Ich hab schon im Forum gesucht, bin aber nicht fündig geworden...
Folgendes: Wenn man ein Teilegutachten hat und dieses Teil (z.B. Frontschürze, K&N 57 i, ...) am Fahrzeug anbringt, dann fährt man ja zum TÜV. Der TÜV erstellt ein Schreiben, mit dem man nun also das eingebaute Teil am Wagen legal in der STVZO fahren darf. Soweit, sogut.
Wenn man also nun dieses Schreiben immer mitführt (nicht das Teilegutachten!), dann isses also legal. Falls die Polizei einen anhält, zeigt man einfach dieses Schreiben.
Nun einen Schritt weiter: Wenn man nun mehrere dieser Schreiben hat, sollte man die ja bei "nächster Gelegenheit" in die Fahrzeugpapiere (sprich in Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) eintragen. Bei dem K&N Kit würde die Eintragung im Schein dann ja so aussehen: 'M.LUFTFILTER,HERST.:RACIMEX,TYP:K&N-57 I KIT,IN VERB MIT DAEMMATTE'.
Diese Eintragungen werden ja nicht vom TÜV gemacht, sondern von dem zuständigen Verkehrsamt (da wo man auch die Nummernschilder holt, oder sein Auto anmeldet etc). Richtig?
So, wenn man nun also Zahlreiche dieser TÜV-Schreiben hat, kann man die dann ja in die Papiere eintragen. Wenn man aber schonmal dabei ist, könnte man doch auch die ABE's mit eintragen lassen. Wenn man z.B. Rieger Schweller oder nen Sportgrill mit ABE hat, kann man den auch eintragen lassen.
Nun zu meinen Fragen:
-Geht das so einfach, dass man auch die ABEs mit eintragen lassen kann?
-Wie teuer ist diese Eintragung in die Fahrzeugpapiere? Bezahlt man pro Teil oder gibts da einen Festpreis?
-Hat jemand das schonmal gemacht, dass auch die ABEs eingetragen werden? Was muss man alles mitnehmen? Fahrzeugschein UND Brief, da die sich ja nicht unterscheiden dürfen, oder?
Danke schonmal
Folgendes: Wenn man ein Teilegutachten hat und dieses Teil (z.B. Frontschürze, K&N 57 i, ...) am Fahrzeug anbringt, dann fährt man ja zum TÜV. Der TÜV erstellt ein Schreiben, mit dem man nun also das eingebaute Teil am Wagen legal in der STVZO fahren darf. Soweit, sogut.
Wenn man also nun dieses Schreiben immer mitführt (nicht das Teilegutachten!), dann isses also legal. Falls die Polizei einen anhält, zeigt man einfach dieses Schreiben.
Nun einen Schritt weiter: Wenn man nun mehrere dieser Schreiben hat, sollte man die ja bei "nächster Gelegenheit" in die Fahrzeugpapiere (sprich in Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) eintragen. Bei dem K&N Kit würde die Eintragung im Schein dann ja so aussehen: 'M.LUFTFILTER,HERST.:RACIMEX,TYP:K&N-57 I KIT,IN VERB MIT DAEMMATTE'.
Diese Eintragungen werden ja nicht vom TÜV gemacht, sondern von dem zuständigen Verkehrsamt (da wo man auch die Nummernschilder holt, oder sein Auto anmeldet etc). Richtig?
So, wenn man nun also Zahlreiche dieser TÜV-Schreiben hat, kann man die dann ja in die Papiere eintragen. Wenn man aber schonmal dabei ist, könnte man doch auch die ABE's mit eintragen lassen. Wenn man z.B. Rieger Schweller oder nen Sportgrill mit ABE hat, kann man den auch eintragen lassen.
Nun zu meinen Fragen:
-Geht das so einfach, dass man auch die ABEs mit eintragen lassen kann?
-Wie teuer ist diese Eintragung in die Fahrzeugpapiere? Bezahlt man pro Teil oder gibts da einen Festpreis?
-Hat jemand das schonmal gemacht, dass auch die ABEs eingetragen werden? Was muss man alles mitnehmen? Fahrzeugschein UND Brief, da die sich ja nicht unterscheiden dürfen, oder?
Danke schonmal