völlig neue Fahrzeugbetriebserlaubnis ausgestellt wird.

      Bei einer "normalen Eintragung" (Änderungsabnahme) bekommst du eine Bestätigung der Abnahme. Darauf steht entweder "Änderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich vorzunehmen", z.B. bei Änderungen, die das Abgasverhalten oder die Leistung betreffen, "Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich, aber zurückgestellt" bei allen Änderungen für die es eine eigene Ziffer im Fahrzeugschein gibt, z.B. Fahrzeughöhe bei Tieferlegungn oder Änderung des zul. Gesamtgewichts und "Änderung der Fahrzeugpapiere nicht erforderlich, aber möglich". Dies ist bei zusätzlichen Angeben für Ziffer 33 der Fall.

      Zum Eintragen kannst du auch einen ganzen Packen von Bestätigungen von Änderungsabnahmen vorlegen, keine ABEs.
      walpurgis, du hast glaub nicht ganz verstanden was er meint und zwar ging es ihm um die ABE`s, die nicht eingetragen werden müssen, er jedoch eingetragen haben will, sowas bei frontgrills usw. dabei ist und eben was diese abnahme beim tüv kostet



      was mich jetzt noch interessieren würde ist, wenn ich so einen wisch vom tüv habe wo drinsteht, daß es bei der nächsten befassung mit meinen papieren ind den schein/brief eingetragen werden muss, muss es dann eingetragen werden oder kann es eingetragen werden?

      hi

      interessiert mich jetz auch...han mein tüv bericht von dem fk fahrwerk im handschuh fach liegen...typ hat gemeint solls eintragen lassen! kolleg hat jetz gemeint die berechnen pro zeile wo se eintragen...sin en paar bei mir,da die reifen noch abgenommen wurden...wieviel kost jetz das eintragen in schein un brief?


      micha

      Gruß Michael

      Lupo 1.4


      "what time is it?"..."i don`t know!"..."time to unpimp the auto!"..."german ingeneering in da house, yeah!"