Ah danke! Haben sich sozusagen schon mal Gerichte damit beschäftigt.
Allerdings deutet der letzte Satz ...
stark daraufhin, dass es am Gutachter liegen wird, wie der den Schaden einschätzt. Die Voraussetzungen deinerseits sind ja schon mal gegeben.
Wenn du mehr weißt kannste ja mal ne Info geben.
Allerdings deutet der letzte Satz ...
Auf die Reparaturkosten und Erstattung der Wertminderung muss er sich nicht verweisen lassen wenn der Schaden nicht folgenlos durch bloses Auswechseln von Teilen beseitigt werden kann.
stark daraufhin, dass es am Gutachter liegen wird, wie der den Schaden einschätzt. Die Voraussetzungen deinerseits sind ja schon mal gegeben.
Wenn du mehr weißt kannste ja mal ne Info geben.