..vom vau-weh-händler verarscht....

      ..vom vau-weh-händler verarscht....

      hallo leute,

      hatte mich schon so auf meinen FSi gefreut.
      gestern nach der zulassung bemerkte ich zufällig, dass die EZ im fahrzeugschein
      vom angebot (mobile.de) und kaufvertrag abweicht.
      gekauft habe ich : EZ 01/2003 ...
      in den Papieren steht : 12/2001 !
      den brief konnte ich nicht einsehen (finanzierung);
      habe dem VW-Händler vertraut.

      der händler sagt , es wäre halt ein versehen und will mir 500€ nachlassen.
      keinen cent mehr...

      das fz wurde für 7100€ gekauft - 500€ wären also 6600€
      ist das fair ? wieviel abzug wäre gerechtfertigt ?
      eine rückabwicklung wurde mir angeboten...WILL ICH ABER MÖGLICHST NICHT.
      rechtsschutz ist vorhanden.

      (es handelt sich um einen fsi mit 76000km, klima und gti-felgen.)

      was würdet ihr tun ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „michl200“ ()

      check doch mal was ein solches auto für einen marktpreis hat mit bj 2001. ich würde mich nicht so über den tisch ziehen lassen. dann lass den vertrag platzen.
      BMW Einser - Aus Freude am Grinsen ;-)
      RTL2 "Grip" 06.01.2008
      Axxis & 123d @ BMW Welt München
      "Aus dem All betrachtet ist die Erde weiss und blau! Das kann kein Zufall sein!" (BMW Anzeige April 07)
      www.buskampagne.de
      Sehr Merkwürdig, aber soll ja mal passieren.

      Der Händlereinkaufspreis liegt bei 12.2001 knapp 600 Euro unter 01.2003.
      Vom Verkaufspreis und dem Angeboten Rabatt passt das schon.
      Ich würde aber versuchen noch etwas mehr Rabatt zu bekommen.
      Kannst ja mal 1000 Euro in den Raum stellen und ihr trefft Euch bei 750 Euro Rabatt.
      Gruß, Stephan
      wenn dir der Wagen gefällt und 6600 theoretisch ja ok ist, mach die Faust in der Tasche und freu dich über ein neues Auto. Wer weiß, wo du woanders für den gleichen Preis ein vergleichbares Fahrzeug findest. Spring trotz Frechheit über deinen Schatten und fahr mit deinem neuen Wagen weg.
      Seat Arosa 6HS 1,4i 16V 101 PS =)
      Befindet sich immer irgendwie im Aufbau! :P
      Wenn du den Wagen behalten willst ruf direkt deine Rechtsschutz an, ich würde das schon als Betrug sehen was die dort gemacht haben. Für dich wär es nun ein erheblicher Mehraufwand ein vergleichbares Fahrzeug zu dem Preis zu suchen.

      Du hast ein Lupo gekauft (laut Vertrag) mit EZ 01/2003 zu einem guten Preis, ist nun eine Frage wer den Längeren Atem hat, ich würde da der Rechtsschutz einiges zu trauen, die erleben solche Fälle öfter.
      Natürlich nur unter der Bedingung das du darauf mit dem Händler nix mehr am Hut hast (Wartung etc.), aber ein Fahrzeugverkauf ist für einen Händler Alltagsgeschäft, so ein grober Fehler (01/03 hat nun gar keine Verwechslungsmöglichkeit mit 12/01) darf da nicht passieren. Ist der Wagen denn ansonsten ok oder gibt es noch mehr versteckte Überraschungen?

      Also in kurz:
      Wenn du mit dem Händler nichts mehr am Hut haben willst ruf deine Versicherung an, die kümmern sich um den Rest. Wenn du noch abhängig von dem Händler bist beiss in den Sauren Apfel und nimm die 500, evt. mit Winterreifen oder einem anderen Goodie. Bei den Preisunterschieden muss btw. zu deinen Gunsten gerechnet werden, also der EK-Preis vom Händler ist weniger interessant als der mögliche VK-Preis. Und je teurer und neuer der Wagen desto größer der Abstand von Händler-EK zu Käuferpreis ;)
      Moin moin,

      ich habe mir vor ca. einem jahr auch einen FSI geholt!

      63000km gelaufen
      EZ 01/2001
      climatronic

      habe für das auto 6500 euro bezahlt

      Lass dich nicht unter kriegen und schau das du nen wenig mehr ausgehandelt bekommst! Die FSI´s sind schwer los zu werden daher denke ich schon das da noch was drin ist!
      Original von Stimme
      Wenn du den Wagen behalten willst ruf direkt deine Rechtsschutz an, ich würde das schon als Betrug sehen was die dort gemacht haben. Für dich wär es nun ein erheblicher Mehraufwand ein vergleichbares Fahrzeug zu dem Preis zu suchen.

      Du hast ein Lupo gekauft (laut Vertrag) mit EZ 01/2003 zu einem guten Preis, ist nun eine Frage wer den Längeren Atem hat, ich würde da der Rechtsschutz einiges zu trauen, die erleben solche Fälle öfter.
      Natürlich nur unter der Bedingung das du darauf mit dem Händler nix mehr am Hut hast (Wartung etc.), aber ein Fahrzeugverkauf ist für einen Händler Alltagsgeschäft, so ein grober Fehler (01/03 hat nun gar keine Verwechslungsmöglichkeit mit 12/01) darf da nicht passieren. Ist der Wagen denn ansonsten ok oder gibt es noch mehr versteckte Überraschungen?

      Also in kurz:
      Wenn du mit dem Händler nichts mehr am Hut haben willst ruf deine Versicherung an, die kümmern sich um den Rest. Wenn du noch abhängig von dem Händler bist beiss in den Sauren Apfel und nimm die 500, evt. mit Winterreifen oder einem anderen Goodie. Bei den Preisunterschieden muss btw. zu deinen Gunsten gerechnet werden, also der EK-Preis vom Händler ist weniger interessant als der mögliche VK-Preis. Und je teurer und neuer der Wagen desto größer der Abstand von Händler-EK zu Käuferpreis ;)


      Immer wieder fein anzusehen, statt den Versuch zu unternehmen eine Einigung herbeizuführen nen paar Kröten für die RSV zahlen und dann einen auf dicken Max machen.

      Abgesehen davon, wenn es denn Betrug sein sollte (wofür jede Menge Bedingungen erfüllt sein müssten) wäre das eine strafrechtliche Angelegenheit die zunächst zur Anzeige gebracht werden müsste und aus der heraus sich dann evtl. ein Schadenersatz ableiten ließe. Wobei sich die Frage stellt, was denn hier der Schaden ist, immerhin hatte der Händler eingeräumt das Fahrzeug zurückzunehmen.

      Da sich die Angabe der EZ recht leicht nachvollziehen lässt und hier offenbar auch keine anderen Maßnahmen getroffen wurden dies zu verschleiern, kann man eher von einem Versehen ausgehen. Natürlich hätte der Verkäufer die vor Gestaltung des Kaufvertrags nochmals prüfen müssen, es aber offensichtlich nicht gemacht.
      Viele Möglichkeiten hat er außerdem nicht, die zugesicherte Eigenschaft der EZ kann er schlecht ändern. Deswegen räumte er die Rücknahme ein.

      Im Endeffekt solltest du auf eines der beiden Angebote eingehen. Wenn du den Karren behalten willst, evtl. noch versuchen zu handeln .... oder z.b. ihm ein Angebot zu machen, XXX weniger zu erstatten, dafür nen Satz Winterräder draufzulegen. Jedoch wirst du mit einer Kontr-Haltung recht wenig erreichen.

      Im Übrigen stehen deine Chancen im Streitfall auch eher ungünstig. Da du alle Angebote ausschlägst, sieht es für Ausstehende eher aus, als gänge es nur ums Geld schinden.

      09/1999 - 06/2011
      Original von Erik
      Original von Stimme
      Wenn du den Wagen behalten willst ruf direkt deine Rechtsschutz an, ich würde das schon als Betrug sehen was die dort gemacht haben. Für dich wär es nun ein erheblicher Mehraufwand ein vergleichbares Fahrzeug zu dem Preis zu suchen.

      Du hast ein Lupo gekauft (laut Vertrag) mit EZ 01/2003 zu einem guten Preis, ist nun eine Frage wer den Längeren Atem hat, ich würde da der Rechtsschutz einiges zu trauen, die erleben solche Fälle öfter.
      Natürlich nur unter der Bedingung das du darauf mit dem Händler nix mehr am Hut hast (Wartung etc.), aber ein Fahrzeugverkauf ist für einen Händler Alltagsgeschäft, so ein grober Fehler (01/03 hat nun gar keine Verwechslungsmöglichkeit mit 12/01) darf da nicht passieren. Ist der Wagen denn ansonsten ok oder gibt es noch mehr versteckte Überraschungen?

      Also in kurz:
      Wenn du mit dem Händler nichts mehr am Hut haben willst ruf deine Versicherung an, die kümmern sich um den Rest. Wenn du noch abhängig von dem Händler bist beiss in den Sauren Apfel und nimm die 500, evt. mit Winterreifen oder einem anderen Goodie. Bei den Preisunterschieden muss btw. zu deinen Gunsten gerechnet werden, also der EK-Preis vom Händler ist weniger interessant als der mögliche VK-Preis. Und je teurer und neuer der Wagen desto größer der Abstand von Händler-EK zu Käuferpreis ;)


      Immer wieder fein anzusehen, statt den Versuch zu unternehmen eine Einigung herbeizuführen nen paar Kröten für die RSV zahlen und dann einen auf dicken Max machen.

      Abgesehen davon, wenn es denn Betrug sein sollte (wofür jede Menge Bedingungen erfüllt sein müssten) wäre das eine strafrechtliche Angelegenheit die zunächst zur Anzeige gebracht werden müsste und aus der heraus sich dann evtl. ein Schadenersatz ableiten ließe. Wobei sich die Frage stellt, was denn hier der Schaden ist, immerhin hatte der Händler eingeräumt das Fahrzeug zurückzunehmen.

      Da sich die Angabe der EZ recht leicht nachvollziehen lässt und hier offenbar auch keine anderen Maßnahmen getroffen wurden dies zu verschleiern, kann man eher von einem Versehen ausgehen. Natürlich hätte der Verkäufer die vor Gestaltung des Kaufvertrags nochmals prüfen müssen, es aber offensichtlich nicht gemacht.
      Viele Möglichkeiten hat er außerdem nicht, die zugesicherte Eigenschaft der EZ kann er schlecht ändern. Deswegen räumte er die Rücknahme ein.

      Im Endeffekt solltest du auf eines der beiden Angebote eingehen. Wenn du den Karren behalten willst, evtl. noch versuchen zu handeln .... oder z.b. ihm ein Angebot zu machen, XXX weniger zu erstatten, dafür nen Satz Winterräder draufzulegen. Jedoch wirst du mit einer Kontr-Haltung recht wenig erreichen.

      Im Übrigen stehen deine Chancen im Streitfall auch eher ungünstig. Da du alle Angebote ausschlägst, sieht es für Ausstehende eher aus, als gänge es nur ums Geld schinden.


      Naja, die Einigung hat ja nicht geklappt. Der Händler wollte den Topic-Eröffner mit 500€ abspeisen und ist nicht zu einer Regelung bereit die beiden Parteien zuspricht.
      Betrug braucht nicht viele Bedingungen, eine reicht schon, wie hier die Täuschung der Tatsache der Erstzulassung. Und nebenbei kann sowas straf- und/oder zivilrechtlich verfolgt werden. Ein Schadensersatzanspruch wäre eher in den zivilrechtlichen Bereich einzuordnen. Und ein Anwalt oder die RSV hinzuzuziehen bedeutet nicht automatisch eine Klage, sondern die Möglichkeit jemanden um Hilfe zu bitten der sich fachlich in dem Bereich auskennt. Ein Anwalt wird da auch erstmal eine außergerichtliche Einigung versuchen, von dicken Max und Klagen ist da noch nicht die Rede. Nur wird der Händler dort wohl weniger stur reagieren als bei einer Privatperson.
      Den strafrechtlichen Aspekt des Betrugs muss der Käufer gar nicht beachten, ihm geht es um eine gerechte Entschädigung und Abwicklung des Vertrags, nicht darum den Händler für sein Tun zu "strafen".
      Die Angabe der EZ wurde im Kaufvertrag und vorher offensichtlich falsch angegeben. Und bei einem solchen Unterschied kann man nicht von einem Versehen ausgehen, kein Zahlendreher zum Beispiel.
      Rücknahme oder Wandlung ist dem Käufer auch nicht in jedem Fall aufzuzwingen, zumal der Händler ja zu einer alternativen Begleichung bereit war (nur nicht in dem Rahmen den der Käufer als gerecht empfindet, und der auch anscheinend nach Marktwert gerecht wäre).
      Der Käufer hat versucht mit dem Händler eine Einigung zu erzielen, der Händler steht fest an seinem Standpunkt und weicht nicht davon ab. Man kann auch sagen das der Händler nicht bereit ist das Angebot anzunehmen. ;)
      Und die Erstzulassung eines Fahrzeugs ist keine Kleinigkeit wie eine fehlende Zusatzausstattung oder 200km zu viel auf dem Tacho, hier geht es darum das das Fahrzeug über ein Jahr jünger gemacht wurde als es eigentlich ist. Ein Vertrag verpflichtet nun mal beide Parteien zu Erfüllung, ein "och, haben wir halt falsch gemacht, lösen wir den Vertrag wieder auf" ist nicht grad eine normale Einstellung.

      Schlussendlich muss der Käufer selber wissen was er macht, nun aber einfach einer der beiden Möglichkeiten des Händlers zu folgen ist keine gemeinsame Einigung, und ich finde es sehr albern wenn man eine Möglichkeit (RSV) nicht bedenkt, die einem bei einem solchen Problem helfen kann. ;)
      Natürlich ist es einfach Forderungen zu stellen und jegliche Angebote der Gegenseite abzulehnen um sich danach hinzustellen und zu sagen, dass der Händler sich keinen Schritt bewegt. Klar kann man fordern unter diesen Umständen nur die Hälfte zu zahlen, inwieweit das realsitisch ist, steht auf nem anderen Blatt.
      Und im Zweifelsfall läufts auf nen Gerichtsverfahren hinaus. Aus dieser Sicht wäre es sicher sinnvoller (wie ich bereits schrieb) eine Lösung auf normaler Käufer/Verkäufer Ebene zu finden als auf nem Betrag X zu beharren und erstmal mit nem Anwalt einzumarschieren.

      Jemanden des Betruges zu bezichtigen ist schon harter Tobak. Um das festzustellen bleibt nur der strafrechtliche Weg. Für Betrug muss ein Vorsatz bestehen, welcher jedoch anzuzweifeln ist, da es mit nem einfachen Blick in den Brief festzustellen ist und zumindest wie es nach den bekannten Fakten aussieht auch nicht versucht wurde das zu verschleiern. Vermutlich war es eher so, dass das Datenblatt falsch ausgefüllt worden ist und der Verkäufer die Angaben ohne Prüfung in den Kaufvertrag übernommen hat. Kann passieren ...
      Um das genau zu beurteilen müssten man den ganzen Sachverhalt etwas näher beleuchten und vor allem auch beide Seiten anhören.

      Welche Relevanz der zugesicherten Eigenschaft beizumessen ist hängt häufig an der Einschätzung des Käufers. In dem Fall schein es nur bedingt (über den Preis) wichtig zu sein, aber nicht absolut, sonst hätte der Käufer der Rückgabe zugestimmt. Ein Nachbessern bzw. gleichwerteriger Ersatz ist mehr oder minder auch ausgeschlossen. Es bleiben also nur die zwei angesprochenen Möglichkeiten.

      Wenn es die Umstände erfordern kann der Käufer auch nicht zwanghaft am Vertrag festhalten, nämlich dann, wenn eine Erfüllung schlicht und ergreifend nicht möglich ist, was i.d.R. bei Einzelstücken der Fall ist (wenn lt. Vetrag Eigenschaften zugesichert wurden die nicht bestehen). Für den Fall kann man an Schadenersatz denken, bleibt dennoch die offene Frage ob und in welcher Höhe ein Schaden zu ermitteln ist.

      @michl: versuch am besten zusätzlich zu dem Angebot eine Leistung zu erwirken, wie z.b. Inspektion etc.

      Wenn du den Händler gar nicht magst und nichts mit ihm zu tun haben willst wäre es durchaus ne Überlegung das Fahrzeug zurückzugeben, in Ruhe nach nem neuen zu suchen und eine neue Geschäftsbeziehung ohne Vorurteile zu starten. Unter Umständen die für alle Beteiligten beste Lösung.

      OT: was die Themen wie RSV und RA angeht ist eine fatale gesellschaftliche Entwicklung zu beobachten, bei jeder Unstimmigkeit gleich mit Holzhammer loszugehen. Durch diese Einschätzung ergibt sich eine self-fulfilling prophecy. Aber das ist nicht Gegenstand des Themas, wir können das gern im OT diskutieren, wenn Interesse besteht.

      09/1999 - 06/2011
      Wenn Du nachschauen willst, welchen Wert Dein Fahrzeug hat, dann schau mal hier:
      autobudget.de/autobewertung/pricingselectmake.do

      Ansonsten kann ich Eric nur recht geben, es ist immer besser die Kirche im Dorf zu lassen.
      Wenn Dir das Auto so gefällt wie es ist, dann setzt Dich mit ihm an einen Tisch und sag ihm einfach offen, dass Du Dich etwas über den Tisch gezogen fühlst und er Dich davon überzeugen soll, dass der Kauf eine gute Entscheidung war. Beim Autokauf sollen Verkäufer und Käufer ein gutes Gefühl haben und auch beide ein bisschen das Gefühl haben den anderen etwas über den Tisch gezogen zu haben. Wenn Dir also das Angebot der 500 EUR nicht gefällt und er nicht bereit ist mehr rauszurücken (was ich auch nicht machen würde) dann frag ihn nach einer Inspektion, Fussmatten, einem Duftbaum oder zieh die Konsequenzen und gibt das Fahrzeug zurück und verlang von ihm die von Dir geleisteten Auslagen für die Finanzierung, Ummeldung, HU/AU.
      Wenn es anständig werden soll, dann mache ich es selbst.
      Wenn es VW könnte, wären wir nicht hier.
      Ich bin kein Schrauber, ich bin Individualist, sonst wüsste ich ja, was ich mache.