@Katrin
Spar Dir den Aufwand, wir haben alle zu tun. Wers nicht glauben will, der glaubts eben nicht. Du hast zu 100% Recht. Die Diskussion ist überflüssig. Ich habe nur mal das auf falschen Tatsachen beruhende Gedankenspiel mitgespielt. Ich zähle leider zu den Leuten, die gerne abschweifen...
Ich schreib hier nur aus Spaß mit als Abwechslung zu meiner ÖffRecht Übungsklausur.
Die Betroffenen könnten zur Abwechslung doch einfach mal in ihren eigenen Versicherungsbedingungen nachschaun...
P.S.
Die Geschichte mit dem Be- und Entladen erinnert mich an nen Beitrag, den ich gestern bei Motorvision auf DSF gesehen hatte. Da erklärten die korrekterweise, daß es, wenn man aufm Supermarktparkplatz seinen Einkaufswagen in nen anderes Auto knallt, davon abhängt, ob man schon am Beladen oder nur auf dem Weg zum Auto war, ob die Privathaftpflicht oder die vom Auto (Konsequenz Hochstufung) zahlt.
Im Nachsatz wurde dann aber erzählt, dass sei in jedem Fall Unfallflucht, wenn man den Halter nicht informiert.. und dabei wurde gezeigt, wie einer nen Zettel hinter die Windschutzscheibe klemmt.
Geht man davon aus, daß so eine Einkaufswagenaktion mit anschließendem Abhauen Unfallflucht sei, was wohl stimmen mag, wenn man mit dem Einkaufswagen sozusagen am Straßenverkehr teilnimmt, so ist der Witz mit dem Zettel echte Irreführung. Denn wegen Unfallflucht wird man auch trotz Zettel verknackt.
Spar Dir den Aufwand, wir haben alle zu tun. Wers nicht glauben will, der glaubts eben nicht. Du hast zu 100% Recht. Die Diskussion ist überflüssig. Ich habe nur mal das auf falschen Tatsachen beruhende Gedankenspiel mitgespielt. Ich zähle leider zu den Leuten, die gerne abschweifen...
Ich schreib hier nur aus Spaß mit als Abwechslung zu meiner ÖffRecht Übungsklausur.
Die Betroffenen könnten zur Abwechslung doch einfach mal in ihren eigenen Versicherungsbedingungen nachschaun...
P.S.
Die Geschichte mit dem Be- und Entladen erinnert mich an nen Beitrag, den ich gestern bei Motorvision auf DSF gesehen hatte. Da erklärten die korrekterweise, daß es, wenn man aufm Supermarktparkplatz seinen Einkaufswagen in nen anderes Auto knallt, davon abhängt, ob man schon am Beladen oder nur auf dem Weg zum Auto war, ob die Privathaftpflicht oder die vom Auto (Konsequenz Hochstufung) zahlt.
Im Nachsatz wurde dann aber erzählt, dass sei in jedem Fall Unfallflucht, wenn man den Halter nicht informiert.. und dabei wurde gezeigt, wie einer nen Zettel hinter die Windschutzscheibe klemmt.
Geht man davon aus, daß so eine Einkaufswagenaktion mit anschließendem Abhauen Unfallflucht sei, was wohl stimmen mag, wenn man mit dem Einkaufswagen sozusagen am Straßenverkehr teilnimmt, so ist der Witz mit dem Zettel echte Irreführung. Denn wegen Unfallflucht wird man auch trotz Zettel verknackt.
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