Tieferlegung und Vorschriften beachtet ?

      Tieferlegung und Vorschriften beachtet ?

      moin,

      da ich morgen mein Fahrwerk eintragen lasse, habe ich es auch so
      eingestellt wie es vorgeschrieben ist (weiß ja nicht worauf er achtet).
      Ich finde ihn aber noch viel zu hoch :(

      Im Gutachten steht z.B. vom Sicherungsring bis zum Gewindeende
      minimum 7,5cm, ich könnte ihn noch gut über 2cm tiefer legen, aber
      dann komm ich auch wieder in bedrängnis mit der Maße zwischen
      Bördelkante und Radmitte die 29cm betragen muss.

      Nunja, da man ja viele "extrem" Tieferlegungen hier sieht wollte
      ich mal wissen ob ihr euch alle so an die Vorschriften gehalten habt
      und die Maße nicht unterschritten habt :P

      greetz
      Dominik
      Bodenfreiheit bei Tieferlegung
      Welche minimale Bodenfreiheit ist bei der Fahrwerkstieferlegung eines Pkw zulässig ?

      In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind

      * die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
      * den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
      * den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
      * Straßenbau

      anzuwenden.
      Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.

      Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
      Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

      Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
      Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
      Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.


      Ps:Ich habe unterm Auto noch knapp 5 cm :D
      Gruß Björn ;)


      Mein Lupo





      habt ihr bei der Eintragung eurer Gewindefahrwerke denn alle vom TÜV-Prüfer eine bestimmte Höhe eingetragen bekommen?

      Ich meine wenn manche Gewindefahrwerke fürn Lupo nr legal so 75mm tifer sein dürfen beispielsweise ist das ja meiner ansicht nach noch lange nicht genug. und da muss man doch auch irgendwie tiefer kommen.

      oder sieht die praxis so aus dass mans ich das auf die maximal legale tieferlegung eintragen lässt und danach so schraubt wie man möchte und fürn tüv termin alle 2 jahre wieder höher?

      und merken dass die grünen wenn man tiefer unterwegs ist als erlaubt?



      ich frage, weil ich selber nur 60/40 fahre aber spätestens mein nächstes auto mal ein gewinde bekommt
      Wie oben schon geschrieben wurde ist das immer ein stückweit ermessenssache des Prüfers.
      Der TÜV der mir einträgt sagt 6cm zu festen Teilen, das wär beim Lupo glaub der Querlenker.

      Was schlussendlich eingetragen wird ist auch unterschiedlich, ich kenne folgende Varianten:

      • Maß, Radmitte - Bördelkante
      • Maß, Restgewinde
      • geänderte Fahrzeughöhe
      • nur die Federkennungen
      MfG Timon

      Hab fürs eintragen beim tüv 43,50€ bezahlt und lass das erst ma nicht in meinen Fahrzeugschein eintragen weil ich die neuen fahrzeugpapiere nicht haben willl!

      Bei mir ist nur die Fahrzeughöhe eingetragen und die wurde so ungefähr mit einem Massband gemessen!

      Gruß Sebastian
      Bevor wir uns schlagen vertragen wir uns lieber wieder *prost* 6. Internes 2005
      Original von Plabjo

      Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
      Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.



      genau das, ist in österreich vorgeschrieben..
      bist du tiefer als 110mm->kennzeichenabnahme bzw. vorführungstermin..

      lg CLoon
      boah.. wo kommen denn so extreme Preisunterschiede her ???


      Ich müsste meins nun auch bald mal eintragen... wird langsam mal Zeit...

      Muss ich denn dadrauf hin auch unbedingt den Schein ändern lassen ??? Oder reicht erstmal NUR die Eintragung ?
      Ich will garnicht sagen was ich bezahlt habe, aber ich habe nun meine neue Rad Reifen Kombi eintragen lassen und ne andere Höhe vom FW so das ich noch gut 1 cm tiefer könnte, aber das Gewinde ist uppe da dreht nix mehr.

      @Sebastian Die neuen Papiere sind auch nicht viel schlechter du bekommst ja alles im Zusatzblatt am FZSchein angeheftet.
      Mfg. Bibo /Ex Lupoknuddi