Anzeigen wegen Hehlerei

      Original von Chester09
      Und dann noch zu Unrecht Verurteilt .... echt Geil!


      Das ist leider nicht so, er hat den Fehler gemacht und in seiner 'Geiz ist Geil' Stimmung geglaubt das er ein Schnäppchen (ich hasse das Wort) macht und ist dann einem Hehler auf den Leim gegangen.(Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)

      Es gibt genug Fälle wo der Menschenverstand Alarm schlagen sollte (um den Preis geht das nicht legal) aber die Sache ist schon im Kopf festgesetzt, das brauch ich...

      Da man den Hehlern nicht so einfach auf die Schliche kommt, gehen die Behörden den anderen Weg und holen sich die Käufer und sind im Recht. (nicht nur in D geht das so)

      Dieser Weg ist einfacher da man die Leute im Land hat und sie einer Arbeit nachgehen, Familie und eine Existenz haben wo man die Hand drauf legen kann.
      Beim portugisischen Hehler ohne Adresse mit Wegwerftelefon und ohne Vermögen/Arbeit usw. holt man nichts.

      Wenn die Käufer wachgerüttelt werden und so eine billige Ware (die nur illegal beschafft so günstig verkauft werden kann) nicht mehr kaufen, erledigt sich die Sache großteils selbst.

      Da wird auch kein Gericht oder die Bild usw. den Kunden helfen können !

      Gruß OldS

      p.s. wennst in Italien eine Louis Vitton-Tasche um 25 Eur am Strand kaufst und erwischt wirst, verknackens sie Dich auch weil man wissen muss das das kein Original sein kann oder gestohlen........(entweder unterstützen von Markenpiraten oder Hehlerei..)
      Original von OldStyle
      Original von Chester09
      Und dann noch zu Unrecht Verurteilt .... echt Geil!


      Das ist leider nicht so, er hat den Fehler gemacht und in seiner 'Geiz ist Geil' Stimmung geglaubt das er ein Schnäppchen (ich hasse das Wort) macht und ist dann einem Hehler auf den Leim gegangen.(Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)


      Wieso "Geiz ist Geil" Stimmung? Wozu sind eBay und andere Verkaufsplattformen denn dann da? Jeder der dort einkauft erhofft sich nen günstigeren Preis als im Laden.



      Original von OldStyle
      Es gibt genug Fälle wo der Menschenverstand Alarm schlagen sollte (um den Preis geht das nicht legal) aber die Sache ist schon im Kopf festgesetzt, das brauch ich...

      Original von OldStyle
      Wenn die Käufer wachgerüttelt werden und so eine billige Ware (die nur illegal beschafft so günstig verkauft werden kann) nicht mehr kaufen, erledigt sich die Sache großteils selbst.

      Warum sollte das um den Preis bitte nicht legal gehen? Schonmal dran Gedacht das die Teile genauso aus Test- bzw. Versuchsfahrzeugen sein könnten? Für sowas gibt es genung Verwerter.

      Was kann man denn noch machen außer der Gerätenr. z.b. bei Navis Checken zu lassen?

      Original von ExSerienlupo
      So leid einem der Käufer tut und so unfair das auch ist,
      man sollte halt bei so Neuteilen für unter 50% vom regulären Preis extrem vorsichtig sein, ab da wird es halt teuer wenn es Hellerware ist.

      Das Schlimme ist das nicht mal die Rechtsschutz eingreift weil der Tatbestand der Hehlerei im Spiel ist. Wer es sich da nicht leisten kann selbst nen Anwalt zu Zahlen kann nur Aktzeptieren und ist somit auch noch Vorbestraft. Und selbst wenn man sich nen Anwalt leisten kann hat man wohl keine guten Aussichten da wieder raus zukommen.
      Das kann rechtllich durchaus in Ordnung sein, wenn auch sehr unschön. Es stellt sich eher die Frage ob nicht vielleicht die Rechtslage der Realität hinterherhinkt. Der Großteil dieser Grundlagen stammt aus einer Zeit vor dem Internet und dementsprechend wird die Rechtsgrundlage der Realität häufig nicht mehr gerecht. Früher wurde sowas nachts auf nem dunklen Parkplatz abgewickelt, da war es eindeutiger.

      Dennoch sollte es inzwischen auch bekannt sein, dass gerade auf dem KFZ-Markt viel unsaubere Waren unterwegs ist. Hier ist auch viel Leichtgläubigkeit im Spiel und natürlich der Wunsch nach einem Schnäppchen, da blendet man schon mal die negativen Gedanken aus. Da aber nur Teile des Sachverhalts bekannt sind erübrigt sich eine abschließende Beurteilung.

      Lupo/Arosa sind wohl davon auch nicht mehr großartig betroffen. Aber gerade bei den teuren Zubehör- oder Sonderteilen der Topmodelle sollte man sehr vorsichtig sein.

      09/1999 - 06/2011
      "Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

      Ich frage mich wo der Dritte ist, der dadurch bereichert wurde. Er selbst hatte ja schon ein Lenkrad und hat sein eigenes nur gegen dieses ausgetauscht. Somit hat er sich ja nicht, wie im Falle das Navis, einen Zusatznutzen, sondern den gleichen Nutzen verschafft - also keine Bereicherung.

      Ich denke dass das Gericht auch die Kostenunterschiede innerhalb der EU-Länder, die Mehrwertsteuervorteile oder gar Währungskurse nicht genauer berücksichtigt hat. Ein Lenkrad in Polen wird weniger kosten als in Deutschland und wie der Preis in Luxemburg, Holland oder Portugal ist, kann ich doch gar nicht wissen. Demnach kann ich nicht bewerten, ob das Lenkrad aus englischer Quelle nicht bereits beim Händler im Laden 200 EUR günstiger ist, schon wegen des Umrechnungskurses zwischen Pfund und Euro. Hinzu kommt dann noch die eventuelle Ersparnis der Mehrwertsteuer, die mir als Kunde nicht unbedingt gegenwärtig ist. Das wären dann nochmals ??% vom Kaufpreis. Und dann ist bei einer Großabnahme durch einen Zwischenhändler eventuell nochmals ein Preisvorteil zu erlangen.

      Ich finde das Urteil mehr als unhaltbar!
      Werde das ganze aber gespannt verfolgen.
      Wenn es anständig werden soll, dann mache ich es selbst.
      Wenn es VW könnte, wären wir nicht hier.
      Ich bin kein Schrauber, ich bin Individualist, sonst wüsste ich ja, was ich mache.
      Original von emagdniM
      Wieso "Geiz ist Geil" Stimmung? Wozu sind eBay und andere Verkaufsplattformen denn dann da? Jeder der dort einkauft erhofft sich nen günstigeren Preis als im Laden.


      Diese Platformen sind da um Geld zu machen und für Käufer und Verkäufer einen Hintergrund zu bilden Dinge anzubieten.
      Den Platformen ist es egal ob Hehlerware oder nicht, die AGB's untersagen das aber übrerprüfbar ist das weder bei der Menge der Dinge die da drübergehen noch muß jeder Verkäufer einen Nachweis erbringen das die Ware rechtmäßig erworben wurde.

      Und jeder der sein 'Schnäppchen' machen will und das Teil unbedingt haben möchte, schaltet teilweise sein Hirn aus.

      Original von emagdniM
      Warum sollte das um den Preis bitte nicht legal gehen? Schonmal dran Gedacht das die Teile genauso aus Test- bzw. Versuchsfahrzeugen sein könnten? Für sowas gibt es genung Verwerter.


      Schonmal drüber nachgedacht das solche Teile vom Hersteller oder in dem Fall dem VW-Konzern nicht verkauft werden dürfen ? (Versuchsteile kommen nicht legal in den Handel)

      Selbst wenn sowas legal verkauft wird, dann nicht um den Preis, das sollte dir klar sein. (eine Möglichkeit zu konstruieren wie es möglicherweise vielleicht aber nur das eine Teil so billig legal verkauft wird, wirds schon geben, nur nicht in der Menge !)

      Bissel Menschenverstand schadet nicht ;)

      Original von silver-dragon
      Ich frage mich wo der Dritte ist, der dadurch bereichert wurde. Er selbst hatte ja schon ein Lenkrad und hat sein eigenes nur gegen dieses ausgetauscht. Somit hat er sich ja nicht, wie im Falle das Navis, einen Zusatznutzen, sondern den gleichen Nutzen verschafft - also keine Bereicherung.


      Du findest nicht das er ein Teil das zB. 700 Eur legal kostet, er es aber um 150 Eur 'erstanden' hat, sich nicht bereichtert hat ? (also 550 unter dem Wert erstanden hat)

      Bereichern heisst hier nicht Reichtum sondern für etwas wenig zu bezahlen mit dem Wissen (da hakt der Gesetzgeber ein) das es zu billig ist. (Schnäppchen...)

      Gruß OldS

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „OldStyle“ ()

      Ein Kaufpreis wird bestimmt durch Angebot und Nachfrage. Gibt es eine Übereinstimmung, kommt es zu einer Wertbildung. Somit ist der Wert des Lenkrades 150 EUR. Bloß weil es ein anderer zu 700 EUR verkauft, ist es das noch lange nicht Wert. Wie bei einem Auto mit "Wertgutachten". der Wert des Fahrzeugs mag rechnerisch auf dem Papier X betragen. Am Markt beträgt der Wert jedoch lediglich Y. Demnach wäre das "Wertgutachten" eigentlich falsch.

      Ich gehe mal grob davon aus, dass er 1. mehr bezahlt hat und 2. hier noch die Konstellation der Auktion hinzukommt. Eine "echte" Auktion beginnt nun mal bei ebay mit 1 EUR, in der Hoffnung des Verkäufers, dass ein Höchstpreis nicht nur durch Locken vieler Interessenten entsteht, sondern zum Teil auch, um Andere zu animieren nachzufragen, ob ein Direktkauf möglich wäre. Hinzu kommt die Komponente der Werbeträchtigkeit. Der Name des Verkäufers bleibt hängen.

      Ich gebe Dir recht, da er vermutlich das Lenkrad nicht im Tausch erworben haben wird, dass er durch den geringen Kaufpreis gegenüber der "Originalpreisangabe" in Deutschland einen rechnerischen Vorteil hat. Aber kann man hier überhaupt diesen angegeben Preis zu Grunde legen?
      Hier kommt der Faktor der beinahe Monopolstellung des Konzerns hinzu. Der Händler bzw. der Konzern kann doch als "Originalpreis" aufrufen was er möchte. Ich würde das allerdings eher als unverbindliche Preisempfehlung ansehen. Als guter Kunde zahle ich schon mal 5% weniger, als Firmenangehöriger eventuell sogar 20%. Bei einer Großabnahme erhalte ich vielleicht sogar noch mehr Rabatt. Kenne ich den Belieferer, zahle ich dort unter Umständen nochmals weniger. Kenne ich jemanden der beim Hersteller arbeitet, bekommt der eventuell auch nochmals 10% auf den geringeren Einkaufspreis. Viele Produkte, besonders die Hochwertigen, werden weit unter UVP angeboten und verkauft. Das ist ein reines Zahlenspiel.
      Somit halte ich persönlich schon mal die "Originalpreisangabe" für nicht aussagekräftig. Es geht hier rein um den Wert, nicht um den fiktiven Preis. Somit müsste man doch einfach mal betrachten, zu welchen Werten solch ein Lenkrad tatsächlich gehandelt wird. Da wird die Zahl aber um einiges nach unten fallen und vermutlich von dem, was er bezahl hat, kaum nach oben oder unten abweichen. Danach kommt dann das berühmte Schnäppchen, was jeder mal macht.
      Aber muss ich deswegen immer prüfen, ob derjenige auch Eigentümer ist?

      Bei solchen Preisunterschieden, wie im Internet, lässt sich nicht rein am ausgewiesenen Angebotspreis erkennen, ob es sich eventuell um gestohlene Ware handelt. Schon gar nicht bei einer Aution, bei der auch mal ein Preis oberhalb der UVP entstehen kann. Damit kann ich es auch nicht billigend in Kauf nehmen, dass die Ware gestohlen sei. Ich muss ja, schon wegen der in Deutschland geltenden Unschuldsvermutung, davon ausgehen, dass der Anbieter auch Eigentümer ist.
      Sonst wäre jeder Anbieter bei ebay grundsätzlich ein Dieb oder Hehler.

      Daraus folgt die Frage, ist es Hehlerei wenn er nicht in Kenntnis darüber war, dass der Verkäufer nicht der Eigentümer ist.

      Da der Käufer durch den Gesamtumstand verpflichtet ist, die Ware zurück zu geben, ist er hierdurch ebenfalls Geschädigter und eigentlich eher auf der anderen Seite des Gerichts anzusehen. Er ist nun in der Zwangslage, seinen Schaden gegen den Verkäufer einzufordern. Jedoch wie bemisst man eine Vorstrafe als Schaden???

      Es ist ein sehr komplexes Thema. Man wird also auf die Sichtweise des Gerichts angewiesen sein.

      Ich übernehme keine Haftung für die Aussagen. Das ist lediglich fixiertes Gedankengut. Ich bin kein Jurist!
      Wenn es anständig werden soll, dann mache ich es selbst.
      Wenn es VW könnte, wären wir nicht hier.
      Ich bin kein Schrauber, ich bin Individualist, sonst wüsste ich ja, was ich mache.
      ich stimme da silver-dragon in vielen punkten seiner gedanken recht. in meinem bekanntenkreis ist auch ein anwalt, mit dem ich schon öfters über solche sachverhalte diskutiert habe. ich weiß,dass er mal einen fast gleichen fall zu vertreten hatte, bei dem sein mandant auch durch einen auf ebay ersteigerten artikel, der gestohlen war, wegen hehlerei verurteilt wurde. der richter begründete damals seinen urteilsspruch damit, dass er nur nach gesetzeslage urteilen darf und gab dabei zu, dass diese völlig veraltet sei! und er meinte auch, dass diese gesetzeslage sich auch in baldigem zeitraum auch nicht ändern wird, weil einfach nur ein sehr geringes öffentliches interesse daran bestehe und nur sehr wenige fälle pro jahr wegen dieses komplexen sachverhaltes verhandelt werden.


      und wenn man soetwas schon von einem richter hört, was man ja, was da los ist....
      Original von silver-dragon
      Ein Kaufpreis wird bestimmt durch Angebot und Nachfrage. Gibt es eine Übereinstimmung, kommt es zu einer Wertbildung. Somit ist der Wert des Lenkrades 150 EUR.


      Da liegst Du aber völlig daneben bei dem Thema, ein neues Lenkrad kostet beim Hersteller oder in dem Fall bei VW zB 700 Eur das entspricht dem Handelswert (Schwankungen durch Mwst) Der Wert ist nicht um welchen Wert es bei einer Verkaufsplattform verkauft wird, ein geklauter Audi um 90k Eur wird auch nicht am Gericht um 15K Eur gehandelt nur weil er um den Preis vom Hehler gekauft wurde.....

      Original von silver-dragon
      Bloß weil es ein anderer zu 700 EUR verkauft, ist es das noch lange nicht Wert. Wie bei einem Auto mit "Wertgutachten". der Wert des Fahrzeugs mag rechnerisch auf dem Papier X betragen. Am Markt beträgt der Wert jedoch lediglich Y. Demnach wäre das "Wertgutachten" eigentlich falsch.


      Auch hier liegst Du falsch, es geht doch nicht um Marktwirtschaft, sondern darum das man ein Teil das den Wert X hat, neu um einen Bruchteil ersteht und dabei glaubt das es legal erworden wurde !
      (siehe andere Urteile wo es um Markepiraterie geht und die Käufer (die man besser erwischt) vor Gericht landen)

      Original von silver-dragon
      Ich gehe mal grob davon aus, dass er 1. mehr bezahlt hat und 2. hier noch die Konstellation der ....


      Leider ist das alles Spekulation da wir den Fall nicht wirklich nachvollziehen können mangels juristischem Wissen und der fehlenden Daten dazu.

      Original von silver-dragon
      Ich gebe Dir recht, da er vermutlich das Lenkrad nicht im Tausch erworben haben wird, dass er durch den geringen Kaufpreis gegenüber der "Originalpreisangabe" in Deutschland einen rechnerischen Vorteil hat. Aber kann man hier überhaupt diesen angegeben Preis zu Grunde legen?


      Das Gericht wird einen Wert herangezogen haben, wir wissen es nicht alles andere ist rumraten.

      Original von silver-dragon
      Hier kommt der Faktor der beinahe Monopolstellung des Konzerns hinzu.


      Und ? was ändert das am Problem, entweder Du zahlst das für das Lenkrad oder besorgst Dir das illegal um den niedrigen Preis ?!? (was ja hier offensichtlich passiert ist)


      Original von silver-dragon
      Der Händler bzw. der Konzern kann doch als "Originalpreis" aufrufen was er möchte. Ich würde das allerdings eher als unverbindliche Preisempfehlung ansehen.


      Du versuchst mit Krampf eine illegale Handlung (zumindest bisher so dargestellt) zu rechtfertigen indem Du den Wert (der feststeht) anzweifelst ?

      Lustig für die Gegenseite bei Gericht....
      Hr. Richter, der geklaute Benz ist ja nach meiner Meinung eigentlich nur ein Drittel Wert, also redma nimmer drüber .....


      Original von silver-dragon
      Als guter Kunde zahle ich schon mal 5% weniger, als Firmenangehöriger eventuell sogar 20%. Bei einer Großabnahme erhalte ich vielleicht sogar noch mehr Rabatt.


      Du als Privatperson wirst bei einer Großabnahme (wenn Du das überhaupt machen kannst) keinen so tollen Rabatt bekommen das der Verkaufspreis wie beim Hehler rauskommt.

      Original von silver-dragon
      Kenne ich den Belieferer, zahle ich dort unter Umständen nochmals weniger. Kenne ich jemanden der beim Hersteller arbeitet, bekommt der eventuell auch nochmals 10% auf den geringeren Einkaufspreis.


      Kein Belieferer darf Dir das Teil verkaufen, ein Mitarbeiter des Belieferes noch weniger, alle Deine Beispiele sind hier schon illegal.

      Original von silver-dragon
      Viele Produkte, besonders die Hochwertigen, werden weit unter UVP angeboten und verkauft. Das ist ein reines Zahlenspiel.


      Verwechsle nicht Wert mit Verkaufspreis, wenn ein Berechtigter (Händler, Produzent, etc.) Ware unter ihrem Wert verkauft ist das kein Problem, er nimmt den Verlust in Kauf um etwas zu erreichen (Marktanteile, etc.) nur gibts das alles bei Originalteilen der Automobilindustrie NICHT:

      Original von silver-dragon
      Somit halte ich persönlich schon mal die "Originalpreisangabe" für nicht aussagekräftig.


      Sei Dir Sicher das Deine Meinung dazu das Gericht nicht interessiert, dazu gibts Spezialisten.

      Original von silver-dragon
      Daraus folgt die Frage, ist es Hehlerei wenn er nicht in Kenntnis darüber war, dass der Verkäufer nicht der Eigentümer ist.


      Bin kein Jurist aber sich auszureden 'nix wissen' schützt Dich nicht vor Strafe.
      gesetze-im-internet.de/stgb/__259.html zB.

      Das man Ware nur vom Eigentümer kaufen kann ist klar, daher muss man ausgehen das der der verkauft der Eigentümer ist, ABER bei so einem niedrigen Preis sollte man skeptisch sein.

      Original von silver-dragon
      Ich übernehme keine Haftung für die Aussagen. Das ist lediglich fixiertes Gedankengut. Ich bin kein Jurist!


      Ich auch nicht, nur habe ich schon einiges 'erlebt'.

      Gruß OldS
      Original von OldStyle
      Original von emagdniM
      Warum sollte das um den Preis bitte nicht legal gehen? Schonmal dran Gedacht das die Teile genauso aus Test- bzw. Versuchsfahrzeugen sein könnten? Für sowas gibt es genung Verwerter.


      Schonmal drüber nachgedacht das solche Teile vom Hersteller oder in dem Fall dem VW-Konzern nicht verkauft werden dürfen ? (Versuchsteile kommen nicht legal in den Handel)

      Selbst wenn sowas legal verkauft wird, dann nicht um den Preis, das sollte dir klar sein. (eine Möglichkeit zu konstruieren wie es möglicherweise vielleicht aber nur das eine Teil so billig legal verkauft wird, wirds schon geben, nur nicht in der Menge !)

      Bissel Menschenverstand schadet nicht ;)

      Gruß OldS


      Es gibt genügen Verwerter wo Versuchsfahrzeuge demontiert werden und von den dann die Teilen verkauft werden. Ob das von den Fahrzeugherstellern verboten ist oder nicht entzieht sich meines Wissens aber es gibt im Netz Seiten wo die Fahzeuge aus den die Teile stammen abgebildet werden. Ich hab mal bei einem Verwerter auf der Seite nach paar Teilen für meinen A5 gesucht. Da waren locker 10 A5 (und das waren sicher noch nicht alle) auf den Bildern abgebildet die zur Demontage bereitstanden, davon war nicht ein Fahrzeug beschädigt und die angegeben KM Stände lagen unter 5tkm. Ich denke wenn es verboten wäre die Teile weiter zuverkaufen dann wäre dieser Händler sehr sehr D... gewesen. Was den Preis angeht hat Silver Dragon schon paar Denkanstöße zu gegeben. Sicher kann man die Teile dann nicht Neu zu dem Preis anbieten aber wie oft werden Teile als Neu verkauft die einfach nur Neu aussehen!?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „emagdniM“ ()

      Der Techniker aus Fischbach (Bayern) wollte einfach sein Auto aufrüsten und sein Radio über ein neues Lenkrad bedienen. Bei eBay wurde er fündig: das Multifunktionslenkrad in Originalverpackung für 306 Euro. Ein Schnäppchen. Der Neupreis beim Händler: 1044 Euro. Zweifel kamen ihm nicht.

      Da ist der Streitwert angegeben und der Hinweis auf Originalverpackung (also nix Verwerter), da hätte er eigentlich skeptisch werden müssen.
      Da war warscheinlich schon das Jagdfieber ausgebrochen und der Wunsch nach einem Schnäppchen größer als die Vorsicht.

      Der Satz sagt eigentlich alles:

      Rechtsanwalt Jörg Thomas aus Berlin erklärt: „Wer sich eine gestohlene Sache verschafft, wird als Hehler bestraft. Hier ist die Rechtsprechung sehr streng. Strafbar macht sich schon ein Käufer, der es aufgrund der Umstände auch nur für möglich hält, dass die Ware gestohlen ist und sie dennoch kauft und behält."

      Damit umgeht man die Hehler zu verfolgen (was meist schwieriger ist weil Ausland) und geht die Sache via Käufer an (weil ja im Gesetz so geregelt)

      Den Satz kann ich nicht nachvollziehen:

      Inzwischen erhielt Thomas F. einen Strafbefehl über 1200 Euro. „Das sind fast zwei Monatsgehälter. Wo soll ich das Geld her nehmen?"

      Getunten aufgemotzten Skoda Octavia RS fahren und 1200 Eur nicht haben ??
      (da ist was in der grundsätzlichen Finanz bei ihm nicht in Ordnung)

      Dumm gelaufen würde ich sagen, was leider in dem Fall wiedermal dokumentiert wird, wenn unsere Gesetzeshüter einen leichteren Weg finden (in dem Fall den 'ahnungslosen' Käufer) greifen sie zu und die tatsächlichen 'Verbrecher' haben weiterhin Ruhe.....

      Tolle Aussichten...

      Gruß OldS
      Sry aber könnt ihr euch nicht wenigstens auf einen scheiß Thread einigen den ihr zuschmiert mit dem ganzen Mist. Ich mein Olds schein ja nicht ganz unrecht zuhaben wenn man jetzt in den Teilemarkt schaut :rolleyes: aber unabhängig davon nervt es wenn in jedem Thread nur noch so nen gezicke drin steht. Wie wärs mit PN, Chat, E-Mail, Brief, Skype, ICQ, oder von mir aus auch einfach nen Scheiß Date wo ihr euch mal Ausquatschen könnt!!!???

      Und bitte BTT!!!

      Ich lösche weiterhin alle Beiträge kommentarlos die nichts mit diesem Thema zu tun haben. Wie Michi schon schrieb, gehts hier nun vernünftig zum Thema weiter...

      Danke, Timon