wie tief darf ich sein

      wie tief darf ich sein

      Hallo,

      habe mal gehört das mann nur 7cm legal tiefer sein darf stimmt das?
      habe schon gesucht aber nichts gefunden...

      Danke Johannes

      Grundlegend nimmt man dazu die Daten seines Fahrwerks her..

      Steht dort zb. 30-70mm erklärt das eigentlich eh alles :D

      Alles andere ist der nicht Tüv geprüfte Bereich und ganz genau genommen illegal..
      Ab dem 1.11.04 sind 8 cm bei festen Teilen (Auch GFK und ABS-Seitenschweller zählen dazu) sowie 7 cm bei flexiblen Teilen (hiermit sind Gummi-lippen gemeint) Bodenfreiheit PFLICHT! Das ist jetzt gesetzlich geregelt und liegt nicht mehr wie früher im Ermessensspielraum des Prüfers.

      Gruß, Dima

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      Naja besser als nichts....

      dann schneide ich under der original lippe das teil da ab was so 1 cm runter steht und dann kann ich noch einen bonus cm runter!!! wird schon reichen will ja noch(zumindest rückwärz :W ) einen Bordstein hoch!

      also original sind ohne das teil da unten 17 dann kann ich 10 runter... juhu 3 mehr wie ich dachte

      edit welches fahrwerk geht eigentlich TÜV Gepruft 10cm runter??? gerade geguckt das fk das cih wollte kann nur 7cm :X
      hi,
      also das teil da unten, wo du abschneiden willst, bringt dir gar nix, da der querlenker tiefer ist, der tüvgeprüfte bereich ist eigentlich bei allen nur bis 70mm, der unterschied ist nur, beim fk hört da das gewinde auf und z.b. das kw hat noch 8cm restgewinde.


      @dima, wo hast du diese info her?

      vielleicht kann auch walpurgis was dazu sagen


      Mfg
      Steffen
      Hallo

      Die meisten Gewindefahrwerke haben einen geprüften Bereich von 30-75mm mehr wie 75mm wirst du nicht finden.

      Ach Lumpi:
      das stimmt nicht ganz, mein FK Gewinde geht einiges weiter runter ;)

      Und das mit den 70mm Bodenfreiheit ist doch bestimmt immernoch den Prüfern überlassen, natürlich werden die meisten sich dran halten, aber es wird auch einige geben, die dir auch TÜV geben, wenn du nur noch 60mm Bodenfreiheit hast. Ich denke wegen 1cm wird sich keiner groß verrückt machen.

      Gruß
      sebastian
      hallo

      nicht das ich jetzt angeben will, ich habe nur noch ca 30-40mm Bodenfreiheit und muss zugeben, das es richtig scheiße ist zu fahren, man setzt mit dem Spoiler und vorallem mit dem Querlenker auf. Aber was macht man denn nicht alles, dass sein Auto schön aussieht.

      Was ich eigentlich sagen wollte ist, dass ich das mit der Regelung schon verstehe.
      Wenn du nur noch 3cm Bodenfreiheit hast und z.B. auf der Straße liegt ein Gegenstand und du musst ausweichen, oder sogar stark bremsen......evt. können Karosserieteile wegfliegen ........ oder sogaR beschädigungen am eigenen Auto z.B. mit dem Querlenker, Ölwanne, etc aufsetzten......

      Ist mir aber trotzdem s....egal.

      Gruß
      Sebastian
      vielleicht kann auch walpurgis was dazu sagen


      Geändert hat sich an der Rechtslage nichts. Grundlage ist der § 30 StVZO, der besagt, dass von Fahrzeugen keine Gefahr ausgehen darf, sowie die anerkannten Regeln der Technik. Definiert werden diese durch das wohlbekannt VDTÜV-Merkblatt 751, welches eine Mindestbodenfreiheit von 11 cm über eine Breite von 80 cm vorsieht. In AUSNAHMEFÄLLEN bei besonderer Prüfung kann eine Bodenfreiheit von 8 cm, bei gummielastischen Teilen (GFK-Schweller und sonstige Kunststoff-Verkleidungsteile gehören nicht dazu) 7cm toleriert werden.

      Der TÜV hat eine interne Arbeitsanweisung, die die 8- bzw. 7 cm-Regelung verbindlich macht, bei uns wird es auch so gehandhabt.

      Man muss sich allerdings im Klaren sein, dass es unter Umständen schon bei weniger als 11 cm Schwierigkeiten geben kann. Bei einemFahrzeug wie dem von de Schrauber 84 benötigt weder die Polizei ein Sachverständigengutachten, um das Erlöschen der BE festzustellen, noch die Haftpflichtversicherung, um im Schadenfall wegen grober Fahrlässigkeit vollständig Regress zu nehmen.

      Um welches Maß ein Fahrzeug maximal tiefer gelegt werden kann, hängt einzig und allein vom Gutachten ab, eine generelle Regel gibt es dafür nicht.

      @ UIII, wie kommst du auf eine gesetzliche Regelung ab dem 1.11.2004 ?
      Ich wollte letze woche meinen wagen 40mm tiefer legen, nachdem es aber geschneit hatte, und ich gesehen habe wie mein wagen zu wa dachte ich mir "hm nääääää doch lieber im frühling" :D
      keine lust schneeschieber zu spielen
      nun freu ich mich um so mehr auf den frühling weil da kommt komplett alles drann
      Original von UIIII
      Ab dem 1.11.04 sind 8 cm bei festen Teilen (Auch GFK und ABS-Seitenschweller zählen dazu) sowie 7 cm bei flexiblen Teilen (hiermit sind Gummi-lippen gemeint) Bodenfreiheit PFLICHT! Das ist jetzt gesetzlich geregelt und liegt nicht mehr wie früher im Ermessensspielraum des Prüfers.

      Gruß, Dima


      ich hab jetzt gestern den ganzen Abend im I-net gesucht, aber nichts dazu gefunden. Wo hast du diese Info denn her? Kann man das irgendwo nachlesen?
      ....Gibraltar 2006.............Kuba 2006....
      21.05-28.05.2006.....30.06-15.07.2006

      ....Malta 2005.............Ägypten 2005...
      01.05-08.05.2005.....05.11-20.11.2005

      .....Ibiza 2004......
      20.09-04.10.2004
      Mein altes Auto, bzw. mein Vorgänger war vorne 130mm tiefer und hinten 80mm.... es gab keinen abgesenkten Bordstein, wo nicht der Kat, der Auspuff oder mein Unterbodenschutz geschliffen hat...

      ... das Auto war ohne schweller tiefer als welche mit.. sah hammer geil aus... aber werde das nie wieder machen.. ist viel zu tief...

      Mfg
      pl@y@


      PS: Schon mal an nen Luftfahrwerkgedacht ( Air-Ride ) ... hast zwar net son gutes Fahrverhalten wie n Gewinde... kannst aber immer beliebig die Höhe ändern.... :D
      Original von z.c
      Original von UIIII
      Ab dem 1.11.04 sind 8 cm bei festen Teilen (Auch GFK und ABS-Seitenschweller zählen dazu) sowie 7 cm bei flexiblen Teilen (hiermit sind Gummi-lippen gemeint) Bodenfreiheit PFLICHT! Das ist jetzt gesetzlich geregelt und liegt nicht mehr wie früher im Ermessensspielraum des Prüfers.

      Gruß, Dima


      ich hab jetzt gestern den ganzen Abend im I-net gesucht, aber nichts dazu gefunden. Wo hast du diese Info denn her? Kann man das irgendwo nachlesen?


      Habs doch oben hingeschrieben, dass es mir der Tüv-Mensch bei der Tüv-Abnahme letzte Woche gesagt hat ;Q

      Gruß, Dima

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