Der Reifenumfang darf nicht mehr als 3% von der Standartgröße abweichen (Bei dir ist das der eingetragene Serienreifen)
Wenn die Reifengröße (195/45 R15) in der ABE/ im Gutachten der Felgen steht solltest du keine Probleme bekommen und es anstandslos eingetragen bekommen.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wovon ich nicht ausgehe, würde ich an deiner Stelle den Reifenhersteller fragen wegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für deren Reifen auf der gewünschen Felgengröße.
Wenn die Reifengröße (195/45 R15) in der ABE/ im Gutachten der Felgen steht solltest du keine Probleme bekommen und es anstandslos eingetragen bekommen.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wovon ich nicht ausgehe, würde ich an deiner Stelle den Reifenhersteller fragen wegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für deren Reifen auf der gewünschen Felgengröße.