Versicherungsfrage nach Unfall...

      Nach meinen Informationen gilt das auch, wenn über die Schadenshöhe im nachhinein gestritten wird.

      Ist aber ja auch kein Problem, beim Anwalt anrufen und nachfragen, wie es mit der Kostenübernahme aussieht.

      Ich könnte mir auch vorstellen, dass Christo immer noch gegen den Kostenvoranschlag und die Zahlung der Versicherung Einspruch erheben kann, er sollte sich nur beeilen.

      Ich für meinen Teil kann nur sagen, egal wie klein der Schaden ist, immer zum Anwalt und den das klären lassen. Die Versicheurngen sind selber schuld, wenn sie in jedem Fall versuchen die Kosten zu drücken.