Helm im Straßenverkehr - absolut verboten?

      Helm im Straßenverkehr - absolut verboten?

      Hallo!

      Darf man im Straßenverkehr einen Helm im Auto aufsetzen?

      Das würde ich nämlich aus Sicherheitsgründen gerne tun (dürfen), habe aber bis jetzt immer nur gehört, dass das verboten ist aus vielerlei Gründen.

      Kennt jemand definitiv eine Begründung, warum man das nicht darf. Bitte mit Nachweis in der StVO, bzw. StVZO.

      Danke.
      Gruß, Thilo

      ...is doch egal, Hauptsache schnell!!!

      Kaune Motorsport
      Hildesheim FE
      GRT Gifhorn
      Davon abgesehen, dass das garantiert nicht förderlich ist für die Sicherheit, sieht das doch total affig aus. Also ich würd so nicht fahren wollen. Du baust eher mehr Unfälle, da der Überblick ziemlich flöten geht, hab ich selbst mal getestet. Ob da sjetzt verboten ist, weiss ich aber nicht genau, sollte aber so sein.

      edit: Helm im Auto ist im Bereich StVO unzulässig, da er die Bewegungsfreiheit und das Sichtfeld einschränkt, kostet 10 € Verwarnungsgeld
      MfG foema

      Vorsitzender der Anti-"Fred statt Thread" Fraktion :D
      erster grund....vermummungsverbot in deutschlands öffentlichkeit!
      der motorradfahrer hat sofort nach dem abstieg den helm abzunehmen!
      einzig und allein bestimmte "gruppen" dürfen helm tragen, bzw "vermummt" fahren...feuerwehrleute...sek, gsg 9, sowie im "einsatz" befindliche soldaten dürfen zum "schutz" helm tragen bzw vermummt sein!

      zweiter grund....wenn du geblitzt wirst, bist du nicht zu erkennen....wohl der hauptgrund!!!
      Es geht nur darum, wenn ich mal richtig Kitt geben will, und dann auf (verlassenen) öffentlichen Straßen unterwegs bin. Wenn ich mir die Kiste dann doch mal aufs Dach lege will ich mir nicht die Birne an der Zelle zerdengeln, weil gerade wohl auf Kopfhöhe eine zusätzliche Dachabstützung von der B-Säule zur verlängerten A-Säule verläuft. Das ich mit dem Ding nicht abends in die Stadt fahre, is wohl auch klar.
      Aber wenns nur nen 10er Strafe kostet, gehts ja.

      Vielleicht trägt mir der TÜV den sogar ein, dass ich ihn aus Sicherheitsgründen aufsetzen darf...
      Gruß, Thilo

      ...is doch egal, Hauptsache schnell!!!

      Kaune Motorsport
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      War da nicht auch noch was von wegen hören ?
      Also dass man zum Bleistift die Ambulanz hören können muss ?
      Gibt doch diese Regelung auch wegen zu lauter Musik...
      I am theBear - der Typ aus der Schweiz, der jedesmal, wenn er denkt,
      er sei mit dem Umbau seines Lupo GTI fertig, wieder eine neue Idee hat...
      wenn es eh nur die (verlassenen) öffentlichen Straßen sind ist es doch eh egal also helm auf und kitt
      kommt halt zum zuu schnellen fahren noch ein zehner mit dabei bei der strafe falls sie dich erwischen und wenn du so schnell unterwegs bist das du noch zusätzlich einen helm aufziehen willst können dir die 10€ doch egal sein ;)
      Ich möchte eine Welt in der man aus einem Klo trinken kann
      ohne Ausschlag zu bekommen
      Scheinbar sagt die StVO nichts genaueres darüber aus. Habe die Frage in vielen Foren gefunden. Kannst ja nen SKATER-Helm tragen. Ist ja im Sinne der StVO kein Helm, da nicht geprüft. Und ne Kappe darfst du ja auch tragen.

      Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
      I. Allgemeine Verkehrsregeln
      §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

      (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
      ...
      Mir ist auch so, dass du zwecks Einschränkung des Sichtfeldes und des Gehörs keinen Helm tragen darfst und das in Verbindung mit der mangelnden Notwendigkeit. Wenn du natürlich nachweisen kannst, dass der Nutzen größer als die Nachteile sind, so wie es bei Motorradfahrern der Fall ist dann könnte es sein, dass du ne Sondergenehmigung bekommst, quasi sowas wie ne Gurtbefreiung.

      @Andre: Das Vermummungsverbot gilt aber nur bei Großveranstaltungen/Demos etc. - normal kannst du dich einwickeln wie es dir Spaß macht.


      erik
      Original von Alex_ander
      (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. ...


      lol.
      dann hätte ich schon gar nicht die führerscheinprüfung fahren dürfen, denn mein prüfer war so fett, dass die sicht nach hinten eingeschränkt war....

      wär ja cool gekommen, wenn ich ihm gesagt hätte
      "Sie müssen jetzt aussteigen, denn mit ihnen fahre ich nicht STVO-konform..."
      ;)