Versicherungsfrage nach Unfall...

      Versicherungsfrage nach Unfall...

      Hallo !

      Ich habe eine Frage. Folgendes ist der Sachverhalt:

      Mir ist einer reingefahren. Schilderung ggü. der gegnerischen Versicherung etc. ist erfolgt, Versicherung hat auch nen Scheck geschickt.
      Der KVA einer VW-Werkstatt lautet auf 1257,88EUR incl. MwSt. Für den KVA musste ich 100,- EUR verauslagen müssen (Quittung der Vers. eingesendet). Somit würde sich die Summe, die die Vers. zu erstatten hat, auf 1357,88EUR erhöhen.

      Der Scheck der Versicherung lautet auf 1008,xy EUR. Die Abzüge begründet die Versicherung wie folgt:

      - MwSt (173,50) wurde abgezogen, wenn sie nachweisbar aufgewendet wird (=im Falle einer Rep.) wird sie nachgezahlt.
      - Überführungskosten zum Lackierer (76,12EUR), mit folgender Begründung: "Die Kosten der Überführung zum Lackierer haben wir abgezogen, da sie durch Kostenvoranschlag oder Gutachten nicht nachgewiesen werden können."
      - Kosten für KVA (100EUR): mit folgender Begründung: "Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden Ihnen vom Autohaus gutgeschrieben, wenn Sie die Reparatur ausführen lassen, aus diesem Grund sind sie nicht zu erstatten."

      Sind diese Abzüge zulässig? Ich meine, die MwSt versteh ich ja, von wegen Vorsteuerabzug und Co., die Lackierergeschichte notfalls auch noch, aber mich ärgern die 100EUR für den KVA, der auf ausdrücklichen Wunsch der Vers. erstellt wurde und den ich bar vorfinanziert habe. Ist das wirklich richtig so?

      Vielen Dank !!

      Greetz
      Chris
      Radarfallen sind doch eigentlich nur ein ziemlich kostenintensiver Weg, die Toleranz des Tachos genau herauszubekommen ;)
      d.h. du bekommst vom Autohaus 100 cash auf die Kralle wenn du's reparieren lässt..? und wenn nicht oder woanders? pech gehabt?? kann ich mir net vorstellen.

      Zum Lackieren:

      Erstattbarkeit von Verbringungskosten

      Der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung haben dem Unfallgeschädigten so genannte Verbringungskosten für die Fahrt zum Autolackierer auch dann zu erstatten, wenn dieser seine Schadensabrechnung auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens führt. Haftpflichtversicherer versuchen immer wieder, die entsprechenden Kosten aus dem Gutachten zu streichen, wenn der Geschädigte nicht den tatsächlichen Nachweis einer Reparatur bringt.

      Die wenigsten Kfz-Reparaturwerkstätten führen heutzutage noch anfallende Lackierarbeiten aus. Daher werden in einem Sachverständigengutachten zu Recht pauschale Kosten für die Verbringung des Fahrzeuges zum Lackierer in Ansatz gebracht. Demzufolge besteht kein Anlass für eine entsprechende Kürzung der geschätzten Reparaturkosten.

      Urteil des LG Wiesbaden vom 07.06.2000

      10 S 81/99

      DAR 2001, 36

      Quelle:www.finanztip.de
      Es ist normal, dass die Kosten für den Kostenvoranschlag abgezogen werden und ist rechtens! Wenn du die Reparatur dort wirklich durchführst, werden die die 100 Euro ja auch erstattet!

      Die Mwst wird grundsätzlich abgezogen, so wie die Überführungskosten auch. Was bei Überführungskosten möglich ist keine Ahnung.

      Lässt du aber den Wagen fertig machen, bekommst du eh sämtliche Kosten (ggf. Kostenvoranschlag, Überführungskosten sowie Mwst).

      Hiermit wird halt versucht zu unterbinden, die Autos günstig bei einer nicht Marken-Werkstatt fertig machen zu lassen.

      @Krugi712:
      Es gibt tausende Gerichtsurteile. Es gibt welche für und wieder. Ich als Leistungsbearbeiterin nenne selbstverständlich auch nur die Gerichtsurteile die für uns (Versicherer) gut sind und für den Kunden schlecht sind. *g*
      Dei-Dei Katrin

      In seeking truth you have to get both sides of a story.
      Walter Cronkite
      Hallo !

      Original von Krugi712
      d.h. du bekommst vom Autohaus 100 cash auf die Kralle wenn du's reparieren lässt..? und wenn nicht oder woanders? pech gehabt?? kann ich mir net vorstellen.


      Nicht ganz: ich habe, als ich den KVA hab machen lassen, dafür 100EUR da gelatzt. Die werden mit der Rechnung verrechnet, wenn ich den Wagen da reparieren lasse. Wenn nicht, bekomme ich das Geld nicht.
      Da ich aber im Moment nicht plane den Wagen reparieren zu lassen, habe ich quasi 100EUR in den Wind geschrieben, wenn denn die Versicherung Recht hat. Ist es aber nicht so, dass die Versicherung, die diesen KVA haben will, dafür auch aufzukommen hat? Hört man doch überall dass KVA und SV von der Versicherung gezahlt werden...


      Original von Krugi712
      Zum Lackieren:

      Erstattbarkeit von Verbringungskosten

      Der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung haben dem Unfallgeschädigten so genannte Verbringungskosten für die Fahrt zum Autolackierer auch dann zu erstatten, wenn dieser seine Schadensabrechnung auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens führt. Haftpflichtversicherer versuchen immer wieder, die entsprechenden Kosten aus dem Gutachten zu streichen, wenn der Geschädigte nicht den tatsächlichen Nachweis einer Reparatur bringt.

      Die wenigsten Kfz-Reparaturwerkstätten führen heutzutage noch anfallende Lackierarbeiten aus. Daher werden in einem Sachverständigengutachten zu Recht pauschale Kosten für die Verbringung des Fahrzeuges zum Lackierer in Ansatz gebracht. Demzufolge besteht kein Anlass für eine entsprechende Kürzung der geschätzten Reparaturkosten.

      Urteil des LG Wiesbaden vom 07.06.2000

      10 S 81/99

      DAR 2001, 36

      Quelle:www.finanztip.de


      Das ist eine sehr wertvolle Info für mich, Danke! Das werd ich den netten Herrn der VGH mal unter die Nase reiben...

      Greetz Chris
      Radarfallen sind doch eigentlich nur ein ziemlich kostenintensiver Weg, die Toleranz des Tachos genau herauszubekommen ;)
      Du hättest ja kein KVA machen lassen brauchen! Im Regelfall macht das ein Gutachter entweder von der Versicherung oder du beauftragst selbst einen!
      Mit KVA wurde sehr viel betrogen deshalb stellen sich viele Versicherer quer bei solchen Summen!

      Wenn du ganz sicher bist das du keine Teilschuld bekommst kannst du einen Anwalt einschalten denn auch diese Kosten müssen von der Gegnerischen Haftpflicht getragen werden.
      ist alles rechtens von dem versicherer.

      und wie schon gesagt wurde, bekommste den rest auch wenn du tatsächlich eine reparaturrechnung einreichen kannst.

      der kostenvoranschlag wird bei reparatur im autohaus direkt verrechnet. das ist immer so!
      M F G
      Andy

      Freude am Fahren.............Lupofahren......
      Original von Björn Weißen
      die müsstest du eigentlich auf jedenfall bekommen. ich hatte mal einen unfall wo der schaden 1800 € war und es dann für 525 € hab reparieren lassen mit rechnung. davon habe ich dann die mehrwertsteuer bekommen und dann noch den nutzungsausfall und die kostenpauschale. waren zusammen 213,xx euro


      Hmm, dann wärest Du aber theoretisch besser bei weggekommen wenn Du die 1800 als scheck genommen hättest und dann die 525 aus eigener tasche bezahlt hättest, hättest noch ein nettes Sümmchen übrig gehabt..
      Radarfallen sind doch eigentlich nur ein ziemlich kostenintensiver Weg, die Toleranz des Tachos genau herauszubekommen ;)
      @Björn
      Das mit den 1800 Euro hab ich nicht verstanden! Hast Du die nicht bekommen abzügl. MwSt.?

      @Männerfresserin
      Irgendwas kann bei Deiner Aussage zum KVA nicht stimmen oder ich versteh da was Grundsätzliches nicht.
      Klar ist, dass ich bei fiktiver Abrechnung eines eigenen Schadens über die Vollkasko keine Gutachter oder KVA-Kosten erstattet bekomme.
      Warum sollte ich aber als Geschädigter bei einem Haftpflichtschaden bei fiktiver Regulierung z.B. 500 Euro für nen Gutachter erstattet bekommen (dass das so ist, weiss ich sicher) und 100 Euro für nen KVA nicht?! Da würde ja die Schadensminderungspflicht mit Füßen getreten!

      @Christo
      Sich für 100 Euro allerdings nen KVA andrehen zu lassen ist schon grob fahrlässig.
      Bei einfachen Schäden wo nicht das halbe Auto zur Begutachtung auseinandergenommen werden muss sind ca. 30-40 Euro ein noch vertretbarer und bei VW problemlos erzielbarer Preis.

      Gruss

      Olaf
      @Olaf Gutachter ungleich Kostenvoranschlag! Und vom Gutachter habe ich nie geredet oder? Außerdem wird meist ein Gutachter seitens der Versicherung eingeschaltet oder? Und was die Versicherung fordert wird bei uns grundsätzlich gezahlt! Unser Grundsatz: Wollen wir was vom VN zahlen wir das Gutachten (z.B.: Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht), will der Kunde etwas von uns (z.B. Kulanzleistung, künstliche Befruchtung) hat er das Gutachten zu zahlen.
      Nur ein Kostenvoranschlag wird nicht bezahlt, da dieser bei Reparatur des Schadens in dieser Werkstatt grundsätzlich mit der Rechnung verrechnet wird! Ich kenn keine Werkstatt bei der es nicht so läuft oder sie berechnet halt für die Erstellung des Kostenvoranschlages es gar nichts.
      In Rechnung gestellte Gutachterkosten werden nicht mit der Reparaturrechnung (Schlußrechnung) verrechnet... Logisch, da Werkstatt und Gutachter meist nichts miteinander zu tun haben.

      Und ich find's i.O.. Lässt der Geschädigte sein Wagen wirklich in der Fachwerkstatt reparieren hat er ja dadurch keine finanziellen Vorteile und auch keine Nachteile.

      Außerdem frag ich mich immer noch warum der Kostenvoranschlag so teuer war. Mir sind Beträge von 10-25 Euro geläufig, wobei ich für sowas noch nie zahlen musste *grübel*
      Dei-Dei Katrin

      In seeking truth you have to get both sides of a story.
      Walter Cronkite
      Katrin, ich weiss, dass Du nichts vom Gutachter gesagt hast.
      Nur empfinde ich die von Dir geschilderte Regelung schon als ziemlich ungerecht.
      Bei realer Abrechnung mag sie gerecht sein, bei fiktiver Abrechnung ist es jedoch reine Abzocke vor allem für den Versicherungsnehmer, wenn der den Schaden zurückkaufen will. Der Geschädigte wird quasi dazu erzogen, den Schaden möglichst hoch zu treiben.
      Aber im Versicherungsrecht laufen in D ja manchmal so einige Sachen daneben.
      Gerade wenn ich bei kleinen Schäden fiktiv abrechnen will, nehme ich natürlich als Geschädigter nach gesundem Menschenverstand keinen Gutachter sondern mache einen billigeren KV. Erst wenn die Versicherung Betrug wittert und mehr Nachweise verlangt, sollen die selber einen Gutachter schicken. Als Geschädigter lasse ich doch nicht unnötig Kosten entstehen! Dafür werde ich hinterher bestraft!
      Dass Ihr als Versicherung nen Gutachten des Geschädigten zahlt, ist schon klar, kann man ja schön auf den Versicherungsnehmer in Form einer Prämienerhöhung abwälzen.
      400-500 Euro für ein Gutachten zahlen und über die Jahre 2000 Euro in Form der höheren Prämien einsammeln.

      Falls es wen interessiert, wieso ich in der Hinsicht meine Erfahrung habe:

      Ich hatte mal nen Unfall beim Spurwechsel. Die Beweislage war unklar und am Ende wärs wohl 50/50 ausgegangen. Da der maximale Wert für den Schadensrückkauf bei meiner Vers. extrem niedrig war und ich meine SF-Klasse nicht gefährden wollte, habe ich mich schriftlich mit dem Gegner geeinigt. Damit sollten alle Ansprüche abgegolten sein. Was ich nicht wusste, war die Tatsache, dass seine Freundin in der KFZ-Vers-Branche arbeitete. Die hat gegen unsere Absprache (KV bei VW) ein Gutachten beauftragt. Nachdem wir uns geeinigt hatten, das ich für die Gutachterkosten nicht aufkomme, stellte sie kurz darauf nen Anspruch bei meiner Versicherung. Die hat mit Verweis auf ihre Leistungspflicht gezahlt trotz der ihnen vorliegenden Einigung abschliessenden schriftlichen Einigung. Am Ende blieb mir aussergerichtlich keine andere Möglichkeit, als den "Schaden" in Form der Gutachterkosten zurückzukaufen. Streit hätte nicht gelohnt. Wer weiss, wie dann die eindeutige Einigung mit dem Unfallgegner ausgelegt würde. Es war in der Einigung nicht explizit erwähnt, dass kein Anspruch wegen der Gutachterkosten besteht, da bis zur Unterschrift die andere Seite nie diskutiert hatte, dass ich die zahlen sollte. Halt ausgetrickst, weil ich da zu blauäugig war.
      Naja, einmal 650 DM Lehrgeld und nie wieder.

      Zu den KV-Kosten:
      10% der Schadenssumme sind zumindest hier im Norden bei VW üblich, wenn man nicht verhandelt.
      Naja ich seh's so:
      Kostenvoranschlag 450 Euro, dann MWST abgezogen und Sontiges. Du erhälst einen Scheck von 350 Euro!
      So du machst es nicht in der VW-Werkstatt, sondern bei einem billigen ggf. sogar schwarz und zahlt dann nur noch 70 Euro für den gleichen Schaden.
      350 - 70 = 280 Euro "Umsatz" gemacht und davon den 280 Euro musst du halt ggf. den KVO bezahlen.
      So ist's bei mir gelaufen und so läuft es meistens wenn nur nach KVO abgerechnet wird. Von daher wo hat der Kunde da einen finanziellen Nachteil?

      In Schadensfällen kann man sich glücklich schätzen, wenn der Gegner kein Versicherungsmensch ist *g*. Die Geschichte ist zwar unfair, da es anders abgesprochen hat. Aber der Versicherer hat in diesem Fall keinen Fehler gemacht.
      Dei-Dei Katrin

      In seeking truth you have to get both sides of a story.
      Walter Cronkite
      Der Nachteil für den Gechädigten liegt darin, dass wenn er unwissend keinen Gutachter beauftragt (den er als Geschädigter bei der Haftpflicht praktisch immer bezahlt kriegen würde) sondern den KVA macht, auf diesen Kosten sitzen bleibt, wenn er fiktiv abrechnet.
      Der Versicherungsnehmer wiederum ist betrogen, weil der Geschädigte dazu "erzogen" wird, die teurere Variante zu wählen. Das fällt dann ins Gewicht, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden zurückkaufen will.
      Verdienen tut jedenfalls einzig immer die Vers.
      Naja, die lebt ja davon und muss andere Betrugsfälle abfedern.

      In Deinem Fall mit Gutachten hätte der Geschädigte eben keinerlei Abzüge gehabt (ausser der MwSt. für die nicht angefallene Reparatur).

      Ob die fiktive Abrechnung an sich gerecht ist, ist ja nen völlig anderes Thema. Ich bin überzeugt, dass diese Praxis viele der wirtschaftlichen Probleme der Versicherungen begründet. Andererseits finde ich es allein aus wettbewerblichen Gründen auch sehr problematisch, dem Geschädigten eine Werkstatt vorzuschreiben (wie in anderen Ländern). Das führt auf Dauer zu schlechtem Service und hohen Preisen (für Privatleute) bei den Werkstätten.
      Man sieht das in manchen Ländern, dass man z.B. bei nem simplen Frontschaden (nur Blech und Kühler, nix an den Trägern) erstmal nur 2 Werkstätten in einer riesigen Grossstadt zur Auswahl hat, die sonstwo liegen und nie Zeit haben und sich vor Beginn der Reperatur noch ne Woche auf die Autorisierung des Kostenvoranschlags durch die Vers. warten. Da steht das Auto wegen so ner Lappalie mal locker 5 Wochen und zwar ohne Ersatz.
      Würde man nur die fiktive Abrechnung verbieten, wären die freien Werkstätten ausserdem geliefert. Dann würde fast jeder zu VW gehen wegen "Garantie", heissem Kaffee usw.
      Dafür würden weniger Bagatellschäden repariert, was natürlich positiv ist für alle ist, da die Vers.-Beiträge sinken müssten.

      In meinem Fall hatte ich, nachdem der Typ den Anspruch wegen der Gutachterkosten angemeldet hatte, auch noch von der Vers. falsche Angaben bekommen.
      Die sagten nämlich am Tel., dass ich mich nicht darüber aufregen solle, dass sie regulieren. Gutachterkosten würden sowieso übernommen und das habe ja eh keinen Einfluss auf meine SF-Klasse. Als ich antwortete, das könne ich den Versicherungsbedingungen so nicht entnehmen, kam als pampige Antwort, es sei nicht die Aufgabe der Versicherung, mir die entsprechenden Bestimmungen zu nennen, es stünde jedenfalls drin.
      Natürlich war es wie schon im letzten Post geschrieben anders. Da die ganze Sache über dem Jahreswechsel lag und sich die Fristen für den Rückkauf von Schäden nach dem Schadenszeitpunkt berechnen, stellte sich hinterher die Vers. auf den Standpunkt, nun sei die Frist für den Schadensrückkauf abgelaufen.
      Ein Hinschicken eines Schecks (begründete damals noch den Annahmeverzug) mit entsprechender Fristsetzung zur Änderung der SF-Klasse löste das Problem allerdings.
      Vor nen paar Jahren hatte ich dann schon dazugelernt, dass die Rückkaufgeschichte wegen der Fristen und der Maximalbeträge gefährlich ist.
      Da kam mal ne Rechnung über 80 Euro, die die Haftpflicht natürlich sofort regulieren wollte, um mich dann umzustufen.
      Dieses Mal habe ich mich geweigert, einen Unfallbericht auszufüllen und angedroht, die Vers. zu kündigen, wenn der Schaden reguliert wird. Und oh Wunder, man schickte mir die Originalrechnung!

      Naja, hoffe, die Erfahrungen helfen irgendwem, Fehler zu vermeiden. War übrigens in allen genannten Fällen der VVD.
      Bei allen genannten Nachteilen und den recht hohen Preisen hat die Vers. den Vorteil, einem dafür als Geschädigten das Geld schnell, unbürokratisch und in ungeahnten Mengen hinterherzuwerfen.

      Gruss

      Olaf
      @ Christo

      Geh zum Anwalt und lass den alles weitere regeln. Da Du an dem Unfall nicht schuld bist, muss die gegnerische Versicherung für die Kosten den Anwalts aufkommen.

      Ich habe selbst bei einer Versicherung in der Schadenabteilung gearbeitet und weiss was die sich so einfallen lassen um die Kosten zu drücken.

      Such Dir einen guten Anwalt, der soll sich für Dich rumärgern. Bei KfZ-Schäden gibt es immer Ärger, ausser Du akzeptierst was die Versicherung will.
      >Da Du an dem Unfall nicht schuld bist, muss die gegnerische Versicherung für die Kosten den Anwalts aufkommen.

      Gilt das auch so uneingeschränkt, wenn bereits reguliert ist und man im Nachhinein anfängt, über die Höhe zu streiten? Es geht ja hier gar nicht darum, ob die Vers. reguliert bzw. um die Quote.
      Richtig faul kommt mir an der Sache nur die Geschichte mit den nicht erstatteten Überführungskosten zum Lackierer vor, den Rest hat Christo selber verbockt. Sollte man aber aus irgendeinem Grund damit keinen Erfolg haben, kann ich mir aus dem Bauch heraus gut vorstellen, dass die Vers. für sowas keine Kosten übernehmen muss. Ausserdem liegt der Unfall hier schon recht nahe an der Bagatellgrenze.

      Weiss das jemand genau?

      Gruss

      Olaf