Vorgehensweise bei Vandalismus?

      Vorgehensweise bei Vandalismus?

      Hallo zusammen...

      Da irgend so ein Spaten wohl neidisch auf mein Töff war, hab ich seit heute Nacht nen schönen Kratzer von vorne bis hinten seitlich am Auto. Sieht ganz nach schlüssel, schraubenzieher, etc. aus... X(

      Nur ist jetzt die Frage was ich nu machen soll? ?(

      Hab vorsichtshalber die Polizei mal angerufen, die waren auch da und haben den schaden aufgenommen und ich habe Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

      Soll ich den Schaden aber jetzt auch der Versicherung melden?
      Ich weiß z.B. nicht, ob ich dadurch hochgestuft werde, und ob der Schaden (oder Vandalismus?) überhaupt durch meine Versicherung abgedeckt ist...
      Hab TK mit 150€ SB.

      Hoffe mir kann jemand weiterhelfen...

      Gruss Sebastian
      vandalismus ist nie versichert!!!

      es sei denn, die versicherung bietet so ne art runum sorglos paket.....aber dann zahlt man auch mehr beitrag!
      ist baer bei kfz versicherungen eher unüblich!!!

      von der auslegung der versicherer her ist vandalismus sowas wie höhere gewalt!
      Original von LupoR
      vandalismus ist nie versichert!!!


      Das glaube ich nicht André! ;)

      Z.B. Weberalex hat hier mal geschrieben, sein Lupo wäre mal total zerkratzt worden und die Versicherung hätte die Neulackierung bezahlt!

      Und auch rein vom logischen her paßt es nicht. Sonst würde es nicht soviele Versicherungsbetruge geben, wo die Leute ihre Autos selbst zerkratzen um den Lack zu sparen!
      Ein Tag ohne Basteln ist ein trauriger Tag!!!
      laut versicherungsvertragsgesetz (vvg) ist vandalismus ausgeschlossen!!!

      die versicherer haben jedoch die möglichkeit aufgrund Ihrer allgmeinen geschäftsbedingungen (agb) bei vandalismus für schäden zu leisten bzw einzelfallentscheidungen zu treffen!

      so kann es zum beispiel sein, daß wenn man angibt, ein garagenfahrzeug zu haben und das fahrzeug wid nachts beschädigt, dann gibt es nichts!
      ist aber hinterlegt, daß das fahrzeug auf einem sonstigen stellplatz abgestellt ist, dann wird gezahlt!!!

      wie gesagt...die diskussion bringt nichts...einzig und allein ein anruf bzw ein nachfragen beim versicherer kann die antwort in diesem fall bringen!
      Nen Anspruch gibts nicht aus der Teilkasko. Auf Kulanz kann natürlich immer mal was sein.
      Natürlich zahlt die Vollkasko, aber eben nur gegen Hochstufung.
      Manche Automobilclubs (z.B. ARCD) ersetzen Dir bei Vandalismus und Unfallfluchtschäden die Selbstbeteiligung der Vollkasko, wenn man nicht fiktiv abrechnet.

      Gruß

      Olaf

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Olaf“ ()

      muss auch mal meinen semf dazu geben.
      "Natürlich zahlt die Vollkasko, aber eben nur gegen Hochstufung"
      das stimmt wohl so nicht.da Vandalismus ja kein eigen verschulden ist und man somit auch nicht hochgestuft werden kann.

      bei TK gibts nix,bleibt man mit allem ärger drauf sitzen.

      bei VK hingegen ist es heut zutage von versicherung zu versicherung unterschiedlich ob es mit drin ist.

      bei meiner versicherung war Vandalismus vor jahren nicht mit dabei und das bei VK,seit neusen würd aber Vandalismus mit übernommen.gleicher vertrag wie vorher und nix geändert.

      also einfach sich bei seiner versicherung schlau machen.

      gruss sebastian
      Bei der Vollkasko bestimmt sich der Beitrag durch verschiedene Faktoren, darunter vor allem die Schadensfreiheitsklasse. In den Standardbedingungen hängt diese an der Schadenszahl pro Jahr.
      Zwar betrifft die Vollkasko in der Regel eigenes Verschulden. Ausmachen tut die Versicherung aber die Tatsache, daß am eigenen Fahrzeug übernommen werden, die von der Teilkasko nicht abgedectk sind. In der Tat werden auch Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt, die nicht auf eigenem Verschulden beruhen. Dafür gelten aber auch die entprechenden Bedingungen für die Vollkasko.
      Wenn sich eine Versicherung dazu entscheidet, im Rahmen der Vollkasko Vandalismus ohne Hochstufung zu übernehmen, muß das auch in den Bedingungen stehen. Einfacher zu integrieren wäre das sicher im Rahmen der Teilkasko.
      Andererseits gibts heutzutage ja ne Menge verrückte Konstellationen (Stichwort Rabattretter). In den Bedingungen, die mir bis jetzt untergekommen sind, habe ich die Übernahme von Vandalismus über die VOLLkasko ohne Umstufung in der SF-Klasse bis jetzt noch nicht gesehen.
      Im Zweifel also in den eigenen Vertragsbedingungen (in der bei dem entsprechenden Vertrag GÜLTIGEN Version einfach nachlesen). Bei Abschluß kriegt man die in der Regel ausgehändigt.

      Gruß

      Olaf
      Erstmal Danke für die Antworten...

      Da ich bei der Versicherung angegeben habe, dass der wagen draußen steht und laut Polizei noch kein täter festgestellt werden konnte, prüft meine Versicherung nun, ob sie mir trotz TK einen Ausgleich zahlt.
      Sollte ich mir selber einen Gutachter kommen lassen und den Schaden schätzen lassen, wären die Chancen auf eine (anteilige) Kostenübernahme seitens der Versicherung wahrscheinlicher, laut der netten Dame von DA Direct.
      Allerdgins würde mein Beitragssatz auch steigen, d.h. ich würde hochgestuft werden, obwohl es sich nicht um ein vergehen handelt, das ich begangen habe...

      Ich muss mal durchkalkulieren ob es mir was bringt, den schaden selbst zu bezahlen, oder den Gutachter und die Hälfte des Schadens zu bezahlen.

      Außerdem hab ich ja keine Garantie, das überhaupt etwas übernommen wird, da ich halt nur TK hab.

      Also heißts jetzt abwarten und Tee trinken.


      Nur mal vorab: Was würde eine Neulackierung der kompletten Seite kosten? D.h. von der Rückleuchte über die Tür zum scheinwerfer?
      Wäre ein Lackdoktor, bzw. spotrepair in dem Fall angebrachter? HAt damit jemand erfahrungen gemacht?

      Gruss Sebastian
      Bei großen gerade Flächen wird es mit dem Spotrepair schwierig, wenns wie neu aussehen soll. Da muß man wohl den Experten selbst fragen, was man erwarten kann.

      Nochmal zum Verständnis:
      Du hast keine Vollkasko, aber sie wollen Dich hochstufen? Wo denn, bei der Haftpflicht? Das würde ja nen ganz andern Vertrag betreffen. Der Tarif für die TK ist ja eh fest. Das klingt alles etwas schwer nachvollziehbar. Die DA Direkt hat aber ne Menge unorthodoxe Regelungen. Insofern wär es schon interessant, da mal mehr drüber zu erfahren.
      Halt uns also mal auf dem Laufenden.

      Gruß
      Olaf

      P.S.
      @Katrin
      Da hatten wir wohl gleichzeitig den gleichen Gedanken.
      Gut, daß Du mein "Weltbild" etwas stützt.
      Ich hab seit Anfang des Jahres bei nem Zivilgericht gearbeitet und auch ne Reihe Urteile geschrieben, wo es um Streitigkeiten mit KFZ-Versicherungen ging. Da wäre es schon nen bissl peinlich, wenn plötzlich Dinge gängige Praxis sind, die ich bisher für nicht üblich oder auch bei den bisherigen Vertragsgestaltungen für unmöglich gehalten habe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Olaf“ ()

      Im Bezug auf die Vollkaskoversicherung kann ich André nicht zustimmen.

      Die Vollkasko deckt, wie Olaf es richtig gesagt hat, Schäden (egal wer sie verursacht hat) ab die über die TK heraus gehen. Dort ist es egal, ob die Schäden mutwillig durch einen Dritten ausgeübt worden sind.
      Der Versicherungsnehmer bzw. sein Vertreter dürfen nur halt den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich hervor gerufen haben.

      Alles andere ist wurscht. Man wird ausreichend damit bestraft, dass man hochgestuft wird.

      Aber das ist hier eh alles egal. Das Opfer hat nur eine TK und daher gibbet nichts. Nach Kulanz kann man fragen, aber ich sehe die Chancen bei 0 %.

      @Sephiroth:
      In welchem Tarif solltest du denn bitte sehr hoch gestuft werden? In der TK gibt es nur eine Stufe und Haftpflichtschaden ist es ja nun wirklich nicht ;-).
      Aber mal dir nicht zu viele Chancen aus. Ich bin einer dieser bösen Tanten in der Schadenabteilung. Ich bin so fair und sage klar den Leuten, ob Hoffnung besteht oder nicht. Die meisten allerdings haben kein Bock sich mit jmd. am Telefon zu streiten und sagen einfach, klar Chancen bestehen, einfach probieren...
      Dei-Dei Katrin

      In seeking truth you have to get both sides of a story.
      Walter Cronkite

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Katrin“ ()

      Richtig, eine gescheite VK deckt soetwas. Theoretisch könntest du deiner Versicherung auch erzählen, dass der Schaden dir selbst passiert ist, dann müssten sie es ja auch zahlen, VK zahlt doch in jedem Falle mal das Eigenverschulden.

      Dafür gibts die ja gerade :)

      Tobi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „tobi16v“ ()

      könnte es sein, daß die versicherung den schaden "ablehnt", weil der schaden niedriger ist, als die selbstbeteiligung????

      ich habe bis dato noch nie die versicherung in anspruch nehmen müssen......
      ....hatte das ganze nur so im kopf, weil ein bekannter da mal terz mit der versicherung hatte!
      war damals vandalismus!
      Was heisst schon "ablehnt". Es ist für den Kunden wirtschafllicher Schwachsinn. Das heißt ja, daß Du den Schaden letztlich eh selber zahlst. Bei der Kasko ist ja auch kein Dritter beteiligt, wo die Versicherung gesetzlich zur Regulierung verpflichtet sein kann. Die Konstellation haste bei der Haftpflicht, wo der Geschädigte Dritte sich nicht mit nicht zahlenden Versicherungen rumschlagen soll, auch wenn zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer noch ungeklärt ist, wer letztlich zahlen soll. Manchmal werden diese Pflichten aber vorgeschoben, um eine Hochstufung zu erreichen.

      Mir ist auch mal passiert, daß der VVD bei mir nen Haftpflicht-Schaden über 87 Euro regulieren wollte unter Berufung auf ihre gesetzliche Regulierungspflicht. Es ging da um 4 Schubkarren Erde, die ich wegen Aquaplaning umgeflügt hatte.
      Die Selbstbeteiligung hat da plötzlich niemanden mehr interessiert, die waren völlig scharf darauf, mich hochzustufen. Auf den Hinweis, ich würde den Schaden gerne selbst bezahlen, sagte man mir, das ginge wegen der Regulierungspflicht nicht, ich könne den Schaden am Ende des Jahres aber zurückkaufen. Das ganze kam mir letztlich sehr spanisch vor. Hinterher verpaßt man irgendwelche Fristen und bleibt doch auf der Hochstufung sitzen.
      Ich habe mich daraufhin geweigert, den Unfallbericht auszufüllen unter Hinweis darauf, daß ich selbst zahlen möchte. Dann kriegte ich plötzlich die Rechnung zugeschickt und gut war die Angelegenheit.

      Bis denne

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Olaf“ ()

      Original von tobi16v
      Richtig, eine gescheite VK deckt soetwas. Theoretisch könntest du deiner Versicherung auch erzählen, dass der Schaden dir selbst passiert ist, dann müssten sie es ja auch zahlen, VK zahlt doch in jedem Falle mal das Eigenverschulden.

      Tobi


      Mal abgesehen davon, dass das nicht korrekt ist, wirds auch praktisch schwierig. Die VK deckt selbsverschuldete Schäden, die beim Betrieb des Fzg. entstehen. Das wird bei einem tiefen Kratzer von vorn bis hinten eher schwierig zu erklären sein. Wenn du "aus Versehen" mit dem Schraubenzieher an deinem Auto langgehst deckt das die VK nicht, da wäre eine deine Privathaftpflicht dran, die das aber in der Regel auch nicht übernimmt, wenn Schädiger und Geschädigter die gleiche Person sind.

      erik
      Gr.... Wegen euch hole ich heute meine Südstern 3 Bedingungen wieder aus dem Keller. Da steht drin, was ein Versicherer mindestens leisten muss. Gerade alles schön weg gepackt, weil alle Prüfungen vorbei und dann das ;)

      Und ich bin mir 100 %ig sicher, dass Vandalismus und selbstverschuldete Unfälle in der Vollkasko mitversichert sind und die ganze Diskussion hier absolut überflüssig ist!

      @Blulup:
      Ob die priv. Haftpflichtversicherung in dem erfunden Fall zahlt ist davon abhängig, ob du z.B. gerade beim Be- oder Entladen des Fahrzeuges warst usw. usf.. Da gibbet sehr interessante Konstelationen ;-). Wenn man kreativ ist, bekommt man einiges erstattet. Wobei du richtig damit liegst, dass nichts gezahlt wird wenn Geschädiger = Versicherungsnehmer ist ;-).
      Dei-Dei Katrin

      In seeking truth you have to get both sides of a story.
      Walter Cronkite
      boah......watn glück, dat ich mit der branche nichts mehr zu schaffen habe :)

      da sind mir meine halbleiter und deren anwendungen allemal lieber als so fachchinesisch *gggg* hier verstehe ich zwar gerade auch nur japanisch im büro, aber das passt :D

      @ katrin
      ja los....hol den südstern *ggg*