Probleme bei Felgenaufbereitung - Rechtliches?

      Probleme bei Felgenaufbereitung - Rechtliches?

      Hi!

      Ich bräuchte mal die Hilfe von denen, die sich ein Bisschen mit Paragraphen auskennen.
      Das Problem ist folgendes:
      Ende 2008 hab ich meine Felgen zum Pulverbeschichten gegeben. Damals wurde mir zugesagt dass sie Mitte Januar fertig wären.

      Am 21.01.09 hab ich dort angerufen, worauf mir gesagt wurde sie wären am 23. fertig, ich solle mich aber noch mal melden bevor ich losfahre. OK, hab dann am 23. angerufen und die Felgen waren nicht fertig.

      Mir wurde daraufhin versichert dass sie am Montag, den 26.01. auf jeden Fall fertig sind und ich mich nicht mehr telefonisch melden muss bevor ich sie abhole. Ok, am Mittwoch, den 28.01. bin ich dann losgefahren um die Felgen zu holen. Nach ca. 60km einfacher Fahrt wurde mir gesagt, das sei jetzt ganz schlecht, denn die Felgen wären nicht fertig. Daraufhin hab ich denen mal ein Bisschen Druck gemacht, woraufhin sie sagte, sie würden die fertigen Felgen am darauffolgenden Tag verschicken.

      Zwei Tage später (Freitag, den 30.01.) hab ich angerufen um mich zu versichern, dass die Felgen unterwegs sind. Waren sie natürlich nicht. Mir wurde dann wieder gesagt ich könne sie gegen 18.00 abholen. Ok, ich wieder rauf gefahren und die Felgen waren wieder nicht fertig. Nach einer Wartezeit von einer Stunde kamen sie dann endlich aus dem Ofen. Ich war froh dass das Drama beendet war, hab sie eingepackt und bin heim gefahren. Natürlich konnte man sie da noch nicht anfassen und das Licht war auch bescheiden.

      Heut hab ich die Felgen mal im Tageslicht betrachtet und war geschockt. Überall Staubeinschlüsse, zwischen den Speichen anscheinend zu wenig Pulver, da hat es nicht ordentlich gedeckt. Wenn ich sie mit der Sprühdose lackiert hätte, würden sie besser aussehen.

      Jetzt ist meine Frage was ich da jetzt machen soll. Ein Anwalt wird sich bei einem Streitwert von 200€ wohl nicht lohnen, oder? Auf jeden Fall möchte ich die Felgen sauber gemacht haben.

      Ich hoffe mal ihr habt nen Ratschlag für mich übrig. Hab die Schnauze langsam gestrichen voll.

      MfG Matthias
      hast du den schon inzwischen kontakt aufgenommen mit der firma?
      also ich würd die aufjedenfall erst mal anrufen und druck machen, eben das du das neu gepulvert haben möchtest etc.
      viellicht kriegste dann ja einen teil zurück erstattet oder kannst andere teile abgeben die die kostenlos pulvern werden, einen versuch ist es wert.

      wenn alles nicht hinhaut würde ich erst rechtlich vorgehen!
      Warum hast du die Felgen nicht angeschaut bevor du überhaupt bezahlt und sie mitgenommen hast?
      Wenn du sonst so überzeugt von deren Arbeiten bist, geh ich mal davon aus dass sie doch selber sehn müssten dass die nicht 100% sind.
      Ich würd mit denen reden bevor ich irgendwas mit nem Anwalt machst, damit zu drohen bringt meiner Meinung nach auch nichts, versuch das so irgendwie vernünftig mit denen zu klären.
      MfG Timon

      Natürlich möcht ich das erst mal ohne Anwalt machen. Mich wunderts ja selber dass die so pfuschen. Kann auch sein, dass die nur ihre "besten Arbeiten" ausstellen.
      Auf jeden Fall war ich gestern von morgens um 8 bis 20.00 unterwegs. Ich hab ne Stunde bei denen gewartet. Als die Felgen fertig waren war es stockdunkel und die Beleuchten bei denen war nicht wirklich der Hammer. Außerdem waren die Felgen noch knallheiß. Anfassen war da nicht. War also absolut nicht möglich sich da ein anständiges Bild von der Arbeit zu machen.
      Bezahlt wurde die Arbeit eh im Vorraus.
      Ganz normal deinen Gewährleistungsanspruch geltend machen. Das Produkt entspricht nicht den vereinbarten Eigenschaften. Im Endeffekt nix anderes, als wäre deine eben gekaufte Kaffeemaschine defekt.

      Der Verkäufer hat drei Möglichkeiten, 1. Nachbesserung 2. dir ein gleichwertiges den Eigenschaften entsprechendes Teil zu geben 3. Erstattung Kaufpreis

      09/1999 - 06/2011
      So, eigentlich sollten die Felgen Gestern abend fertig sein. Ich hab jetz noch mal angerufen bevor ich wieder umsonst rauf fahre. Angeblich hat sein Ofen gestern nachmittag den Geist aufgegeben. Hätt ich nicht angerufen wäre ich wieder 140km für nichts in der Gegend rumgefahren.
      Ich weiß nicht warum, aber wenns ums Auto geht bekomm ich nur Scheiße abgeliefert :(
      So, nachdem die Felgen nach dem zweiten mal Pulvern immernoch nicht vorzeigbar waren, hab ich ihm eine noch mal gebracht und gesagt er soll mal schauen ob er wenigstens die sauber hinbringt. Eigentlich wollte ich ihm noch eine Chance geben. Hätte er die sauber gemacht, dann hätt ich die anderen 3 auch noch mal pulvern lassen.
      Aber na ja, gestern war Termin. Um 10 sollt ich dort sein. Ich war um halb elf bei ihm und musste noch eine halbe Stunde warten. Das Ergebnis seht ihr HIER. Anschließend durfte ich mir noch anhören lassen, dass die Felgen eh Scheiße wären und dass ich damit gar nicht auf Treffen fahren bräuchte. Außerdem wäre mein Auto eh nur ne Trailerqueen. Im Endeffekt wurd ich als verzogener Sohn vom reichen Papa hingestellt. Deswegen hab ich da jetz wirklich die Schnauze gestrichen voll.

      Meint ihr es lohnt sich deswegen zum Anwalt zu gehen? Meiner Meinung nach bin ich ja eindeutig im Recht. Oder lieg ich da falsch? Wenn es zu einer Verhandlung kommen würde, dann müsste ja der "Verlierer" die Anwaltskosten zahlen, aber wie sieht das aus wenn man sich außergerichtlich einigt?
      Ich hab halt Angst, dass die Anwaltskosten den Streitwert deutlich übersteigen. Es geht ja im Endeffekt um "nur" 200€
      Wende dich am besten mal an einen Schiedsmann für Verkehrsrecht, wenn du Angst vor womöglichen Anwaltskosten hast. Der regelt das außergerichtlich. Infos hier: KLICK

      Bist du im ADAC? Da hast du auch im Standard-Tarif eine Beratung bei einem Vertragsanwalt kostenlos.
      Habe ich letztens auch in Anspruch genommen und ist echt angenehm. Bezahlen musste ich hinterher nichts und beschleunigt hat es die Angelegeheit aufjedenfall.

      Ich wünsche dir viel Glück..sowas ist immer sehr ärgerlich...

      Gruß
      Sebastian
      Das wesentliche haben wir ja schon geklärt.

      Wichtig ist noch, dass der Leistungserbringer drei Mal die Möglichkeit zum Nachbessern bekommen muss, gem. Gewährleistungsrecht. Wenn es dann immer noch nicht i.O. gibts Geld zurück, quasi Rücktritt vom Vertrag. Wenn er sich weigert, dann ist der Rechtsweg das richtige.

      Wie gesagt, geh mal zum Justitiar, die sind ja nicht umsonst da und lass dich beraten.

      @Sebastian:
      mit Verkehrsrecht hat das reichlich wenig zu tun, das is bürgerliches Recht ... aber vermutlich meinst du die Schiedstelle fürs KFZ-Gewerbe.

      09/1999 - 06/2011