Frage an die Berufsgenossenschafts-Profis

      Frage an die Berufsgenossenschafts-Profis

      Hallo Leute,

      also bei einem Arbeitsunfall wo ein Stück Körperteil amputiert wurde, bekommt man da Geld von der BG?
      Wenn ja, muss man sich selbst drum kümmern, oder kommen sie auf einen zu?

      Ich weiß es hört sich doof an, aber niemand wirklich kennt sich da aus, deshalb frage ich!

      Schonmal vielen Dank...........

      Gruß
      Sebastian
      Bei uns in Ö ist es so, dass man (je nachdem welcher Körperteil amputiert wurde) eine bestimmte Behinderten-Einstufung bekommt. (Zb. Bein: XX % Behinderung...)
      Und dann gibt´s (je nachdem) richtig viel Geld...

      Hoffe, es ist nichts passiert!?
      lg, Tom


      www.seatclub.at
      ´Ich schaute mich um, konnte aber den Wagen, von dem ich träumte, nicht finden. Also beschloss ich, ihn mir selbst zu bauen.´ (Ferdinand Porsche)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „LupoGT3“ ()

      1. Arbeitsunfall muss vorliegen
      2. muss ordnungsgemäß gemeldet werden
      3. Sobald möglich muss ein Durchgangsarzt besucht werden

      BG kommt nach Meldung auf dich zu, Unfallfragebogen etc., hier gehts hauptsächlich darum, wer die Krankheitskosten übernimmt, sprich Arzt, Medikation, Arbeitsausfall etc.

      Was du sonst noch haben willst, wie evtl. Auslagen Fahrtkosten musst du beantragen. Krankenhaustagegeld, Medikamentenzuzahlung etc. wird bei ordentlicher Meldung gar nicht erst erhoben.

      Was willst du denn noch haben? Solange keine Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Behinderung, starke Beeinträchtigung vorliegt gibts da nix. Schwerzensgeld auch nicht. Letztendlich muss immer ein (bleibender) Schaden vorliegen. Pauschal "nur" weil sich jemand verletzt gibts kein Geld.

      Außerdem wird das auch genau geprüft, von wegen "mal bescheid sagen" und Geld kommt ist nicht.

      09/1999 - 06/2011
      Original von Erik
      Was willst du denn noch haben? Solange keine Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Behinderung, starke Beeinträchtigung vorliegt gibts da nix. Schwerzensgeld auch nicht. Letztendlich muss immer ein (bleibender) Schaden vorliegen. Pauschal "nur" weil sich jemand verletzt gibts kein Geld.

      Außerdem wird das auch genau geprüft, von wegen "mal bescheid sagen" und Geld kommt ist nicht.


      Na ja, also wenn ein Stück vom Zeigefinger fehlt ist das für mich eine Behinderung bzw. ein bleibender Schaden.
      Original von schrauber 84
      Also ne Behinderung ist es nicht...............es fehlt etwa 1cm vom Zeigefinger.
      War z.b. Glück nur ne Zeigefingerteilamputation.

      Unfallversicherung habe ich "depp" leider nicht...........noch nicht, habe aber gehört, dass man eventuell von der BG was bekommt.


      also ich hab bei der berufsgenossenschaft für die bauwirtschaft gearbeitet.....

      normalerweise ist es so, dass, wenn ein unfall bei der arbeit passiert, du zu einem durchgangsarzt gehen solltest, dieser schickt dann den unfallbericht an die BG, dann meldet sich normalerweise die BG bei dir....

      du kannst aber auch bei der BG anrufen und den unfall so melden, dann schicken die dir nen unfallfragebogen zu.... (ein arbeitsunfall ist übrigens erst meldepflichtig ab 3 tagen AU.... )

      wenn dann zwifelsfrei geklärt ist, dass es sich um einen arbeitsunfall handelt (ich gehe mal davon aus, dass bei dir die ärztliche behandlung schon abgeschlossen ist?), dann wirst du normalerweise zu einem gutachter geschickt, der den grad der minderung der erwerbsfähigkeit feststellt und ab 20% kannst du ne rente bekommen.... ich weiß nun nicht mehr genau, wie es ist, ob man schon vorher ne entschädigung als einmalzahlung bekommt, weil sich da seit meiner ausbildung ne menge geändert hat in der praxis....

      ich guck mal in meinen lehrheften nach, wie hoch die MdE ist, bei einer teilamputition....

      aber wie schon gesagt, ruf einfach mal an bei der zuständigen BG und frag nach em ablauf.... das ist am einfachsten, weil die das dann auch gleich aufnehmen können....

      weißt du welche BG zuständig ist? dann such ich dir die nummer raus....

      wie ist der unfall passiert? normalerweise hätte dein AG aber bescheid wissen müssen und die im Krankenhaus erst recht, wenn du angegeben hast, dass es bei der arbeit passiert ist....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „kittycat“ ()

      Hallo,

      danke schonmal für die Info............

      also es ist auf der Arbeit passiert, wurde mit einem Krankenwagen in das nächste Krankenhause gefahren und auch paar Stunden später operiert. Mein Arbeitgeber weiß natrülich bescheid.
      BG wurde informiert und der Unfallbericht wurde auch ausgefüllt.

      Eigentlich ist mir es egal, ob ich was bekomme, oder nicht, hauptsache mein Finger wird einigermaßen wieder.
      Ich habe aber von einem Bekannten gehört, dass ich Geld bekommen würde, wobei das ich mir nicht vorstellen kann, weil es ja zum Glück nicht soooo viel war.

      Wenn ich also was bekäme wer es natürlich super, wenn nicht, macht es auch nichts.

      Die Zuständige BG ist die Berufsgenossenschaft für Chemie in Heidelberg.

      Gruß
      Sebastian

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „schrauber 84“ ()

      Original von schrauber 84
      Hallo,

      danke schonmal für die Info............

      also es ist auf der Arbeit passiert, wurde mit einem Krankenwagen in das nächste Krankenhause gefahren und auch paar Stunden später operiert. Mein Arbeitgeber weiß natrülich bescheid.
      BG wurde informiert und der Unfallbericht wurde auch ausgefüllt.

      Eigentlich ist mir es egal, ob ich was bekomme, oder nicht, hauptsache mein Finger wird einigermaßen wieder.
      Ich habe aber von einem Bekannten gehört, dass ich Geld bekommen würde, wobei das ich mir nicht vorstellen kann, weil es ja zum Glück nicht soooo viel war.

      Wenn ich also was bekäme wer es natürlich super, wenn nicht, macht es auch nichts.

      Die Zuständige BG ist die Berufsgenossenschaft für Chemie in Heidelberg.

      Gruß
      Sebastian


      gut, dann weiß die BG ja auf jeden fall schonmal bescheid, normalerweise müssten die sich dann bei dir melden, wenn du was bekommst..... anspruch auf verletztengeld, ist in etwa das gleiche wie krankengeld, bekommste ja eh erst nach ablauf der entgeldfortzahlung...

      wenn du ne rente bekommen würdest, dann meldet die BG sich schon.... eigentlich.... aber wie gesagt, du kannst dich ja auch von deinem unfallsachbearbeiter mal beraten lassen.....

      bei meiner mutter war es so, dass sie auf einmal nen betrag gezahlt bekommen hat, und gar nicht wusste warum, das war dann erstmal so ne art teilentschädigung... sie hatte sich bei der arbeit nen wirbel gebrochen... was schlimmer klinkt, als es ist... und nun muss sie zu nem gutachter, der die MdE feststellt und somit auch, ob sie nen rente bekommt.....

      die MdE wird in der regel auch nicht direkt auf deinen beruf bezogen, sondern auf den allgemeinen arbeitsmarkt....

      ich hab grad mal geschaut, wenn ich richtig liege, ist die MdE bei amputation im endgelenk grad ma 10%...

      aber wie gesagt, ruf einfach mal an, fragen kostet nix, und dafür ist deine unfallsachbearbeiter da.... der kann dir das besser und genauer erklären.... ich bin schon zu lange raus aus dem leistungsrecht...

      tel der hauptverwaltung ist die 062215230.... die können dir den zuständigen sachbarbeiter und die genaue tel. nennen....
      hatte auch einen Arbeitsunfall, habe mir am Zeigefinger Weichteile mit einem Fräser Zerfetzt und am Daumen die sehne durchtrennt. meine Finger sind natürlich vernabt, von irgendwelchen Geldern für mich war nie die Rede.

      Gute Besserung

      Grüße
      Meine Anlage

      Amp
      Eton EC 500.4
      Ground Zero GZHA 2250x
      Sub
      Eton Crag 12"
      Headunit
      Pioneer DEH-P88RS
      ............wenn ich ja ne Unfallversicherung hätte, wär ja alles gut.

      Bei mir würde die sich auch lohnen. Was ich die letzten Jahre schon mitgemacht habe.
      Die wird auch jetzt kommen, vielleicht passiert ja dann "nicht" mehr!

      Also wie gesagt, ich will jetzt nicht unbedingt Geld bekommen, ich bin froh wenn das wieder wird.

      Aber wenn man die möglichkeit hat, was zu bekommen, warum nicht :D
      Original von schrauber 84
      ............wenn ich ja ne Unfallversicherung hätte, wär ja alles gut.



      die zahlt aber nur, wenn du auch arbeitsunfälle mitversicherst.... die gängige unfallversicherung schließt meistens nur den privat- bzw freizeitunfall ein.....

      schließlich ist für arbeitsunfälle ja die berufsgenossenschaft da und dafür zahlt dein arbeitgeber ja auch die teuren beiträge.....

      leider wissen die meisten gar nicht, dass eine berufsgenossenschaft existiert bzw wofür die gut ist.... :(

      denn eigentlich gilt das prinzip der BG "reha vor rente" und wenn halt kein schaden da ist, der deine arbeitskraft auf dem allgemeinen arbeitsmarkt wesentlich einschränkt, dann ist auch nix zu entschädigen.... und die rente der BG soll ja deinen minderverdienst ausgleichen....

      leider sehen die meisten nur geld als wirkliche entschädigung an.... jemand, der einen richtig schweren unfall hatte, ist dankbar, seine gesundheit wieder zu haben.... und ist froh, dass es eine BG gibt....


      aber wie du schon sagtest, hauptsache dein finger wird wieder und du kannst deine hand weiterhin nutzen wie bisher... und evtl. kommt ja noch was von der BG.... klar freut man sich immer über ein bisl extra kohle....

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „kittycat“ ()

      du was ich in den letzten Jahren alles durch Fussballspielen hatte.
      Da hätte sich die Unfallversicherung gelohnt ;)

      Also nochmal zu meinem Fall, da dürfte ich zum Glück keine Einschränkungen haben.
      Mein Schwager meinte nur, dass ich was bekommen könnte.
      Er hatte damals in der Berufsschule sich im Fuss ein Bänderriß zugezogen und er bekam von der BG was..........ist aber schon ne weile her.
      Original von MatthiasK

      Na ja, also wenn ein Stück vom Zeigefinger fehlt ist das für mich eine Behinderung bzw. ein bleibender Schaden.


      Letztendlich gehts aber nicht danach wie du es empfindest, sondern wie es eingestuft wird. Wie von Christina bereits gesagt, i.d.R. durch Gutachter. Das lässt sich natürlich auch nicht immer ganz objektiv feststellen.

      Der nächste meint dass er für ne Narbe eine Entschädigung bekommen müsste, da er jetzt schlechtere Chancen bei der Partnersuche hat ...
      Für bestimmte/eundeutige Erkrankungen/Einschränkungen gibts Kataloge, aber eben nicht für jede Kleinigkeit.

      @Sebastian: Auch beim Fußball musste aufpassen, dass es abgedeckt ist. Viele Vers. schließen das aus, bzw. erheben sehr hohe Zuschläge wenn es abgedeckt werden soll.
      Abgesehen davon, was erwartest du davon? Versicherung sind dazu da den Zustand vor dem Ereignis wieder herzustellen. Bei nem normalen Freizeitunfall ohne Folgeschäden ist dies von deiner KV normalerweise abgedeckt. Da gibts kein zusätzliches Taschengeld wenn man sich den Arm bricht.

      Aber egal, dir erstmal gute Genesung. Wenn alles gut verläuft brauchste dir darüber keine Gedanken machen ;)

      09/1999 - 06/2011
      Das ist klar, dass die normale Versicherung keine Folgenschäden bezahlt.
      Da würden die Beiträge ganz schön nach oben schießen. Ist ja auch ok.

      Allerings, wenn man ne Unfallversicherung hat, wo auch Freizeittätigkeiten versichert und am passiert was, kann man schön absahnen.

      Ein Freund hatte sich damals die Kreuzbänder gerissen..........mein lieber Scholli, hat ein Betrag ausgezahlt bekommen, da kannste dir heute ein Lupo GTI kaufen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „schrauber 84“ ()

      Original von Erik
      Original von MatthiasK

      Na ja, also wenn ein Stück vom Zeigefinger fehlt ist das für mich eine Behinderung bzw. ein bleibender Schaden.


      Letztendlich gehts aber nicht danach wie du es empfindest, sondern wie es eingestuft wird. Wie von Christina bereits gesagt, i.d.R. durch Gutachter. Das lässt sich natürlich auch nicht immer ganz objektiv feststellen.



      eben, das subjektive empfinden hat leider nix mit der beurteilung der MdE zu tun.... es wird rein objektiv im bezug auf den allgemeinen arbeitsmarkt vom gutachter bewertet....ob man bewegungseinschrankungen hat oder ähnliches... das musste ich meiner mutter auch erst erklären, dass ihre leichten dauerschmerzen nach dem wirbelbruch nicht zu einer rente führen, sonder nur reine bewegungseinschränkungen.... ein wirbelbruch führt zum beispiel meistens zu keiner rente, weil die in der regel so gut verheilen....

      aber ne unfallversicherung ist trotzdem sinnvoll, auch wenn das meiste durch die krankenkasse und die BG abgesichert ist.... ich reite ja auch und da wirds schon etwas teurer.... je nachdem, wie gefährlich du deine freizeit gestaltest.... ;)