H&R Gewinde !!!Polizeikontrolle!!!

      H&R Gewinde !!!Polizeikontrolle!!!

      unseren grünen helfer haben mich angehalten und mein fahrzeug stilgelegt. komplett gutachten und schlepper. also kosten kosten kosten.
      aber das ist auch ein anderes thema, ich wollt mal wissen ob sich so ein h&r gewinde nach einiger zeit (3Jahre) noch setzen kann? da ich die anzeige usw. für die tieferlegung bekommen hab, obwohl alles eingetragen war. die meinen 2 cm zu tief aber das kann garnicht sein da auch schon 80/60 eingetragen war. ist das denn normal das sich das noch so viel setzt.
      habt ihr auch so ne scheiße erlebt, also meiner meinung nach hatten die nur langeweile.

      und das alles wo die saison grad erst beginnt

      mfg marius
      bei uns in Kronach haben die Grünen von Februar bis Ende April fast 90% aller aufgemotzen Wagen kontrolliert.
      Und es wurde alles kontrolliert, über die Tiefe, den Auspuff, Motor bis hin zu Sitzen, H-Gurten usw.
      Jeden Tag konnte man am TÜV vorbeifahren und es standen immer wieder neue Wagen da...
      ....Gibraltar 2006.............Kuba 2006....
      21.05-28.05.2006.....30.06-15.07.2006

      ....Malta 2005.............Ägypten 2005...
      01.05-08.05.2005.....05.11-20.11.2005

      .....Ibiza 2004......
      20.09-04.10.2004
      Hi!

      Na, hat er mal wieder zugeschlagen ja?

      Der Typ iss ganz frisch von ner Schulung gekommen und zieht nun seit knapp 2 Wochen nur noch Autos raus, nen Kollegen hats auch schon erwischt.

      Nen anderer kam drum herum...so einfach wollte der seine Kennzeichen net hergeben!

      Der iss immer im Großraum Minden unterwegs, als wenn es nicht reichen würde das der Spinner in Oeynhausen schon immer alles still legen will was nach Tuning aussieht!

      Scheiß Sache das!

      Zu Thema: Kann mir das nicht vorstellen! Sind denn bei dir keine Restgewindelängen eingetragen?? Weil wenn ja und sie sind genauso wie angegeben dann kann er dir nix...

      Bis dann, René
      Ich glaube wenn ich mich richtig Erinnere tragen die beim Tüv doch immer das Restgewinde ein. Da ändert sich ja nix dran, auch wenn sich die Federn noch setzten. Sollten diese Werte noch stimmen, kann die Polizei Dir nix anhängen, da Du ja nix mehr hinterher geändert hast. Dann haben sich halt nur die Federn gesetzt und da kannst Du ja nix für. Also schnell nachmessen.
      Schaut mal vorbei...

      grt-gifhorn.de
      Kommt drauf an was eingetragen ist, wenn Restgewindelänge eingetragen ist, können sie normalerweise nichts machen, es sei denn das ganze stellt ne Gefährdung für dich und andere dar, z.b. wenn was schleift.

      Wenn sie wie bei mir den Abstand von Kotflügelkante zur Radmitte eintragen und es setzt sich dann, dann können sie dir das Auto schon stilllegen, da es ja nicht dem eingetragenen entspricht und somit in der Form auch nicht abgenommen ist. Ist zwar blödsinn, aber ist halt so.

      Was auch noch ne möglichkeit ist warum sie dir das auto Stillgelegt haben könnte sein, daß du allgemein zu tief gekommen bist. Könnte z.B. sein:

      - Scheinwerfer-Unterkante weniger als 50cm
      - Kennzeichen-Unterkante vorne weniger als 20cm
      - Kennzeichen-Unterkante hinten weniger als 30cm
      - Bodenfreiheit weniger als 8cm


      Würde mich da nochmal genau schlau machen warum das ganze stillgelegt wurde, bzw schreib mal was genau auf der Mängelkarte steht.

      Wie schon gesagt wurde, wenn du dir nichts zu schulden kommen lassen hast, sprich nicht das Fahrwerk weiter runter gedreht hast, würde ich an deiner Stelle mal bei nem guten Anwalt anfragen.
      Mitglied der ´Touri-Prudahood´
      Falsch! Das mit der Scheinwerferunterkante stimmt so! Mein Polo damals wurde auch wegen ner Unterkante von 46 cm um ein haar Stillgelegt. Ich wollte es dem Polizisten nicht glauben, dann hat er´s mir in der StVZo gezeigt. Da gibts keine Tolleranz, nur ne Ausnahmegenehmigung für bestimmte Fahrzeugmodelle die von Werk aus weniger haben. Sind aber nur ein paar Sportwagen.


      Über die Bodenfreiheit steht auch was geschrieben. Die TÜV-interne Regelund ist nur 11cm bei Festen Teilen.

      Mitglied der ´Touri-Prudahood´
      §60 2 StVZO

      Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
      Mother told me to be good, but she's been wrong before.

      LupoDB
      Falsch, es gibt nur Richtilinien zur Bodenfreiheit, das mit den 11 oder 8 cm sind Richtlinien, an die sich die meisten halten, aber rein theoretisch nicht halten müssen.

      Und falsch ist auch, dass die Bullerei das letzte Wort hat ! Wenn die Schiesse gebaut ham und das, was sie als Begründung der Stillegung gewertet haben in Ordnung ist im Rahmen der Gesetze kannte vor gericht gehn und dich kost dat Ganze nix.
      Mitglied der ´Touri-Prudahood´



      [ALIGN=cente][/ALIGN]
      zieh die ADAC-rechtsberatung zu hilfe (wenn du im club bist).

      die polizei kann dir nicht einfach was anhängen was nicht stimmt. wenn's in deinen papieren steht. müssen die es so hinnehmen. schließlich hast du damit die erlaubnis des tüvs.

      leg ne dienstaufsichtsbeschwerde ein. aber eine gesalzene...