Frage bzgl Eintragung von Felgen

      Frage bzgl Eintragung von Felgen

      hab da mal bzgl eintragung von Rad/Reifenkombi aufn GTI ne frage(nur für Österreich!)

      wenn ich mir jez 7,5J/16H2 felgen (borbet) mit 195/40/16er Gummis draufschnalle(diese Rad/Reifenkombi krieg ich mit ABE fürn GTI geliefert), muss ich die dann noch eintragen lassen,und wenn ja wo????
      an und für sich reicht doch ne ABE bescheinigung...
      jedoch steht die Rad/Reifen kombi bekannterweise ja nicht im Zul. Schein bzw. im Typ. Schein..

      also wie vorgehen???

      thx
      lg Cloon
      @ slongi

      Das ist so nicht ganz richtig. Wenn die Radreifenkombi bei dir im Schein steht, und in der Abe der Räder steht deine Fahrzeugbezeichnung und die Rad-Reifenkombi die du auch verbauen willst - erst dann brauchst du keine zusätzliche Eintragung mehr.

      Wie das in Österreich geregelt ist kann ich leider nicht sagen.
      Es kommt darauf an, was in der ABE steht. Möglich ist, dass da steht, dass abweichend von § 27 StVZO eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht nötig ist, kann aber auch sein, dass sogar eine Änderungsabnahme (§ 19(3) StVZO) erforderlich ist, das heißt, Felgen mit ABE müssen "eingetragen" werden. Ersteres ist aber meistens der Fall.

      Edit: Diese Info gilt für Deutschland.
      Im Folgenden kommt die Prozedur für Deutschland, da es aber die EU und damit auch EU-Recht gibt (sogar mit sogenannten EG-ABE), könnte es bei euch ähnlich sein:

      ABE nur gültig in Verbindung mit dem Serienfahrwerk (so wie du augenscheinlich hast), ohne Änderungsabnahme durch eine Prüfstelle (wieso auch, gilt nur für ein Serienfahrzeug, da wurde die Rad-/Reifenkombination getestet und alles hat gepasst), auf deinem absolut serienmäßigen GTI (kein Fahrwerk/Federn, keine Spurverbreiterung, kein anderes Lenkrad etc.):
      Dann einfach die ABE zusätzlich zu den Fahrzeugpapieren mitführen. Bei einer Kontrolle muss sich die Polizei eben noch die ABE durchlesen, in der ja die Rad-/Reifenkombination vermerkt ist.

      Wenn man es einfacher haben will (und evtl. auf einen zweiseitigen Fahrzeugschein steht), kann man sich den Inhalt der ABE auch in den Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

      Wenn jetzt etwas von dem kursiven Text nicht zutrifft (z. B. anderes Fahrwerk verbaut, eine Änderungsabnahme ist fällig oder ähnliches), dann musst du zur Prüfstelle und es Abnehmen bzw. gar Eintragen lassen.

      Nach deinen gegebenen Infos klingt es aber nach einfachen Anschrauben und glücklich sein :)
      Es grüßt Sebastian

      - fashion fades, but true style never dies -
      Also,

      bei uns in Österreich must du jegliche Änderungen bezüglich Rad/Reifenkombination wenn im Typenschein nicht vermerkt bei der jew. Landesregierung eintragen lassen !!
      Da kommst du nicht dran vorbei. :evil:

      1.) 16 Zoll
      2.) Reifengrösse
      3.) ganz wichtig die ET


      ...good things come in small packages !
      @crypto

      da keine eindeutige AW herausgekommen ist, hab ich einfach ma bei meiner versicherung bzw. zulassungsstelle angerufen und gefragt....

      ergebnis:
      keine eintragung nötig, auch keine nachtragung in den zulass. schein nötig
      jedoch ist die abe mitzuführen und die in der abe angeführten auflagen sind einzuhalten...

      das heisst, vorerst mal anschrauben und glücklich sein :))
      bei der spät. tieferleg. mussich dann halt genehmigen/eintragen lassen...

      lg Cloon
      Das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen.
      Lies dir das mal durch :D

      Genehmigung von Änderungen an Fahrzeugen


      Als Zulassungsbesitzer sind Sie verpflichtet, jede Änderung am Fahrzeug, die von der genehmigten Type abweicht oder die Verkehrs-und Betriebssicherheit beeinflussen kann, dem Landeshauptmann anzuzeigen. Änderungen können im Fahrzeugdokument (Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung) eingetragen werden.


      Beispiele
      andere Felgen und Reifen als im Fahrzeugdokument angegeben

      Motoränderungen (höhere Leistung,...)

      Fahrgestelländerungen (Tieferlegung, Spurverbreiterung,...)

      Karosserieanbauteile (Spoiler, Rundumverkleidung,...)

      Erforderliche Unterlagen
      Fahrzeugdokument

      eventuell Bestätigung über den sach- und fachgerechten Umbau

      eventuell Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers

      eventuell Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer staatlich autorisierten Prüfstelle

      noel.gv.at/service/wst/wst8/aenderung.htm

      Ich täts an deiner Stelle nich Riskieren, so wie die Grünen im Moment drauf sind. :evil:
      ...good things come in small packages !
      tolle seite :)
      jedoch ganz lesen bitte

      Änderungen, die von der Anzeigepflicht ausgenommen sind, können Sie der nachstehenden Liste gemäß § 22a KDV 1967 entnehmen.

      noel.gv.at/service/wst/wst8/Formulare/22a_KDV_1967.doc


      auszug:
      Felgen einer anderen als im Typenschein oder im Bescheid über die Einzelgenehmigung angegebenen Art, wenn der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, daß diese Art von Felgen bereits in einem Verfahren nach § 32 oder § 33 KFG 1967 als für die Type des Fahrzeuges geeignet erklärt wurde, sofern die im Verfahren nach § 32 oder § 33 KFG 1967 vorgeschriebenen Auflagen beim Anbringen dieser Felgen eingehalten wurden;

      ist somit geklärt :)
      trotzdem thx

      lg Cloon