Berufliche Selbstständigkeit?!?!

      Berufliche Selbstständigkeit?!?!

      Hi!

      Ich brauch mal n bissl eure Hilfe. Mir geistert schon seit längerem der Gedanke durch den Kopf während meiner Schulzeit, die im September anfängt und ein Jahr dauert, nebenbei n bissl Geld zu verdienen. Möcht bissl Teile verkaufen, Karosseriearbeiten machen.... so bissl halt alles ums Auto. Kennt sich da jemand aus wie das rechtlich da aussieht? Was darf ich ohne Meisterbrief alles machen, ab welchem jährlichen Umsatz muss ich ein Gewerbe anmelden....? Wäre ne große Hilfe wenn ihr mal n paar infos rund um das Thema posten könnten.

      thx, Matthias
      Du solltest sehr gut aufpassen, was die gesetzliche Gewährleistung angeht, gerade bei Handwerksleistungen kann das extrem nach hinten losgehen.

      Desweiteren kannst du kein allgemeines Gewerbe anmelden, so nach dem Motto ich mach alles, Handel und Handwerk sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

      Nen paar steuerrechtliche Grundkenntnisse solltest du auch haben, es sei denn du lässt dies extern machen, was sich aber wohl bei nem Nebenjob nicht lohnt.

      Nicht dass ich dich zu illegalem Handeln animieren will, aber wahrscheinlich ist es für so einen Fall einfacher bissl was unter der Hand zu machen. Allein der Aufbau eines solchen Geschäfts ist nen heiden Aufwand und wenn es nur für das eine Jahr sein soll ...
      Oder machst nen reinen Handel, Zeugs kaufen und mit ordentlich Marge wieder verticken, das ist dafür recht gut geeignet.


      erik
      Original von Blulup

      Nen paar steuerrechtliche Grundkenntnisse solltest du auch haben, es sei denn du lässt dies extern machen, was sich aber wohl bei nem Nebenjob nicht lohnt.



      Wenn du vorhast das extern regeln zu lassen habe ich eine Adresse in Nürnberg an die du dich auf keinen Fall wenden solltest (handelt sich um eine große Kanzlei deshalb Informationen ausschließlich per PM).
      Von allen Dingen die ich verloren habe vermisse ich meinen Verstand am meisten!
      neben der rechtlichen fragen, bleiben versicherungstechnische fragen!
      erik sprach schon die haftbarkeit an...thema haftpflicht!!!
      desweiteren so sachen wie allgemein sozialversicherung, sprich u.a. auch die krankenkasse!

      das arbeitsamt, wenn es auch sonst für nix gut ist, kann darüber recht gut auskunft geben ;)
      Original von Katrin
      Da gibt es aber Leute die einem beim Finanzamt melden und dann schaust richtig blöd aus der Wäsche...


      Darum auch nicht viel wirbel drumrum machen. ;)

      Und das meiste erledigt man sowieso für Freunde und bekannte und die werden einen schon ned anzeigen.
      Ich liebe IRONIE ;)
      Erst mal n dickes Dankeschön für die ersten Infos. Also so nebenbei mal was machen is ja nix neues ;) Mir gehts bissl so um das Thema Stoßstangen bauen und verticken.... Also eigentlich auch kein Handwerk. Na ja, mal schaun was draus wird. Aber postet mal fleißig weiter wenn euch noch was einfällt.

      Thx, Matthias
      gerade bei "selbstbau", umbau, etc wird man als sogenannter "quasi-hersteller" angesehen, und hat somit für seine produkte und waren zu haften!!!
      heisst, wenn zum beispiel die gebaute stoßstande aufgrund von paßungenauigkeit gegen den kotflügel drückt und ihn sagen wir mal "beschädigt", dann kann dich der "käufer" dafür haftbar machen!

      ebenso solltest du beim verkauf daran denken, daß es aus gesetzlicher sicht eine garantie etc pp gibt!
      dieses ebay wischi waschi gilt für dich dann aber insoweit nicht, als das du kein "privatverkäufer" bist, sondern, aufgrund des "umbaus" als, wie oben schon erwähnt, quasi hersteller gilst!
      ist übrigens bei allen leuten so, die sachen umbauen und bei ebay verticken ;)
      der satz unten drunter, von wegen privatverkauf hat dann keine wirkliche "rechtsgültigkeit" und auch dann kann die haftpflicht laut bgb geltend gemacht werden!
      @LupoR

      Alles grob gesehen nicht direkt oder nur nen bisschen falsch bzw. man ahnt, was Du sagen willst. Aber das Herumwerfen mit falsch verwendeten Fachbegriffen verwirrt oft mehr als dass es was nutzt.
      Also einfach bei den Ratschlägen besser die Begriffe nicht verwenden, wenn man nicht weiss, was sie bedeuten. Ist doch gar keine Schande, man kann ja nicht alles wissen...
      Neben den eh schon in Gänsefüsschen gesetzten Begriffen würde ich selbige auf jeden Fall auch um "Garantie" und "Haftplicht" setzen.
      Letztere Begriffe sollte man besser durch Gewährleistung bzw. im 2. Fall Gewährleistungsrechte ersetzen.

      Bis denne

      Olaf
      sorry...aber bei dir versteht man nur noch bahnhof!
      da den nicht täglich damit in kontakt stehenden leuten begriffe wie gewährleistung und gewährleistungsrechte weniger sagen als "garantie", nutzte ich diesen geläufigen begriff!

      habe halt versucht es allgemeinverständlich auszudrücken ;)

      und falsche begrifflichkeiten???

      wenn welche da sein sollten....dann stell sie doch bitte richtig....fertig!


      wenn du den pplan von der materie hast, dann gib´ doch bite dein kundiges wissen hier preis.... ;)
      Sorry aber wenn ich ein Teil privat umbaue und verticke es auf Ebay dann kann mir niemand einreden das ich darauf eine Garantie geben muss. Das ist blödsinn. Und selbst wenn das euer Staat so sieht dann schreib ich hin das dieses Teil für privatzwecke verändert wurde und es ohne Garantie gekauft wird. Was höchstens sein kann ist das man eine Garantie gewähren muss wenn man ein Gewerbe angemeldet hat aber solange man eine Privatperson ist kann man als Käufer da "scheissen" gehen. :D
      Ich liebe IRONIE ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Philzlaus“ ()

      Das ist ja grundsätzlich richtig, wenn man etwas privat vertickt gibt es keine Probleme bzgl. Gewährleistung etc.
      Allerdings ist dies mengenabhängig, wenn man jede Woche ne umgebaute Stoßstange verkauft zählt das höchstwahrscheinlich als gewerblicher Handel, da dir dann auch ne Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird. Wo diese Grenzen liegen müsste man natürlich im Einzelfall beurteilen. Bei KFZ-Verkäufen ist es meines Wissens so, dass bis drei Verkäufe pro Jahr als privat zählen und alles drüber als gewerblicher Handel.
      Abgesehen von den Gewährleistungsrichtlinien kann es dann auch zu Problemen mit dem Finanzamt kommen, eben wenn Gewinnerzielungsabsichten bestehen.


      erik
      für die herstellung gilt das nicht so ohne weiteres!!!

      beim autokauf bzw. -verkauf hat erik recht....meine die zahl stimmt auch!

      bei der herstellung ist man schon quasi hersteller, wenn man nur den "prototyp" gebaut hat, sprich die einzelne stange!
      die gilt dann als einzelstück und man ist haftbar! fertig!

      steht alles schwarz auf weiß im bgb ;)

      die private haftpflicht deckt das ganze nicht wirklich ab....da bedarf es schon einer gewerbe haftpflicht, damit die haftpflicht aus herstellung gedeckt ist!
      glaub ich nicht andre.. punkt aus ende.. sorry aber wenn ich was selbstgemachtes privat an privat verkaufe kann mir niemand wegen gewährleistung ans bein pinklen. Klar wenn ich 100 verkauf wird er Fiskus neugierig aber nicht bei einer stange.. Da könnts am Kopf stehen, Nasenbohren und Ölapaloma singen und ich glaubs euch ned

      so und damit ich wie immer recht behalte.. 1,5min googln.

      Wichtig den Hinweis lesen.. Gewährleistung gilt nur bei HÄNDLERN und das ist man nicht als priviatperson

      eastcomp.de/gewaehr.htm
      Ich liebe IRONIE ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Philzlaus“ ()

      Wenn ich aber doch die Stoßstange verkaufe, interessiert es doch niemanden, wer sie hergestellt hat. Im Endeffekt verkauft man doch nur einen Gegenstand (was auch immer das sein mag, ob umgebaut oder nicht) von privat zu privat. Man kann sich doch als Privatperson nicht als Quasi-Hersteller bezeichnen, nur weil man z.B eine Stoßstange umgebaut hat. Und selbst wenn es 10 umgebaute Stoßstangen sind, bist du noch kein Hersteller. Du bist immer noch eine Privatperson, die im Keller was bastelt :D. Irgendwann ab einer gewissen Stückzahl ereichst du dann natürlich mal den kritischen Bereich, dann kann man dir Gewinnerziehlungsabsicht unterstellen, was aber wiederrum nix mit der Gewährleistung für verkaufte Stoßstangen zu tun hat.
      Ich seh da auch keine Probleme auf einen zukommen. Ich kann doch im Keller meine Stoßstange mit Spachtel zukleistern und dann verticken, ohne mich Hersteller zu nennen. Und dementsprechend kann ich auch verkaufen, ohne Gewährleistung geben zu müssen!

      EDIT:

      ProdHaftG

      § 1

      Haftung

      (1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.

      (2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn

      1.
      er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat,

      2.
      nach den Umständen davon auszugehen ist, daß das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Hersteller es in den Verkehr brachte,

      3.
      er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat,

      4.
      der Fehler darauf beruht, daß das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder

      5.
      der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte.

      (3) Die Ersatzpflicht des Herstellers eines Teilprodukts ist ferner ausgeschlossen, wenn der Fehler durch die Konstruktion des Produkts, in welches das Teilprodukt eingearbeitet wurde, oder durch die Anleitungen des Herstellers des Produkts verursacht worden ist. Satz 1 ist auf den Hersteller eines Grundstoffs entsprechend anzuwenden.

      (4) Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Ist streitig, ob die Ersatzpflicht gemäß Absatz 2 oder 3 ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast.


      § 4

      Hersteller

      (1) Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.

      (2) Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung, des Mietkaufs oder einer anderen Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt.

      (3) Kann der Hersteller des Produkts nicht festgestellt werden, so gilt jeder Lieferant als dessen Hersteller, es sei denn, daß er dem Geschädigten innerhalb eines Monats, nachdem ihm dessen diesbezügliche Aufforderung zugegangen ist, den Hersteller oder diejenige Person benennt, die ihm das Produkt geliefert hat. Dies gilt auch für ein eingeführtes Produkt, wenn sich bei diesem die in Absatz 2 genannte Person nicht feststellen läßt, selbst wenn der Name des Herstellers bekannt ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Nico Wagner“ ()

      Da hilft wohl nur der Blick ins BGB oder ein zitat des Selbigen von Andre, damit we dat glauben. Aber irgendwie macht dat shcon SInn. und dass dieser gewährleistungsausschluss da unten bei den ganzen Privatauktionen eigentlich rechtlich nix zu sagen hat höre ich jetzt auch nicht das erste Mal!!!
      Mitglied der ´Touri-Prudahood´



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