Rechtsfrage Widerrufsrecht

      Rechtsfrage Widerrufsrecht

      Hi!
      Also konkret geht es um einen falsch beschrieben Artikel, den ich gekauft habe.
      quickshopping.de/sony-sixaxis-…r-black-details-wico.html
      Es sollte also ein neuer PS3 Controller mit Six Axis Funktion und Dual Shock 3 sein.
      Steht ja meines Erachtens auch so dort, da "Vibration" als Funktion mit angegeben ist.

      Jedoch verfügt der erhaltene Controller nicht über Dual Shock 3, sondern nur über die Six Axis Technologie. Das ist mir dummerweise nur aufgrund des geringeren Gewichtes gegenüber den originalen Controllern aufgefallen. Also ich habe ihn ausgepackt, jedoch noch nicht benutzt.

      Hier ein Zitat aus den AGB des Verkäufers:
      Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist.

      Wie ist das jetzt, habe ich damit zu rechnen, dass ich Schadenersatz zahlen muss, weil ich ihn ausgepackt habe?

      Es war so eine eingeschweißte Hartplastikverpackung, also man kann sie nicht mehr schließen. Ich habe sie allerdings wie abgebildet aufgeschnitten...
      Könnt ihr mir da weiterhelfen??
      Normalerweise einfach mit dem Verkäufer in Verbindung treten und wenn es kein Arsch ist, gewährt er Gewährleistung und nimmt das Teil zurück.
      Zumal man dem Ding von außen ja nicht ansieht, ob es Vibriert, oder nicht...
      Wenn auf der Seite steht, das es das kann und das ist nicht so, kann das schon fast als arglistige Täuschung durchgehen... aber aufjedenfall ist das ein Umtausch-Grund.

      Außerdem hast du immernoch dein widerrufsrecht von 14 Tagen. Also kannst du auch einfach vom Kauf zurücktreten - auch bei geöffneter Verpackung..

      PS: Wenn du das Ding umgetauscht hast und dein Geld wieder hast, kauf den Controller bei amazon.co.uk - im Moment ist das Britische Pfund arg abgerutscht, sodass du fast 1:1 umrechnen kannst... da gibt z.B. auch LittleBigPlanet für 20€ oder Mirror´s Edge für 15€ usw.

      Gruß
      Sebastian
      An Spielen bin ich sehr sehr gut versorgt, hab nahezu alle aktuellen ;)
      Ist halt nur kacke, wenn 2 Controller vibrieren und einer nicht...
      Wollte nur wissen, ob ihr das mit der Beschreibung auch so interpretieren würdet, oder ob ich einfach aufm Schlauch stehe.
      Ich wusste nicht, dass das Umtauschrecht auch bei geöffneter Verpackung gilt.
      Ja gilt es, schließlich musst du schauen können ob der Artikel deinen Vorstellungen entspricht. Dass die Verpackung beim Öffnen zerstört werden muss ist dabei nicht dein Problem.

      Als Artikel ist hier einwandfrei der Controller zu definieren, nicht die Verpackung, solang der sich im Neuzustand befindet hast du keinen Wertersatz zu leisten. Du musst für den Widerruf auch keinerlei Begründung abgeben.

      Es als Gewährleistung abzuwickeln ist u.U. schwieriger, da du hier durch Prüfung der Verpackung evtl. hättest feststellen können, dass es sich nicht um den gewünschten Controller handelt. Macht auch hier keinen Sinn, da der Artikelpreis über 40 Euro liegt und der Verkäufer somit sämtliche Auslagen zu ersetzen hat.

      Die Widerrufsfrist beträgt meist einen Monat, da die Bedingungen für die 2-wöchige Frist sehr häufig nicht eingehalten werden, bzw. Gerichte sich immer noch nicht einig sind, was unter den jeweiligen Formulierungen zu verstehen ist.
      Aber wenn du es innerhalb von 14 Tagen abwickelst bist du auf der sicheren Seite.

      Kontaktiere vorher den Händler bzgl. der Abwicklung, bei der Rücksendung auf eigene Faust gibts gern mal Probleme.

      09/1999 - 06/2011
      Hallo


      § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen


      (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

      (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

      (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.



      "Generell gilt bei Internethandel auch das Fernabsatzgesetz"




      mfg Alex
      @Alex: Gesetzestexte sind prima, können aber von den wenigsten korrekt interpretiert werden, weshalb es häufig wenig nützt für den Laien. Hinzu kommt, dass man sich auch für vieles mit den entsprechenden Musterurteilen auseinandersetzen muss, da man mit "normal logischer" Betrachtung häufig nicht weiter kommt. Wir sind ja inzwischen soweit, dass häufig nicht mehr das Recht/Gesetz dem Bürger dient, sondern das Gegenteil der Fall ist ;)
      So z.b. die dauerhafte Verfügbarkeit der Widerrufsbelehrung, das ist echt nur schwer nachvollziehbar und die damit verbundene Widerrufsfrist.

      Wer sich dennoch versuchen will, online Gesetze gibts z.b bei dejure.org

      09/1999 - 06/2011