Darf die Polizei eine eingetragene Auspuffanlage wieder austragen???

      Darf die Polizei eine eingetragene Auspuffanlage wieder austragen???

      Hallo alle zusammen......

      Mal eine ganz dumme Frage:
      Hab bissle die Suchfunktion benutzt, aber keine konkrete Antwort gefunden.

      Folgendes:

      Wenn jemand bei einem PKW mit Euro 4, die komplette Abgasführung, das heisst Fächer, Kats und Schalldämpfer, ändert, dies jedoch offiziell bei einer großen TÜV-Prüfstelle (also nicht bei so nem "Möchtegern-Tuner für Sonderabnahmen) abnehmen und eintragen lässt (inkl. Phonzahlerhöhung des Standgeräusches).

      Kann die Polizei dann bei einer Polizeikontrolle die Eintragung bemängeln?

      --> Wenn die Polizei dann ne Geräuschmessung macht und die Anlage, welche eingetragen ist, lauter geworden ist mit der Zeit, kanns dann Probleme geben?
      Ich dachte eingetragen ist eingetragen und so ne "Witzfigur" im grünen Anzug kann da nix dagegen machen. So ein TÜV-Prüfer hat schließlich studiert und nicht bloß ne Ausbildung zum Beamten gemacht.

      Was meint Ihr?

      --> hat die Polizei schon jemals bei einem von Euch so ne Phonzahlmessung gemacht, oder sind das bloß Mythen...??
      :F
      :neu0: :neu5:

      Also nen Kumpel mit nem BMW und Bastuck Komplettanlage (auch eingetragen) haben sie nach DB-Messung fast stillgelegt.... Musste nen anderen Auspuff drunter mache und bei den Grünen + TÜV vorführen!!!

      War über 15db zu laut, da hilft auch keine Eintragung.
      "Not that we needed all that for the trip, but once you get into a serious drug
      collection, the tendency is to push it as far as you can." (Fear and Loathing in Las Vegas)
      Also austragen darf die Polizei GAR NICHTS. Das einzige, was sie machen können, ist es, dir eine Mängelkarte auszustellen, so dass du zum Tüv musst, oder in schwerwiegenden Fällen das Auto stillzulegen, weil in deren Augen die BE erloschen ist und du mit dem Fahrzeug den Verkehr gefährdest. In beiden Fällen muss ein staatlich anerkannter Sachverständige die von der Polizei bemängelten Sachen untersuchen.

      Gruß, Dima

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      Kann die Polizei dann bei einer Polizeikontrolle die Eintragung bemängeln?

      klar koennen sie das, wenn sie einen verdacht haben. dazu sind sie da.

      Original von NMS
      --> Wenn die Polizei dann ne Geräuschmessung macht und die Anlage, welche eingetragen ist, lauter geworden ist mit der Zeit, kanns dann Probleme geben?

      aber sicher, dann entspricht sie nimmer den vorgaben.

      Original von NMS
      Ich dachte eingetragen ist eingetragen und so ne "Witzfigur" im grünen Anzug kann da nix dagegen machen. So ein TÜV-Prüfer hat schließlich studiert und nicht bloß ne Ausbildung zum Beamten gemacht.

      die witzfigur kann dir gehoerig ans bein pinkeln und so wie du hier schon ueber polizisten hergezogen bist, werden sie das mit freude und recht machen.
      polizisten sind dazu da, die verkehrssicherheit und legalitaet der kfz zu ueberwachen.
      wenn sie zweifel haben, koennen sie eine erneute pruefung bei einem ueberwachungsverein anordnen.
      dann sieht man mit einer "gefaelligkeitseintragung" natuerlich alt aus.
      eingetragen ist eingetragen gibt es nicht. die eintragung sollte auch spaeterer ueberpruefung standhalten.

      Original von NMS
      --> hat die Polizei schon jemals bei einem von Euch so ne Phonzahlmessung gemacht, oder sind das bloß Mythen...??

      schau mal den polizisten bei der tuningworld bodensee zu, die haben oft sogar spezialisten vom tuev, spezialmessgeraete und auch gleich den benoetigten abschlepper dabei.
      ist recht interessant, deren treiben zu beobachten.

      gruss,
      tom
      stilllegung, abschleppkosten und anzeige kosteten mich round about 600,- eur und 4 punkte in flensburg!
      bei mir war alles eingetragen....die polizisten waren aber der meinung, daß das fahrzeug nicht verkehrstauglich war und legten den lupo noch auf dem parkplatz still....plakete wurde abgekratzt!
      lt. deren aussage, gefahr in verzug und dann dürfen sie stilllegen!!!

      ansonsten gibt es eine mängelkarte, damit muss man zu tüv und dann wieder bei einer polizeidienststelle vorstellig werden!

      nach dem abschleppen etc pp wurde das auto nochmals abgenommen....es wurde nichts verändert (!), außer der text der eintragungen und seitdem hatte ich keinerlei probleme mehr!

      mit abgasanlage etc pp sollte man aber sehr vorsichtig sein....da wird von den rennleitern nämlich nicht nur die stvo zugrunde gelegt, sondern in ausnahmefälle auch das umweltschutzgesetz.... ;)


      Bei nem Freund von mir hat die Polizei noch an Ort und Stelle mit nem Handy (glaub irgend ein Nokia kann das) eine Geräuschmessung am Motorrad durchgeführt. Sein Auspuff hatte ne ABE, die ihm in diesem Fall aber gar nix half. Motorrrad wurde stillgelegt und per Tranporter direkt zum TÜV gebracht.

      Hat ihn auch um die 500€ gekostet X(
      MfG Timon

      Hi

      Leider haben die Polizisten mehr "Macht" als es uns allen lieb ist. Das selbe was oben schon beschrieben wurde, kann ich an nem sehr guten Beispiel bestätigen. Mein Freund fährt nen 206, auch mit Gewinde (KW) und ner anderen Vorspannfeder, damits tiefer kommt. Eingetragen ist alles, nur die Polizisten waren der Meinung das Nummernschild säße zu tief, was beim 206 halt leider keine große Kunst ist. Ihm wurde Abschleppen, Anzeige und Stillegung verpasst... 480€ und 2 Punkte...obwoh laut Tüv alles "o.k." war.

      Was ich sagen will, wenn die merken dass du die anpinkeln willst, haste die A Karte, weil die am längeren Hebel sitzen. Darum Frieden und freundlich sein, hilft schonmal sehr viel....und nicht immer einen auf häää oder hööööö (unwissend) machen, weil die nämlich auch nicht so doof sind wie wir oft denken.


      Tobi
      @ Pumba
      mit nem Handy ne Geräuschmessung gemacht? heeheheheh :V
      das kann ich irgendwie net ganz glauben.....und Du selber auch nicht, oder? ;B :M

      Es gibt ganz bestimmte Vorschriften (Abstand, Winkel, und und und) wie eine Messung abzulaufen hat.... und bis jetzt gibts leider kein Handy mit integrierter Phonmessfunktion
      :nono:


      @ tobi 16v
      Da geb ich Dir recht.....immer schön freundlich sein....
      was aber ganz hilfreich sein kann, ist eine Kopie des erstellten Gutachtens dabei zu haben.... da kann der Herr im grünen Anzug immer schön auch die offizielle Eintragung sehen.....Ich denk mal, die "Grünen" stressen meistens mit den Eintragungen, weil sie deren Richtigkeit anzweifeln.... ob diese überhaupt ganz offiziell von statten gingen
      :neu0: :neu5:

      Original von NMS
      @ Pumba
      mit nem Handy ne Geräuschmessung gemacht? heeheheheh :V
      das kann ich irgendwie net ganz glauben.....und Du selber auch nicht, oder? ;B :M

      ich schon.
      natuerlich nur als anhaltspunkt, die wahre dezibel-zahl muss dann ein anerkanntes sachverstaendigen-gutachten bringen.

      Original von NMS
      und bis jetzt gibts leider kein Handy mit integrierter Phonmessfunktion :nono:

      doch, gibt es. sogar schon vor 2 jahren gab es das.
      hatte tobiz123 mit zum lupotreffen heidelberg, haben dann ein wenig db-drag mit gemacht.
      fazit: es ist aeusserst ungenau und geht nur bis 99 db.
      aber wenns den polizisten als erster anhaltspunkt reicht...
      und im endeffekt (siehe strafe) hatten sie ja recht behalten.

      gruss,
      tom
      Original von NMS
      @ Pumba
      mit nem Handy ne Geräuschmessung gemacht? heeheheheh :V
      das kann ich irgendwie net ganz glauben.....und Du selber auch nicht, oder? ;B :M

      Es gibt ganz bestimmte Vorschriften (Abstand, Winkel, und und und) wie eine Messung abzulaufen hat.... und bis jetzt gibts leider kein Handy mit integrierter Phonmessfunktion
      :nono:


      Glaubs mir halt nicht, man kann das ganze mit den Stillegungen auch immer überhören. Aber komm hier nicht an wenns mal soweit ist und heul rum!

      Wie Tom schon schrieb, als erster Anhaltspunkt reichte die Messung mit Handy, das Motorrad wurde zum TÜV gebracht und dort wurde die Lautstärkemessung bestätigt...
      MfG Timon

      kurz und knapp...

      jede jemals in Deutschland durchgeführte db-Messung von den Grünen ist definitiv nicht korrekt und keineswegs nach Norm...

      insofern sowas nie anerkennen oder ähnliches..

      was die da messen ist echt nen Witz...

      Mängelkarte okay ab zum Tüv das OK absegnen lassen und gut ist
      Gibt Tage da gewinnt man, gibt tage da verlieren die Anderen!!! :-))
      Original von Trax82
      kurz und knapp...

      jede jemals in Deutschland durchgeführte db-Messung von den Grünen ist definitiv nicht korrekt und keineswegs nach Norm...

      insofern sowas nie anerkennen oder ähnliches..

      was die da messen ist echt nen Witz...

      Mängelkarte okay ab zum Tüv das OK absegnen lassen und gut ist


      Liest du auch was andrer hier schreiben?
      Klar ist die Messung mitm Handy auf der Strasse net genau, aber man hat nen (wenn auch ungenauen Nachweis) dass das Ding auf jeden fall lauter ist als erlaubt, wir reden hier nicht von 2dB zu laut, sondern vielleicht von 20!!!
      BEIM TÜV wurde dann eine fachgerechte dB Messung durchgeführt :rolleyes: !
      MfG Timon

      dank der idioten, die hier so nen müll von sich geben, steckt die ganze "scene" im graben ;)
      danke, respekt, habt ihr echt gut gemacht ;)

      die polizei kann manchmal mehr, als euch lieb ist....und das wichtigste...sie legt nicht still....das macht der tüv, bzw das straßenverkehrsamt...eine stilllegung im eigentlichen sinne bedeutet, daß das fahrzeug amtlich stillgelegt wird....dieser "tatbestand" wird sowohl im schein, als auch im brief dokumentiert...die polizei stellt entweder mängelkarte aus, oder...und das kann man auch schon unter stillegung verstehen, zieht das fahrzeug aus dem verkehr....zum beispiel durch anzweiflung einer eintragung oder durch den berühmten ausspurch, das durch dieses fahrzeug gefahr in verzug sei ;)
      bei polizeilicher stillegung erlischt kurzzeitig die abg, plakette kann runter, auto auf den traler und dann das bekannte spiel....tüv abnahme, anzeige, etc pp!!!